Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
08.02.2023
Durch das Amt eines Schöffen nimmt das Volk an der Rechtsprechung teil. Ihre Stimme hat bei Beratung und Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht wie die eines Berufsrichters. Der Schöffe soll grundsätzlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Neben der Erstattung von Fahrtkosten und sonstigen notwendigen Auslagen erhält der Schöffe eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall.
Die Jugendschöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amts- und Landgerichten aus der Vorschlagsliste des Jugendhilfeausschusses gewählt. Die Vorschlagsliste soll im Jugendhilfeausschuss am 5. Juni 2023 beschlossen werden.
Interessenten für das Amt des Jugendschöffen bewerben sich mit dem Formular zur Aufnahme in die Jugendschöffen-Vorschlagslisten. Das Formular enthält alle notwendigen Daten, die Einverständniserklärung und die Versicherung nach § 44a DRiG. Zur Aufnahme in die Jugendschöffen-Vorschlagsliste ist es vollständig auszufüllen und eigenhändig zu unterschreiben. Weiter stehen Ihnen Informationen über die Wählbarkeit zum Jugendschöffen zur Verfügung.
Ihre Bewerbung ist bis zum 5. Mai 2023 möglich.
Zusätzliche Informationen zum Schöffenamt sowie einen Überblick über den Gang des Strafverfahrens können auf dem Themenportal der sächsischen Justiz nachgelesen werden.
Das unterschriebene Formular kann in folgender Form eingereicht werden:
Für Nachfragen:
Diese Website nutzt Cookies, um das beste Nutzererlebnis zu gewährleisten, um die Nutzung der Website zu analysieren und Datenschutzeinstellungen zu speichern. In unseren Datenschutzrichtlinien können Sie Ihre Auswahl jederzeit ändern.
Funktionale
Diese Cookies gewährleisten das korrekte Betreiben der Seite. Auch zustimmungsfreie Cookies oder First Party Cookies genannt.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Cookies, welche für die Grundfunktion unserer Seite benötigt und gesetzt werden.
Cookies, welche für die Nutzung des TYPO3 Backendzugangs benötigt und gesetzt werden.
Auf unseren Seiten nutzen wir Schriftarten von Fonts.com. Hierfür wird ein Zähler-Cookie gesetzt.
Informationen zum Datenschutz von Monotype finden sie hier: Monotype Datenschutzinformation
Analytische Cookies
Diese Cookies sammeln anonyme Informationen über die Nutzungsweise einer Website, bspw. wie viele Besucher welche Seiten aufrufen. Damit soll die Performance der Website und das Nutzererlebnis verbessert werden.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Mit Matomo Analytics erfassen wir anonymisierte Nutzer-Daten die uns helfen, das Nutzererlebnis auf unserer Website zu verbessern. Hierfür analysieren wir Statistiken zur Nutzung, z.B. Seitenaufrufe und Klicks.
Unsere Datenschutzinformation
Streaming-Dienste
Unsere Internetseite kann Elemente aus externen Quellen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass wir keinen Einfluss darauf haben, dass Betreiber anderer Webseiten die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen zu den einzelnen Anbietern finden Sie unter den detaillierten Informationen.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Karten-Dienste
Unsere Internetseite kann Elemente aus externen Quellen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass wir keinen Einfluss darauf haben, dass Betreiber anderer Webseiten die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen zu den einzelnen Anbietern finden Sie unter den detaillierten Informationen.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.