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17.04.2024
Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung für das Wirtschaftsjahr 2024 sowie des 1. Nachtragswirtschaftsplans 2024 wird im Zeitraum vom
18.04.2024 bis 26.04.2024
in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, An der Talsperre 1 in 09648 Kriebstein ausgelegt und kann Montag bis Freitag (ausgenommen 01.05.2024) in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeit ist nach telefonischer Absprache möglich.
Gemäß § 76 Abs. 1 Satz 4 SächsGemO können vom
18.04.2024 bis 08.05.2024
Einwände erhoben werden.
gez. Ralf Schreiber
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kriebsteintalsperre