Bekanntmachung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Nachtragssatzung und des 1. Nachtragswirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2024

17.04.2024

Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung für das Wirtschaftsjahr 2024 sowie des 1. Nachtragswirtschaftsplans 2024 wird im Zeitraum vom 

18.04.2024 bis 26.04.2024

in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, An der Talsperre 1 in 09648 Kriebstein ausgelegt und kann Montag bis Freitag (ausgenommen 01.05.2024) in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr eingesehen werden.

Eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeit ist nach telefonischer Absprache möglich.

Gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 SächsGemO können vom

18.04.2024 bis 08.05.2024  

Einwände erhoben werden.

gez. Ralf Schreiber
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kriebsteintalsperre