Ausschuss: Hochbau und Abfallentsorgung

22.04.2021

In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik waren unter anderem der Ausbau des Fachschulzentrums Freiberg-Zug, die Umsetzung des Programms „Brücken in die Zukunft" und die Nachkalkulation der Abfallgebühren Thema.

Fachschulzentrum wird ausgebaut

Das Fachschulschulzentrum Freiberg-Zug soll grundhaft bis 2024 ausgebaut werden. Der Ausschuss für Umwelt und Technik vergab jetzt die entsprechenden Planungsleistungen. Rund 3,5 Millionen Euro will der Kreis in den Standort in drei Bauabschnitten investieren. Diese teilen sich in Hauptgebäude, Nebengebäude sowie Internat und Abriss Turnhalle. Teilweise greift man dabei auf Fördermittel des Freistaates im Rahmen des Programms „Brücken in die Zukunft“ und „Invest Schule“ zurück. Mit dem Vorhaben wird ein Kreistagsbeschluss von 2018 zur Bildung eines Ausbildungskompetenzzentrums für die Berufsbereiche Agrarwirtschaft, Ernährung und Hauswirtschaft umgesetzt. Derzeit besuchen 84 Schülerinnen und Schüler das Fachschulzentrum.

Stand: Brücken in die Zukunft

Die Verwaltung gab einen allgemeinen Überblick über die Baumaßnahmen an Schulen in Umsetzung des Förderprogramms Brücken in die Zukunft: Konkret geht es um die Projekte an den Förderschulen in Flöha und Rochlitz sowie am Gymnasium Rochlitz. An der Dr. Lothar-Kreyssig-Schule in Flöha wird neben dem Neubau des Lehrschwimmbeckens die Entwässerung instandgesetzt. Außerdem sollen die Außenanlagen dem Neubau angepasst und zum Teil erweitert werden. Dazu laufen derzeit die Planungen. Ende des Jahres soll alles fertig sein.

Am Johann-Mathesius-Gymnasium in Rochlitz entsteht ein neuer Sportplatz. Das Projekt umfasst unter anderem die Errichtung von Mehrzweckspielfeldern, einer Kurzstreckenlaufbahn, einer Kugelstoßübungsanlage und einer Gymnastikwiese. Im Herbst ist Baubeginn, Ende des kommenden Jahres soll der Platz fertig sein. Die Außenanlage an der Wilhelm-Pfeffer-Schule in Rochlitz ist im Wesentlichen fertiggestellt. Damit stehen den Schülerinnen und Schülern verschiedene Spielanlagen zur Verfügung, wie eine Nestschaukel oder eine Hangrutsche. Außerdem wurden zwei barrierefreie Ausgänge zu Außenfläche realisiert.

Nachkalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2018 und 2019

Die EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH informiert am 21. April 2021 im Ausschuss für Umwelt und Technik über die Nachkalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2018 und 2019. Aufgrund einer starken  Nachfrage an Restabfallbehältern und entsprechend mehr Entleerungen stiegen die Einnahmen der Fest- und Entleerungsgebühren an. Gleichzeitig mussten nur relativ geringe Kostensteigerungen verkraftet werden. Drohende enorme Anhebungen der Abfallbeseitigungsgebühren für den Altkreis Döbeln konnten verhindert werden. Die geplante Sanierung der Altdeponie Hüttenstraße in Freiberg konnte nicht durchgeführt werden, da die Setzungsprozesse im Deponiekörper noch nicht abgeschlossen sind. Die Sanierung muss daher in zukünftige Kalkulationszeiträume verschoben werden. Stattdessen gingen Fördermittel für die Sanierung der Deponie Marbach ein, die als zusätzliche Einnahme in der Nachkalkulation berücksichtigt werden muss. Insgesamt konnte ein Gebührenüberschuss in Höhe von zirka 5,06 Millionen Euro erzielt werden. Dieser wird  in den nächsten Perioden bis spätestens 2024 in die Gebührenkalkulation kostenminimierend einfließen, um die zu erwartenden Kostensteigerungen teilweise auszugleichen und die Abfallgebühren im Landkreis Mittelsachsen möglichst stabil zu halten.

Beschluss zum Umgang mit außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen der mittelsächsischen PPK-Sammelstruktur

Durch den Kreistagsbeschluss vom 9. Dezember 2020 wurde der Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung zwischen den Systembetreibern und dem Landkreis Mittelsachsen beschlossen.

Demzufolge beteiligen sich die für die Verpackungsentsorgung deutschlandweit zuständigen Systembetreiber seit dem 1. Januar 2021 für deren Verpackungsanteile aus Papier, Pappe und Kartonagen finanziell an der kommunalen Altpapiersammlung des Landkreises Mittelsachsens. Mit dem zu treffenden Beschluss soll die weitere Abwicklung der damit verbundenen finanziellen Geschäftsvorgänge über den sogenannten Betrieb gewerblicher Art, den „DSD Mittelsachsen“ geregelt werden.