Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
07.07.2026
Das Landratsamt Mittelsachsen erlässt auf Grundlage von § 12 Abs. 1 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) folgende
1. Auf den nachfolgend näher bezeichneten Grundstücken werden Reitwege im Zellwald am 11.07.2026 für einen Tag ausgewiesen:
| Gemeinde/ Stadt | Gemarkung | Flurstück |
| Großschirma | Reichenbach | 911 |
| Großschirma | Reichenbach | 885 |
| Großschirma | Reichenbach | 885 |
| Großschirma | Reichenbach | 886 |
| Großschirma | Reichenbach | 887 |
| Großschirma | Reichenbach | 921 |
| Großschirma | Siebenlehn | 590/1 |
| Großschirma | Siebenlehn | 589 |
| Großschirma | Siebenlehn | 594 |
| Großschirma | Siebenlehn | 597 |
| Großschirma | Siebenlehn | 583 |
| Großschirma | Siebenlehn | 596 |
| Großschirma | Siebenlehn | 597 |
Die Reitwegelänge beträgt ca. 9.743 m.
In der beigefügten Karte ist der genaue Verlauf der Tagesausweisung blau markiert. Die Karte ist wesentlicher Bestandteil dieser Allgemeinverfügung.
2. Die Kennzeichnung erfolgt durch das Aufstellen von Tafeln oder die Markierung von Bäumen, die einen schwarzen Pferdekopf mit Zaumzeug auf weißem Grund zeigen.
Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 SächsWaldG ist das Reiten im Wald nur auf dafür ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen gestattet. Im Gebiet des Zellwaldes gibt es bisher ein gutes und probates Reitwegenetz, welches mit dem Offenland vernetzt ist. Durch eine Reiterin wurde der Antrag auf eine Tagesausweisung gestellt zur Durchführung der deutschen Meisterschaften im Distanzreiten. Dazu wurde mit der Reiterin ein möglicher Reitwegeverlauf erarbeitet. Mit Schreiben vom 26.05.2026 kam es zu einer Anhörung der betroffenen Waldeigentümer, der unteren Naturschutzbehörde, der unteren Wasserbehörde und der Stadtverwaltung Großschirma. Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens gingen zwei Stellungnahmen ein. Die hierzu von der Forstbehörde ergangene Entscheidung wurde in einem Abwägungsprotokoll dargelegt, das als Anlage Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist.
Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 SächsWaldG erfolgt die Ausweisung von Reitwegen durch die Forstbehörde nach Anhörung der beteiligten Waldbesitzer und der Betroffenen.
Die sachliche Zuständigkeit des Landratsamtes Mittelsachsen als untere Forstbehörde für den Erlass der Allgemeinverfügung ergibt sich aus §§ 35 Abs. 1 Nr. 3 und 37 Abs. 2 Satz 1 SächsWaldG.
Die örtliche Zuständigkeit folgt aus § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i. V. m. § 1 des Sächsischen Kreisgebietsneugliederungsgesetzes (SächsKrGebNG).
Bei den angeordneten Maßnahmen hat die untere Forstbehörde insbesondere die Art. 2 Abs. 1 und 14 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) sowie die Art. 15 und 31 der Verfassung des Freistaates Sachsen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Die Allgemeinverfügung ist erforderlich, da jeder gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 SächsWaldG Wald zum Zwecke der Erholung betreten darf, das Reiten jedoch nach § 12 Abs. 1 Satz 1 SächsWaldG nur auf dafür ausgewiesenen und gekennzeichneten Wegen gestattet ist. Die vorliegende Tagesausweisung und die bisher ausgewiesenen Reitwege sind dabei geeignet, ein möglichst zusammenhängendes und an Wege außerhalb des Waldes anschließendes, brauchbares Reitwegenetz zu schaffen bzw. zu erweitern und gleichzeitig den Interessen der betroffenen Waldbesitzer und anderer Erholungssuchender zu entsprechen, in dem das Reiten auf ausgewiesene Wege beschränkt wird. Die Tagesausweisung ist angemessen, da die Vor- und Nachteile abgewogen wurden, alle Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme erhielten und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen, um einen Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Erholungsnutzungen und den Belangen der Waldeigentümer zu erreichen. Auch wurde für die Ausweisung der öffentliche Wald, hier Staatswald des Freistaates Sachsen, herangezogen (vgl. Dipper, Komm. z. WaldG f. Baden-Württemberg, Rn. 4 zu § 39).
