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18.09.2023
Mit Bescheid vom 31.08.2023 wurde durch die Landesdirektion Sachsen die Haushaltssatzung 2023 mit dem Wirtschaftsplan rechtsaufsichtlich genehmigt. Gemäß § 76 Abs. 3 Satz 2 SächsGemO ist die Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen.
Aufgrund von § 58 SächsKomZG in Verbindung mit § 74 SächsGemO wurde am 15.08.2023 durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen:
1. Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit | ||
Erträge | Aufwendungen | |
A) den Erträgen und Aufwendungen im Erfolgsplan | TEUR 1.464 | TEUR 1.464 |
B) den Einzahlungen und Auszahlungen im Liquiditätsplan | ||
Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit | TEUR 52 | |
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit | TEUR - 863 | |
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit | TEUR 631 | |
C) einem voraussichtlichen Jahresergebnis in Höhe von | TEUR 0 | |
2. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditermächtigungen | TEUR 0 |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf TEUR 259
Gemäß § 60 SächsKomZG sowie §§ 19 und 20 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre sowie dem Beschluss der Verbandsmitglieder vom 15.08.2023 wird eine Umlage für den Verlustausgleich in Höhe von TEUR 254 und eine Umlage zur Stärkung des Eigenkapitals in Höhe von TEUR 46 erhoben.
Der Haushalt und der Wirtschaftsplan 2023 wurden von der Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 31.08.2023 ohne Auflagen bestätigt.
Kriebstein, den 11.09.2023
gez. Ralf Schreiber
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kriebsteintalsperre
22.09.2023 bis 02.10.2023
zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre in der Zeit von
8:00 Uhr bis 15:00 Uhr aus.
Eine Einsichtnahme außerhalb dieser Zeit ist nach telefonischer Absprache möglich.
gez. Ralf Schreiber
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Kriebsteintalsperre