Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Verordnung des Landratsamtes Mittelsachsen zur Festsetzung des Naturschutzgebietes (NSG) „Um die Rochsburg“

08.11.2017

Das Gebiet „Um die Rochsburg“ ist ein durch Anordnung Nr. 1 über Naturschutzgebiete vom 30. März 1961 durch das Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft festgesetztes und nach § 51 SächsNatSchG übergeleitetes Naturschutzgebiet. Seit seiner Festsetzung im Jahr 1961 haben sich die Nutzungen im und um das NSG sowie Erkenntnisse zu den Schutzgütern teilweise erheblich verändert. Mit dem Vorliegen einer naturschutzfachlichen Würdigung besteht nun die Möglichkeit dieses Schutzgebiet dem gültigen Recht anzugleichen und die angrenzenden ebenfalls schutzwürdigen Bereiche naturschutzrechtlich festzusetzen. Dabei wurden die einzelnen Schutzgüter neu erfasst und bewertet. Die Ausweisung als NSG und die Integration der vorgeschlagenen Erweiterungsflächen hat insbesondere zum Ziel, ökologisch wertvolle Biotoptypen mit ihren wertgebenden Lebensgemeinschaften zu bewahren. Dabei sind FFH-Lebensraumtypen und -Arthabitate sowie die nach § 30 BNatSchG und § 21 SächsNatSchG besonders geschützten Flächen zu berücksichtigen. Das gebietsspezifische Leitbild für das NSG „Um die Rochsburg“, inkl. seiner vorgeschlagenen Erweiterungsflächen, orientiert sich am Charakter eines waldgeprägten Naturschutzgebietes. Dieser Charakter resultiert bereits aus der hohen Reliefenergie an den Muldehängen. Die überwiegend steilen Hanglagen sind zum Teil so schwer zu bewirtschaften, dass diese nur von den der heutigen potenziellen natürlichen Vegetation entsprechenden natürlichen Waldgesellschaften eingenommen werden. Diese stellen in Sachsen in ihrer Vielfalt und Ausprägung eine Einzigartigkeit dar. Dieser Status soll erhalten bleiben. Nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf erstreckt sich der Geltungsbereich des Schutzgebietes im Landkreis Mittelsachsen auf circa 259,6 Hektar. Dabei umfasst es Teilflächen der Städte Burgstädt, Lunzenau und Penig. Das NSG wird im Wesentlichen wie folgt begrenzt: Die Schutzgebietsgrenze verläuft ausgehend von der Gemarkungsgrenze Penig am Drachenfels auf dem Gebiet der Gemarkung Chursdorf entlang der Hangoberkante der rechtsseitigen Muldehänge unter Einbeziehung der markantesten Kerbtäler bis zur Grenze der Gemarkung Chursdorf zur Gemarkung Helsdorf. Von hier folgt die Schutzgebietsgrenze der Wald-Feldkante unter Einbeziehung des Quellgebiets Sturzbach auf dem Gebiet der Gemarkung Heiersdorf bis sie im Gebiet der Gemarkung Berthelsdorf südlich der Wasserkraftanlage Rochsburg auf die linksseitigen Muldehänge wechselt und hier wieder in Richtung Penig an der Wald-Feldkante bis nach Rochsburg verläuft. In Rochsburg säumt der Grenzverlauf die Anlage der Burg Rochsburg und schließt den Lauf der Zwickauer Mulde im Siedlungsgebiet durch einen Wechsel auf das rechtsseitige Ufer aus. An der Staustufe Rochsburg wechselt der Grenzverlauf schließlich wieder auf die linksseitigen Muldehänge und verläuft von hier aus entlang der Wald-Feldkante auf dem Gebiet der Gemarkungen Rochsburg und Arnsdorf bis zur Wasserkraftanlage Amerika, wo sie abermals auf das rechtsseitige Ufer der Mulde überwechselt und der Uferlinie bis zum Drachenfels Chursdorf folgt. Der Geltungsbereich des NSG-Plangebietes ist in der abgebildeten topografischen Übersichtskarte dargestellt. Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten liegt bei der nachfolgend genannten unteren Naturschutzbehörde vom 16. November 2017 bis 15. Dezember 2017 einen Monat zur Einsichtnahme für jedermann während der angegebenen Sprechzeiten aus: Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft
Referat Naturschutz und Landwirtschaft (untere Naturschutzbehörde)
Zimmer A 305
Leipziger Straße 4
09599 Freiberg                                                                Montag und Mittwoch nach Terminvereinbarung
Dienstag und Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr Zum Verordnungsentwurf des NSG „Um die Rochsburg“ können während der Auslegungsfrist Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben benannten Stelle vorgebracht werden. Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Mittelsachsen wird die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen. Freiberg, den 13. Oktober 2017  gez. Matthias Damm
Landrat                                                                                                                                                    Karte: Naturschutzgebiet "Um die Rochsburg"

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