Bekanntmachung der Überschreitung von Inzidenzwerten und von damit anfallenden Beschränkungen

01.12.2021

§ 21 Absatz 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle (Sächsische Corona-Notfall-Verordnung – SächsCoronaNotVO) vom 19. November 2021 (SächsGVBl. S. 1261) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstattung für Impfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe Infektionsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung (lfSGZuVO) vom 9. Januar 2019 (SächsGVBl. S. 83), die zuletzt durch die Verordnung vom 20. Juli 2021 (SächsGVBl. S. 766) geändert worden ist

  1. Der Landkreis Mittelsachsen macht hiermit bekannt, dass die täglich vom Robert Koch-Institut errechneten Werte an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Wert von 1000 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner für den Landkreis Mittelsachsen am 1. Dezember 2021 überschritten haben.
  2. Der Landkreis Mittelsachsen macht hiermit bekannt, dass aufgrund der unter Ziffer 1 dieser Bekanntmachung genannten Sieben-Tage-Inzidenz ab dem 2. Dezember 2021 die Regelungen zur Ausgangssperre nach § 21 Absatz 1 der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 gelten.

Freiberg, den 1. Dezember 2021

gez. Matthias Damm
Landrat                                          (Siegel)