Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche

26.07.2021

Aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ stehen Mittelsachsen bis zum Jahresende 80.000 Euro zur Verfügung. Träger der Jugendhilfe können ab sofort entsprechende Anträge beim Landratsamt stellen.

„Die Mittel sind für planbare Maßnahmen einzusetzen, welche einen Beitrag dazu leisten, Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Herausforderungen der Corona-Pandemie zu unterstützen“, erklärt die Leiterin der Abteilung Jugend und Familie Heidi Richter. Dies könnten zum Beispiel Projekte zur Förderung der Medienkompetenz, der gesundheitlichen Bildung mit Suchtprävention und sportlichen Aktivitäten oder auch der technischen Bildung sein. Nach Angaben Richters gibt es insgesamt acht Förderschwerpunkte. Weitere Anträge könnten beispielsweise zur Familienbildung, zur Stärkung der sozialen Kompetenzen oder der Kinder- und Jugenderholung gestellt werden. „Unser Ziel ist, dass die Vorhaben möglichst in den Sommer- oder in den Herbstferien liegen“, erklärt Heidi Richter. Auch in der Zwischenzeit könnten Projekte zur Umsetzung beantragt werden.

Förderschwerpunkte:

  • Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, Zielstellung: Erweiterung der Lebenswelt junger Menschen, Verbindung schaffen zwischen außerschulischen praktischen Lernerfahrungen, Erholung und dem Aufbau /Festigung sozialer Kontakte junger Menschen
  • Förderung von erlebnispädagogisch ausgerichteten Maßnahmen vorrangig innerhalb des Landkreises Mittelsachsen und der unmittelbar angrenzenden Gebietskörperschaften in Sachsen, ggf. unter Einbeziehung in der Region agierender Netzwerkpartner, Zielstellung: Vernetzung, Erschließung von nutzbaren (Freizeit-)Angeboten in der Lebenswelt junger Mittelsachsen
  • Förderung von Angeboten zur Stärkung der Resilienz junger Menschen und der Schaffung von Erfahrungsräumen der Selbstwirksamkeit sowie der Förderung von Team-/ Gruppenbildung, Zielstellung: Stärkung sozialer Kompetenzen; Förderung einer chancengleichen Teilhabe in der Gesellschaft, Integration benachteiligter oder von Benachteiligung bedrohter junger Menschen
  • Förderung von Angeboten zur Stärkung der Medienkompetenz, Zielstellung: Stärkung sozialer Kompetenzen für die altersgerechte Mediennutzung; Stärkung von Kompetenzen zur altersgerechten Mediennutzung im Kontext Freizeit, Schule und beruflicher Perspektivplanung
  • Förderung von außerschulischer gesundheitlicher Bildung und sonstiger gesundheitsstärkender Maßnahmen für junge Menschen (Schwerpunkte Stärkung psychischer Gesundheit, Suchtprävention, gesunde Ernährung, sportliche Aktivität), Zielstellung: Stärkung psychischer und physischer Gesundheit, Abmilderung gesundheitsbeeinträchtigender Begleiterscheinungen der Corona-Pandemie, gezielter Ausgleich von entstandenen Bewegungsdefiziten
  • Förderung von Angeboten der außerschulischen politischen Bildung, Zielstellung: Stärkung des Demokratieverständnisses junger Menschen, Unterstützung von Beteiligungsprozessen, damit sich junge Menschen für ihre Belange und Bedürfnisse auch unter den Einwirkungen der Corona-Pandemie stärker Gehör verschaffen können
  • Förderung von Angeboten der außerschulischen kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung, Zielstellung: Erweiterung von Erfahrungs-und Erlebnisräumen junger Menschen; Förderung von Kreativität und Ausdrucksfähigkeit; Erweiterung individueller Fähigkeiten und Fertigkeiten
  • Förderung von Maßnahmen der Familienbildung, Zielstellung: Stärkung der Familien in Ihrer Resilienz; Unterstützung der Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit unter den besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie (Schwerpunkte: Stärkung Medienkompetenz, Konfliktlösungsfähigkeit)

Für Ihre Antragstellung nutzen Sie bitte das in der Anlage beigefügte Formular.

Der Bewilligungszeitraum ist vom 15. Juni 2021 bis zum 31. Dezember 2021 begrenzt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn ab 15. Juni 2021 wurde zugelassen.

Die Zuwendung wird für den Fördergegenstand nach Nr. 2.2 FRL Weiterentwicklung gewährt.

Es kann eine bis zu 100prozentige Förderung beantragt werden, sofern keine Eigenmittel oder keine Ko-Finanzierung eingebracht werden können. Ein einfacher Verwendungsnachweis ist zugelassen.

Für förderrechtliche Fragen zur Verfügung:

Für inhaltliche Fragen zur Verfügung:

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