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06.05.2021
Gemäß § 10 Abs. 7 BImSchG i. V. m. § 21a Abs. 1 der 9. BImSchV wird hiermit die Entscheidung über den Antrag gemäß § 4 BImSchG der Freiberger Verzinkerei Paul Bachmann GmbH zur Errichtung und zum Betrieb einer Feuerverzinkungsanlage mit Beizbad in 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf/ OT Hilbersdorf auf den Flurstücken 468/13, 468/14 und 461/16 der Gemarkung Hilbersdorf öffentlich bekannt gemacht.
Mit Bescheid vom 15.04.2021 (Az.: 23.5-561103-035/020-3.9.1.1/GE-20/02) wurde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb o. g. Anlage seitens des Landratsamtes Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, unter Nebenbestimmungen (wie Inhaltsbestimmungen, Bedingungen und Auflagen) sowie Hinweisen erteilt.
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 BImSchG wird insbesondere auf immissionsschutzrechtliche und baurechtliche Auflagen (§ 12 Abs. 1 BImSchG) im Bescheid hingewiesen.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung schließt folgende Entscheidungen ein:
Die Genehmigung ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nicht eingeschlossen sind (§ 13 BImSchG).
Der Genehmigungsbescheid liegt vom 07.05.2021 bis einschließlich 20.05.2021 im Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Leipziger Straße 4 in 09599 Freiberg, Zimmer V-202, zu folgenden Öffnungszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus:
Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie) und den damit verbundenen Einschränkungen ist bezüglich der Einsichtnahme in den Bescheid in jedem Fall eine telefonische Terminabsprache (03731 799-4137) nötig. Die Einsichtnahme ist nur unter Beachtung der derzeit geltenden Hygienevorschriften möglich (Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern).
Alternativ kann der Genehmigungsbescheid auch bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist schriftlich beim Landratsamt Mittelsachsen, Referat Immissionsschutz, Leipziger Straße 4, 09599 Freiberg (Tel. 03731/799-4137, Fax: 03731/799-4031, E-Mail: poststelle.immissionsschutz@landkreis-mittelsachsen.de), angefordert werden.
Gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG ist bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie der vollständige Genehmigungsbescheid (ohne Antragsunterlagen) unter Angabe des maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet öffentlich bekannt zu machen. Dies erfolgt unter https://www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/buergerservice/industrieemissions-richtlinie-veroeffentlichungen.html.
Mit Ablauf des 18.05.2021 gilt der Genehmigungsbescheid gegenüber Dritten als zugestellt.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, einzulegen.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
Die Zugangseröffnung für elektronische Übermittlung erfolgt über die E-Mail-Adresse egov@landkreis-mittelsachsen.de.
Der Widerspruch kann auch durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz erhoben werden. Die DE-Mail-Adresse lautet: post@landkreis-mittelsachsen.de-mail.de
Hinweis:
Weitere Einzelheiten zur elektronischen Kommunikation sind auf der Internetseite des Landkreises Mittelsachsen unter www.landkreis-mittelsachsen.de/e-kommunikation.html zu finden.
Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung verweisen wir für das vorliegende Verfahren auf die datenschutzrechtliche Information nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) – „Verfahren über immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen“ – welche unter den ergänzenden Hinweisen zum Datenschutz auf der Internetseite www.landkreis-mittelsachsen.de/das-amt/behoerden/referat-immissionsschutz.html abgerufen werden kann. In der Information finden Sie u.a. auch Hinweise über Ihre Rechte als betroffene Person.
Sofern Sie es wünschen, kann Ihnen diese Information auch auf schriftlichen Weg übermittelt werden.
Freiberg, 06.05.2021
Landratsamt Mittelsachsen
gez. Matthias Damm
Landrat