Bauanträge im Zusammenhang mit Baukindergeld – Frist wird knapp

03.03.2021

Wie das Referat Bauantragsbearbeitung im Landratsamt Mittelsachsen mitteilt, gehen Anfang März noch täglich mehrere Bauanträge ein, deren Baugenehmigung bis Ende März vorliegen soll, um das Baukindergeld zu erhalten. Seit Januar sind über 30 Bauanträge eingegangen.

Eine solche Genehmigung kann jedoch aufgrund der zweimonatigen gesetzlichen Beteiligungsfrist der jeweiligen Gemeinde formell kaum mehr erreicht werden, heißt es aus dem Referat. Um gegebenenfalls doch noch eine Lösung zu finden, werden die Bauherren gebeten, sich mit der Baugenehmigungsbehörde in Verbindung zu setzen. Das geht unter Telefon 03731 799-1951 oder 03731 799-1949 beziehungsweise über die Durchwahl des angegebenen Sachbearbeiters.

Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Er soll es Familien mit Kindern leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren. Pro Kind gibt es 12.000 Euro, die in jährlichen Raten zu je 1.200 Euro ausgezahlt werden. Das Baukindergeld kann erst beantragt werden, wenn die Immobilie bezogen ist. Der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung müssen zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 datiert sein.