Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über die öffentliche Bestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers vom 06. Juni 2018

19.07.2018

Gemäß § 10 Abs. 2 des Gesetzes über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG) in der derzeit geltenden Fassung gibt die Landesdirektion Sachsen nachfolgende Bestellung als bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bekannt:

Mit Wirkung vom 1. August 2018 wird Herr Schornsteinfegermeister Michael Berg für die Dauer von sieben Jahren zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk 14 5 22-06 Roßwein bestellt.

Der Kehrbezirk 14 5 22-06 Roßwein umfasst im Wesentlichen Straßenzüge der Stadt Roßwein mit den OT Niederstriegis, Mahlitzsch, Littdorf, Hohenlauft/ Ullrichsberg, Haßlau, Naußlitz, Ossig und Gleisberg, der Stadt Roßwein-Seifersdorf, Roßwein-Neu-Seifersdorf-Wolfstal, Roßwein-Wetterwitz/Wettersdorf, sowie den OT Choren, Gertitzsch, Präbschütz, Großsteinbach, Theeschütz, Leschen, Petersberg, Lüttewitz, Maltitz, Markritz, Prüfern, Kleinmockritz, Mochau, Geleitshäuser, Dreißig, Gödelitz, Hermsdorf und Juchhöh der Stadt Döbeln.

Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet und endet daher mit Ablauf des 31. Juli 2025.

Der Betriebssitz des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Michael Berg ist Weststraße 6, 04741 Roßwein, Telefon - Handy: 0162-19 68 64 0, E-Mail: michaelberg21.06.78@gmail.com.

Chemnitz, den 06. Juni 2018

Landesdirektion Sachsen

gez. Peggy Hetzner
Sachbearbeiterin

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