Aus dem Jugendhilfeausschuss: Kita-Investitionen und Flexibles Jugendmanagement zieht Bilanz

25.08.2020

Im Jugendhilfeausschuss hat gestern das Projekt „Flexibles Jugendmanagement in Mittelsachsen“ eine Zwischenbilanz gezogen. In diesem Rahmen sind drei sogenannte Jugendmanager unterwegs, um mit Jugendgruppen in Kontakt zu treten, Projekte zu entwickeln und deren Umsetzung zu begleiten. Auch Netzwerkarbeit und die Beratung von Städten und Gemeinden oder Freien Trägern gehört zu den Aufgaben.

Ein Vertreter stellte konkrete Beispiele seiner Arbeit vor. So wollen beispielsweise Jugendliche mit Unterstützung der Jugendmanager ein Zukunftsforum in und für die Gemeinde Kriebstein entwickeln, in Geringswalde soll wieder ein Jugendclub entstehen und in Burgstädt wurde durch aktive Begleitung der Aufbau eines Jugendstadtrates in Burgstädt verwirklicht, der bereits regelmäßig tagt. Träger des Flexiblen Jugendmanagements ist der Kreisjugendring, die Finanzierung ist bis Ende des Jahres gesichert. „Durch das Wirken der Jugendmanager sollen die Selbstbestimmung und Verantwortung junger Menschen gefördert, demokratische Prozesse gestärkt sowie Beteiligungsstrukturen möglichst selbstragend und nachhaltig etabliert werden, damit sich Kinder- und Jugendliche in ihren Herkunftsorten frei entfalten und mitgestalten können“, heißt es aus dem Jugendamt.

Ein weiteres Thema der Sitzung war die Förderung von investiven Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen. Aufgrund von freien Mitteln durch Ausgabereste und dem Rückzug einer bereits bestätigten Fördermaßnahme konnten rund 30.000 Euro Fördermittel nun an die Kita „Haidenest“ in Burgstädt vergeben werden. Dort sollen die Außenwände durch Trockenlegung saniert und das Kellergeschoss instandgesetzt werden. Außerdem informierte die Kreisverwaltung über ein neues Förderprogramm des Bundes für den Ausbau an Plätzen im Kitabereich für unter Sechsjährige. Rund 3,2 Millionen Euro aus Bundesmitteln stehen dem Landkreis voraussichtlich zur Verfügung. Derzeit arbeitet die Landesregierung noch an der notwendigen Förderrichtlinie, welche die genaue Umsetzung regelt.