Bekanntmachung der Unterschreitung von Inzidenzwerten und von damit entfallenden Beschränkungen

01.07.2021

§ 2 Absatz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 22. Juni 2021 (SächsGVBl. S. 675) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstattung für Impfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe Infektionsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung (lfSGZuVO) vom 9. Januar 2019 (SächsGVBl. S. 83), die zuletzt durch die Verordnung vom 08. Juni 2021 (SächsGVBl. S. 594) geändert worden ist und

  1. Der Landkreis Mittelsachsen macht hiermit bekannt, dass die täglich vom Robert Koch-Institut errechneten Werte an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Wert von 10 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner für den Landkreis Mittelsachsen seit dem 25. Juni 2021 und damit an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten haben.
  2. Der Landkreis Mittelsachsen macht hiermit bekannt, dass aufgrund der unter Ziffer 1 dieser Bekanntmachung genannten Sieben-Tage-Inzidenzen ab dem 1. Juli 2021 die Regelungen der Sächsischen Corona‑Schutz‑Verordnung für die Unterschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 10 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner gelten.

Freiberg, den 1. Juli 2021

gez. Matthias Damm                                   (Siegel)
Landrat