Benutzungs- und Entgeltordnung des Museums Schloss Rochsburg der Mittelsächsischen Kultur gGmbH

11.05.2026

§ 1 Status

Das Museum Schloss Rochsburg (im Folgenden Museum genannt) ist eine Einrichtung der Mittelsächsischen Kultur gGmbH. Für die in der Entgeltübersicht zu dieser Benutzungs- und Entgeltordnung genannten Leistungen werden Entgelte erhoben.

§ 2 Aufgaben

Aufgaben des Museums sind das Sammeln, Bewahren, Forschen und die Präsentation zur Geschichte der Rochsburg, ihren Besitzern, Bauherren, ihrem Umfeld und die Einbindung der daraus gewonnenen Erkenntnisse in heimatgeschichtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge. Es vermittelt dem Besucher darüber hinaus Informationen zur feudalen Wohnkultur des Landadels und zu Baumaßnahmen der jüngsten Vergangenheit. Entsprechend den materiellen und baulichen Gegebenheiten wird ständig an der Aktualisierung und Erweiterung der Ausstellung gearbeitet. Außerdem werden in angemessenen Abständen Sonderausstellungen verschiedener künstlerischer und kunsthandwerklicher Richtungen bzw. thematische Sonderausstellungen gezeigt.

§ 3 Entgelte und Fälligkeit

Von Museumsbesuchern ab einem Alter von 6 Jahren werden Entgelte nach Maßgabe der anliegenden Entgeltübersicht erhoben, welche Bestandteil dieser Benutzungs- und Entgeltordnung ist.

Die Entgelte sind unmittelbar vor Inanspruchnahme der jeweiligen Leistung fällig und an der Museumskasse in bar oder per Kartenzahlung zu entrichten oder vorab über den Online-Shop zu erwerben.

Wird der Museumsbesuch über Dritte wie Reiseveranstalter oder Tourismusverbände organisiert, so kann im Einzelfall Rechnungslegung für die Eintrittsentgelte erfolgen. Rechnungslegung kann im Ausnahmefall auch für Entgelte nach Nr. 8. der Entgeltübersicht erfolgen. Bei Rechnungslegung sind die Entgelte 10 Tage ab Rechnungsdatum fällig.

schlösserlandKARTEN sowie der sächsische Familienpass werden im Rahmen ihrer Gültigkeit als Eintrittsberechtigung für einen Ausstellungsbesuch gemäß Punkt 1. der Entgeltübersicht (ohne Nutzung Audioguide-Gerät oder Tablet-PC) akzeptiert. Für weitere Veranstaltungen gemäß den Punkten 2-4. der Entgeltübersicht haben sie keine Gültigkeit, auch wenn diese mit einem Betreten des Ausstellungsbereiches gemäß Punkt 1. der Entgeltübersicht verbunden sind.

§ 4 Ermäßigung

  1. Ermäßigungen für Eintrittsentgelte und Führungen werden für folgende Personengruppen gewährt:
    - Kinder ab 6 Jahren
    - Schüler/Studenten/Auszubildende bis zu 25 Jahren
    - Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst
    - freiwillig Wehrdienstleistende
    - Teilnehmer eines freiwilligen Jahres
    - Personen mit Schwerstbeschädigung (ab 80 %) und jeweils eine Begleitperson
    - Inhaber eines Sozialpasses sowie die dort aufgeführten Berechtigten
  2. Ermäßigungen für Eintrittsentgelte werden für folgende Personengruppen gewährt:
    - Mitglieder ICOM (International Council of Museums), ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmalpflege)
  3. Für Mitglieder des Deutschen Museumsbundes sowie Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte ist der Museumsbesuch kostenfrei.
  4. Für Inhaber einer gültigen Schlösserlandkarte und des sächsischen Familienpasses ist der Museumsbesuch kostenfrei. 
  5. Die jeweils erforderlichen Nachweise sind an der Museumskasse vorzulegen.
    Es kann jeweils nur eine Ermäßigung je Person und Museumsbesuch in Anspruch genommen werden.

§ 5 Nutzung

  1. Mit dem Entrichten des Eintrittsentgeltes erwirbt der Besucher eine Eintrittskarte. Diese berechtigt ihn, innerhalb der Öffnungszeiten des Museums die für Besucher zugänglichen Räume bzw. Außenanlagen entsprechend der gelösten Eintrittskarte zu betreten.
  2. Der Erwerb von Erlaubnissen nach Nr. 7. oder Nr. 8. des Entgeltübersicht berechtigt den Besucher, in den Museumsräumen für private Zwecke zu fotografieren.
  3. Der Erwerb einer Erlaubnis nach Nr. 9. der Entgeltübersicht berechtigt zur Nutzung von Reproduktionen und zur Wiedergabe von Sachzeugen und Schriftgut des Museums zu gewerblichen Zwecken. Konkrete inhaltliche Regelungen sind im Einzelfall vertraglich mit der Museumsleitung zu vereinbaren.
  4. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder einer Erlaubnis nach Nr. 7. bis 9. des Entgeltübersicht erkennt der Besucher die Hausordnung des Museums an, die im Kassenraum des Museums für jedermann zugänglich aushängt.
  5. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, können des Museums verwiesen werden.
  6. Bei mehr als 20 Minuten Verspätung des Vertragspartners besteht kein Anspruch mehr auf eine Führung bzw. die Leistungserbringung durch das Museum. Die Entgeltpflicht für die Führung gem. Nr. 2. a-h der Entgeltübersicht bleibt bestehen. Bei einer Verspätung des Vertragspartners von bis zu 20 Minuten nach dem gebuchten Führungstermin kann die gebuchte Führung gemäß Nr. 2. a-h in Absprache mit dem Gästeführer um die Verspätungsdauer gekürzt werden. 

