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28.12.2020
Die Förderbedingungen machen die Gewährung des Baukindergeldes unter anderem von der Erteilung der Baugenehmigung abhängig. Für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren kann die Bearbeitung des Bauantrages entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gegebenenfalls bis zu drei Monaten ab Vollständigkeit dauern.
Dazu müssen die Bauanträge rechtzeitig eingehen. Das Referat Bauantragsbearbeitung bittet zudem die Bauherrn und Planer, die einzureichenden Bauanträge möglichst mit dem Hinweis „Baukindergeld“ zu kennzeichnen.