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13.06.2024
Mit Bescheid vom 03.06.2024 wurde durch die Landesdirektion Sachsen die Nachtragshaushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2024 rechtsaufsichtlich bestätigt.
Gemäß § 76 Abs. 3 Satz 2 SächsGemO i. V. m. § 58 Abs. 1 Satz KomZG ist die Nachtragshaushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen.
Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre und Wirtschaftsplan 2024
Aufgrund von § 58 SächsKomZG in Verbindung mit § 74 SächsGemO wurde am 23.05.2024 durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre die Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit dem Nachtrag zum Wirtschaftsplan einstimmig beschlossen. Einwendungen waren nicht zu berücksichtigen:
bisher festgesetzte Beträge | Veränderung | neu festgesetzte Beträge | |
TEUR | TEUR | TEUR | |
1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit | |||
A) den Erträgen und Aufwendungen im Erfolgsplan | |||
Erträge | 1.647 | 2 | 1.649 |
Aufwendungen | 1.647 | 2 | 1.649 |
B) den Einzahlungen und Auszahlungen im Liquiditätsplan | |||
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit | 74 | 2 | 76 |
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit | -2.520 | 0 | -2.520 |
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit | 2.303 | -2 | 2.301 |
C) einem voraussichtlichen Jahresergebnis in Höhe von | 0 | 0 | 0 |
2. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen | 0 | 0 | 0 |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird von bisher TEUR 291 auf TEUR 1.000 erhöht.
Gemäß § 60 SächsKomZG sowie § 13 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre sowie dem Beschluss der Verbandsmitglieder vom 23.05.2024 wird eine Umlage für den Verlustausgleich in Höhe von TEUR 372 erhoben.
Der 1. Nachtragshaushalt und der 1. Nachtragswirtschaftsplan 2024 wurden von der Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 03.06.2024 ohne Auflagen genehmigt.
Kriebstein, den 11.06.2024
gez. Ralf Schreiber
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kriebsteintalsperre
Die bestätigte Nachtragshaushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2024 liegen vom
17.06.2024 bis 21.06.2024
zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre in der Zeit von
08:00 Uhr bis 15:00 Uhr aus.
Eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeit ist nach telefonischer Absprache möglich.
gez. Ralf Schreiber
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kriebsteintalsperre