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24.02.2025
Mit Bescheid vom 29. Januar 2025 wurde durch die Landesdirektion Sachsen die Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2025 rechtsaufsichtlich bestätigt.
Gemäß § 76 Abs. 3 Satz 2 SächsGemO i. V. m. § 58 Abs. 1 Satz KomZG ist die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen.
Aufgrund von § 58 SächsKomZG in Verbindung mit § 74 SächsGemO wurde am 18.12.2024 durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Wirtschaftsplan
1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit
Erträge Aufwendungen
A) den Erträgen und Aufwendungen im Erfolgsplan TEUR 1.318 TEUR 1.684
B) den Einzahlungen und Auszahlungen im Liquiditätsplan
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit TEUR - 286
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit TEUR - 2.767
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit TEUR 2.672
C) einem voraussichtlichen Jahresergebnis in Höhe von TEUR - 366
2. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen TEUR 0
§ 2 Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf TEUR 300
Der Haushalt und der Wirtschaftsplan 2025 wurden von der Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 29.01.2025 ohne Auflagen bestätigt.
Kriebstein, den 04.02.2025
gez. Ralf Schreiber
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kriebsteintalsperre
Die bestätigte Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2025 liegen vom 26.02.2025 bis 06.03.2025 zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre in der Zeit von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr aus.
Eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeit ist nach telefonischer Absprache möglich.
gez. Ralf Schreiber
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kriebsteintalsperre