Bauanträge für Baukindergeld zeitnah einreichen

28.12.2020

Das Landratsamt Mittelsachsen weist darauf hin, dass in Bezug auf die Verlängerung des Baukindergeld-Förderzeitraumes (31. März 2021) die Bauanträge zuvor bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde (Referat Bauantragsbearbeitung) fristgerecht einzureichen sind, so dass diese noch vor dem 31. März 2021 abschließend bearbeitet werden können.

Die Förderbedingungen machen die Gewährung des Baukindergeldes unter anderem von der Erteilung der Baugenehmigung abhängig. Für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren kann die Bearbeitung des Bauantrages entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gegebenenfalls bis zu drei Monaten ab Vollständigkeit dauern.

Dazu müssen die Bauanträge rechtzeitig eingehen. Das Referat Bauantragsbearbeitung bittet zudem die Bauherrn und Planer, die einzureichenden Bauanträge möglichst mit dem Hinweis „Baukindergeld“ zu kennzeichnen.