Für das Reiten sollen gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 SächsWaldG genügend geeignete, möglichst zusammenhängende und an entsprechende Wege auf Gemeindegebieten von Nachbargemeinden anschließende Waldwege ausgewiesen werden. Durch die vorgenommene Reitwegeausweisung werden Reitwege im Zellwald für einen Tag ausgewiesen und ein Verbund zu bereits bestehenden Reitwegen hergestellt. Auch sind die ausgewiesenen Wege als Reitwege geeignet, da ihre Lage und Bodenbeschaffenheit keine erheblichen Beschädigungen besorgen lassen, die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes nicht wesentlich beeinträchtigt wird und keine Gefahren für Reiter und Pferd zu erwarten sind. Damit werden die Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Reitwege (SächsRwVO) erfüllt.
Der Reitwegeverlauf steht somit im Einklang mit den sonstigen Nutzungen des Waldes, da durch den gewählten Verlauf die wechselseitigen Beeinträchtigungen so gering wie möglich gehalten werden. Aus diesen Gründen waren die Reitwege für einen Tag auszuweisen.
Die Kennzeichnung erfolgt im Sinne § 12 Abs. 1 Satz 1 SächsWaldG gemäß § 1 Abs. 2 SächsRwVO durch Hinweiszeichen nach dem Muster der Anlage zu § 1 Abs. 2 SächsRwVO. Sie ist vom Waldbesitzer zu dulden.
Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 3 VwVfG gilt ein elektronischer Verwaltungsakt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Erhebliche Schäden, die durch das Reiten auf dafür ausgewiesenen Waldwegen entstanden sind, ersetzt oder beseitigt der Freistaat Sachsen nach seiner Wahl, wenn sie vom Waldbesitzer, vom Baulastträger oder von mehreren Waldbesitzern gemeinsam innerhalb von sechs Monaten nach der Entstehung der unteren Forstbehörde angezeigt werden (§ 12 Abs. 2 SächsWaldG i. V. m. § 2 SächsRwVO).
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Mittelsachsen, Sitz in 09599 Freiberg, eingelegt werden.
Freiberg, den 02.07.2026
gez. Sven Krüger - Siegel -
Landrat
Anlagen:
Darstellung der Reitwege
Diese Website nutzt Cookies, um das beste Nutzererlebnis zu gewährleisten, um die Nutzung der Website zu analysieren und Datenschutzeinstellungen zu speichern. In unseren Datenschutzrichtlinien können Sie Ihre Auswahl jederzeit ändern.
Funktionale
Diese Cookies gewährleisten das korrekte Betreiben der Seite. Auch zustimmungsfreie Cookies oder First Party Cookies genannt.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Cookies, welche für die Grundfunktion unserer Seite benötigt und gesetzt werden.
Cookies, welche für die Nutzung des TYPO3 Backendzugangs benötigt und gesetzt werden.
Auf unseren Seiten nutzen wir Schriftarten von Fonts.com. Hierfür wird ein Zähler-Cookie gesetzt.
Informationen zum Datenschutz von Monotype finden sie hier: Monotype Datenschutzinformation
Analytische Cookies
Diese Cookies sammeln anonyme Informationen über die Nutzungsweise einer Website, bspw. wie viele Besucher welche Seiten aufrufen. Damit soll die Performance der Website und das Nutzererlebnis verbessert werden.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Mit Matomo Analytics erfassen wir anonymisierte Nutzer-Daten die uns helfen, das Nutzererlebnis auf unserer Website zu verbessern. Hierfür analysieren wir Statistiken zur Nutzung, z.B. Seitenaufrufe und Klicks.
Unsere Datenschutzinformation
Streaming-Dienste
Unsere Internetseite kann Elemente aus externen Quellen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass wir keinen Einfluss darauf haben, dass Betreiber anderer Webseiten die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen zu den einzelnen Anbietern finden Sie unter den detaillierten Informationen.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Karten-Dienste
Unsere Internetseite kann Elemente aus externen Quellen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass wir keinen Einfluss darauf haben, dass Betreiber anderer Webseiten die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen zu den einzelnen Anbietern finden Sie unter den detaillierten Informationen.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.