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27.05.2026
Planungsgrundlage zur Förderung der freien Träger der Jugendhilfe fortgeschrieben
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung gestern Abend den Teilfachplan §§ 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 2027 bis 2032 beschlossen. Der Teilfachplan ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung des Landkreises Mittelsachsen und umfasst Angebote der offenen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sowie der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie. Er bildet die planerische Grundlage für die Förderung der freien Träger der Jugendhilfe, die in diesen Leistungsbereichen eine vielfältige Angebotsstruktur in Mittelsachsen vorhalten. In dem umfangreichen Planungsprozess wurden für jeden Bereich der Bestand an Angeboten erhoben, die aktuellen Bedarfe ermittelt und Maßnahmen abgeleitet. Mit der Jugendumfrage Mittelsachsen 2025 und weiteren Beteiligungsformen wurden sowohl die Nutzerinnen und Nutzer der Angebote als auch die Fachkräfte und freien Träger sowie die Gemeinden des Landkreises in die Planung einbezogen.
So gab es im Bereich der offenen Jugendarbeit im Landkreis Mittelsachen zum 1. Januar 2025 insgesamt 20 hauptamtlich geführte Jugendhäuser in 15 Städten und Gemeinden sowie drei Angebote der mobilen Jugendarbeit in 14 Gemeinden. Dabei findet mobile Jugendarbeit eher in den kleineren Gemeinden statt, während Jugendhäuser als feste Einrichtungen vorrangig in den städtischen Regionen des Landkreises verortet sind. Offene Jugendarbeit wird außerdem in den 76 selbstverwalteten Jugendclubs (Stichtag 31.12.2024) angeboten, die sich in Trägerschaft eines Jugendvereins oder einer Jugendinitiative befinden. Davon wurden 17 selbstverwaltete Jugendclubs durch die Fachkräfte der mobilen Jugendarbeit begleitet. Um den Bedarf an sozialpädagogischer Begleitung und Unterstützung im Bereich der offenen Jugendarbeit decken zu können, wurde bereits im vergangenen Planungszeitraum für jede Sozialregion ein Fachkraftbudget eingeführt, welches je nach Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel die Förderung von maximal 36 Vollzeitstellen für dieses Aufgabenfeld im gesamten Landkreis ermöglicht. Dazu finden jährlich Abstimmungsgespräche des Jugendamtes mit den Trägern der freien Jugendhilfe und den beteiligten Kommunen einer Sozialregion statt.
Auch die Jugendverbandsarbeit und Projekte der Jugendsozialarbeit sollen weiterhin gefördert werden. Im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind die freien Träger mit ihren Angeboten im gesamten Landkreis aktiv. Die Projekte finden überwiegend in Schulen, aber auch in Kindertagesstätten und sonstigen Einrichtungen der Jugendhilfe statt. Sie sollen zukünftig noch besser aufeinander abgestimmt werden und Möglichkeiten der Kooperation stärker genutzt werden. Der Landkreis nimmt als Kooperationspartner an dem regionalen Projekt „Prävention im Team“ teil und unterstützt die Nutzung und Weiterentwicklung einer onlinebasierten Datenbank, in der Präventionsangebote sachsenweit erfasst werden, was den jeweiligen Einrichtungen die Suche nach geeigneten Projekten erleichtert.
Die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie wird durch drei Familienzentren an den Standorten Freiberg, Döbeln und Mittweida mit Angeboten der Familienbildung und der aufsuchenden Familienbegleitung umgesetzt. Dazu kooperieren die Fachkräfte mit dem Netzwerk Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen, dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes und zahlreichen weiteren Netzwerkpartnern. Eine Koordinierungsstelle im Jugendamt unterstützt im Rahmen ihrer Gesamtaufgaben die Fachkräfte und freien Träger der Familienbildung und steht als Ansprechperson zur Verfügung.
