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26.07.2021
„Die Mittel sind für planbare Maßnahmen einzusetzen, welche einen Beitrag dazu leisten, Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Herausforderungen der Corona-Pandemie zu unterstützen“, erklärt die Leiterin der Abteilung Jugend und Familie Heidi Richter. Dies könnten zum Beispiel Projekte zur Förderung der Medienkompetenz, der gesundheitlichen Bildung mit Suchtprävention und sportlichen Aktivitäten oder auch der technischen Bildung sein. Nach Angaben Richters gibt es insgesamt acht Förderschwerpunkte. Weitere Anträge könnten beispielsweise zur Familienbildung, zur Stärkung der sozialen Kompetenzen oder der Kinder- und Jugenderholung gestellt werden. „Unser Ziel ist, dass die Vorhaben möglichst in den Sommer- oder in den Herbstferien liegen“, erklärt Heidi Richter. Auch in der Zwischenzeit könnten Projekte zur Umsetzung beantragt werden.
Förderschwerpunkte:
Für Ihre Antragstellung nutzen Sie bitte das in der Anlage beigefügte Formular.
Der Bewilligungszeitraum ist vom 15. Juni 2021 bis zum 31. Dezember 2021 begrenzt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn ab 15. Juni 2021 wurde zugelassen.
Die Zuwendung wird für den Fördergegenstand nach Nr. 2.2 FRL Weiterentwicklung gewährt.
Es kann eine bis zu 100prozentige Förderung beantragt werden, sofern keine Eigenmittel oder keine Ko-Finanzierung eingebracht werden können. Ein einfacher Verwendungsnachweis ist zugelassen.
Für förderrechtliche Fragen zur Verfügung:
Für inhaltliche Fragen zur Verfügung:
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