Bekanntmachung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre über die öffentliche Auslegung der genehmigten Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023

18.09.2023

Mit Bescheid vom 31.08.2023 wurde durch die Landesdirektion Sachsen die Haushaltssatzung 2023 mit dem Wirtschaftsplan rechtsaufsichtlich genehmigt. Gemäß § 76 Abs. 3 Satz 2 SächsGemO ist die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen.

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre für das Wirtschaftsjahr 2023

Aufgrund von § 58 SächsKomZG in Verbindung mit § 74 SächsGemO wurde am 15.08.2023 durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit    
                                                                                                          Erträge Aufwendungen
A) den Erträgen und Aufwendungen im Erfolgsplan TEUR   1.464 TEUR   1.464
B) den Einzahlungen und Auszahlungen im Liquiditätsplan    
             Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit    TEUR        52
             Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit   TEUR    - 863
             Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit    TEUR      631
C) einem voraussichtlichen Jahresergebnis in Höhe von    TEUR          0
2. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen       TEUR          0
 

§ 2 Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                             TEUR      259

§ 3 Umlage

Gemäß § 60 SächsKomZG sowie §§ 19 und 20 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre sowie dem Beschluss der Verbandsmitglieder vom 15.08.2023 wird eine Umlage für den Verlustausgleich in Höhe von TEUR 254 und eine Umlage zur Stärkung des Eigenkapitals in Höhe von TEUR 46 erhoben.

Der Haushalt und der Wirtschaftsplan 2023 wurden von der Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 31.08.2023 ohne Auflagen bestätigt.

Kriebstein, den 11.09.2023

gez. Ralf Schreiber
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kriebsteintalsperre

                  

Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2023 liegen vom

22.09.2023 bis 02.10.2023

zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre in der Zeit von                       

8:00 Uhr bis 15:00 Uhr aus.

Eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeit ist nach telefonischer Absprache möglich.

gez. Ralf Schreiber
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kriebsteintalsperre