Die Schwerpunkte für den kommenden Planungszeitraum liegen in der Sozialraumorientierung und Kooperation. Angebote innerhalb einer Region sollen sich ergänzen und im Hinblick auf Ressourceneinsatz, Themen und Zielgruppen kooperativ zusammenwirken. Dazu sollen zukünftig in jeder Sozialregion „Netzwerktreffen Jugendarbeit“ durchgeführt werden, die bereichsübergreifend dem fachlichen Austausch, der Vernetzung und Kooperation von Fachkräften, freien Trägern und Kommunen dienen sollen.
Neue Richtlinie zur familiären Bereitschaftspflege
Trotz sinkender Geburtenzahlen steigt die Zahl der gemeldeten Kindeswohlgefährdungen im Landkreis Mittelsachsen seit Jahren an. Im vergangenen Jahr gingen rund 300 Meldungen beim Jugendamt ein, in 107 Fällen war eine Inobhutnahme notwendig. Besonders betroffen sind Kinder im Alter von null bis zehn Jahren. Gleichzeitig wächst nicht nur die Zahl der Kinder, die vorübergehend in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht werden, sondern auch die Dauer ihres Aufenthalts.
Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, hat die Abteilung Jugend und Familie des Landkreises gemeinsam mit Bereitschaftspflegepersonen eine neue Richtlinie für die familiäre Bereitschaftspflege erarbeitet. Damit reagiert der Landkreis auf die gestiegenen Anforderungen an die Bereitschaftspflege und schafft zugleich mehr Transparenz, Verlässlichkeit und einheitliche Standards. Die nun vorliegende Richtlinie soll dazu beitragen, auch künftig genügend engagierte Menschen für diese wichtige Aufgabe zu gewinnen und ihnen zugleich die notwendige Unterstützung und finanzielle Sicherheit zu geben.
„Bereitschaftspflegefamilien lassen sich auf viele Unwägbarkeiten ein und leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag“, sagt Heidi Richter, Leiterin der Abteilung Jugend und Familie. Sie übernehmen Kinder unmittelbar nach einer Inobhutnahme durch das Jugendamt. Gründe dafür sind akute Kindeswohlgefährdungen, etwa durch Misshandlung oder schwere Vernachlässigung. Gerade Säuglinge und Kleinkinder benötigen in solchen Krisensituationen besonders viel Schutz, Stabilität und verlässliche Bezugspersonen. Eine familiäre Umgebung kann diesen Bedürfnissen besser gerecht werden als eine stationäre Einrichtung. Die Familien bieten den Kindern Sicherheit, Kontinuität und die Möglichkeit, zur Ruhe zu kommen. Die Aufenthaltsdauer ist zeitlich begrenzt bis geklärt ist, ob das Kind in seine Herkunftsfamilie zurückkehrt oder eine dauerhafte Pflegestelle gesucht wird.
Die neue Richtlinie regelt unter anderem den Ablauf einer Inobhutnahme, die Anforderungen an Bereitschaftspflegepersonen, deren Aufgaben sowie die finanzielle Ausgestaltung der Tätigkeit. Zudem werden Unterstützungs- und Beratungsangebote durch den Pflegekinderdienst verbindlich festgelegt. Ziel ist es, die Bereitschaftspflegepersonen bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe stärker zu unterstützen und gleichzeitig die Qualität der Betreuung weiter zu sichern.
Die Anforderungen sind hoch. Neben gesundheitlicher Eignung, ausreichendem Wohnraum und gesicherten finanziellen Verhältnissen benötigen die Pflegepersonen vor allem Zeit, Flexibilität und Belastbarkeit. Häufig müssen Kinder kurzfristig aufgenommen werden – auch nachts oder an Wochenenden. Während der Betreuung ordnen die Familien ihren Alltag oft vollständig den Bedürfnissen des Kindes unter.
Eine Bereitschaftspflegestelle wird in der Regel mit nicht mehr als zwei Kindern belegt. Das Jugendamt hat während der Inobhutnahme den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Das sogenannte Pflegegeld umfasst die Kosten für den Sachaufwand wie auch für die Pflege und Erziehung des Kindes.
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