Diese Benutzungs- und Entgeltordnung gilt ab dem 15.05.2026.

Freiberg, den 08.05.2026

gez. Dr. Christoph Trumpp
Aufsichtsratsvorsitzender

Anlage zur Benutzungs- und Entgeltordnung des Museums Schloss Rochsburg
Entgeltübersicht ab 15.05.2026

1.

Ausstellungsbesuch

 

 

Erwachsene:
Ermäßigte nach § 4 Abs. 1. und 2.:
Gruppen ab 15 Personen pro Person (Erwachsener/Ermäßigter): 
Familienkarten:
für 2 Erwachsene und ab 1 Kind
für 1 Erwachsenen und ab 2 Kindern
Jeden 2. Samstag im Monat, am Internationalen Museumstag und am Tag des Offenen Denkmals besteht freier Eintritt für den Ausstellungsbesuch.
Vermietung Audioguide oder Tablet-PC je Gerät

6,00 €
4,00 €
           5,00 €/3,00 €

13,00 €
11,00 €


2,00 € 

2.

Führungen

 

2.a)

Erwachsene:
Ermäßigte nach § 4 Abs. 1.:
Mindestbetrag: 1

6,00 €
4,00 €
60,00 €

2.b)

Führung (ca. 60 Minuten inkl. Museumseintritt)
Erwachsene:
Ermäßigte nach § 4 Abs. 1.:
Mindestbetrag: 1


10,00 €
8,00 €
 60,00 €

2.c)

Thematische Führungen (ca. 90 Minuten inkl. Museumseintritt)
Erwachsene:
Ermäßigte nach § 4 Abs. 1.:
Mindestbetrag: 1


12,00 €
10,00 €
80,00 €

2.d)

Führung für Blinde und Sehbehinderte
pro Person inkl. Begleitperson:


6,00 €

2.e)

Nachlass bei Gruppen ab 15 Personen pro Person:   

                         1,00 €

2.f)

Gruppenführungen außerhalb der Öffnungszeiten
Zuschlag je Gruppe:


40,00 €

3.

Museumspädagogische Angebote 

 

3.a)

Museumspädagogische Angebote für Kinder- und Schülergruppen
(1 Betreuer je Gruppe hat freien Eintritt)
Pro Person
Mindestbetrag1



6,00 €
60,00 €

3.b)

Projekttag für Kindertagesstätten und Grundschüler (3-4 Stationen)
(Mindestteilnehmerzahl 40 Schüler)
(1 Betreuer je Klasse hat freien Eintritt)
Pro Person

 

 

10,00 €

  3.c)

Projekttag „Leben im Mittelalter“ (1-2 Stationen) und „Bienenburg“
(1 Betreuer je Klasse hat freien Eintritt)
Pro Person



7,00 €

3.d)

Schatzsuche, museumspädagogische Angebote mit Zusatzbaustein 
pro Person
Mindestbetrag: 1

9,00 €
60,00 €

3.e)

zusätzlicher Projektbaustein
(1 Betreuer je Klasse/Gruppe hat freien Eintritt)
pro Person



4,00 €

3.f)

Für weitere Projekte:
Sofern der Kunde ein Spezialangebot wünscht, wird dieses nach den entsprechenden Möglichkeiten entwickelt und gesondert kalkuliert. Die Festlegung des Entgelts je Erwachsenen/Ermäßigten erfolgt in Abstimmung zwischen dem Museumsleiter und der Geschäftsführung.

4.

Sonderveranstaltungen
Die Festlegung des Entgelts je Erwachsenen/Ermäßigten erfolgt in Abstimmung zwischen Geschäfts- und Museumsleitung.

5.

Bei Buchung von Führungen und museumspädagogischen Angeboten sind Stornierungen bis drei Tage vorher kostenfrei möglich. Bei Nichterscheinen der Gruppe oder nicht fristgemäßer Stornierung ist ein Entgelt in Höhe von 40,00 € je Gruppe fällig. 

6.

Aufschläge auf den regulären Eintrittspreis für Sonderausstellungen mit erhöhtem Aufwand, Sonderveranstaltungen (Konzerte, Projekte, Lesungen) und Sonderführungen gesonderte Preisfestlegungen

7.

Foto- und Filmerlaubnis für private Zwecke pro Person (ohne Blitz und Stativ)

2,00 €

   

Drohnenflüge in oder über dem Gelände sind untersagt bzw. nur mit Genehmigung gestattet.

8.

Fotoerlaubnis im Schlosshof oder im Museum für private Zwecke durch professionelle Fotografen bei Trauungen o. ä. gegen Entgelt

  50,00 €

9.

Reproduktionen für gewerbliche Zwecke pro Auftrag

250,00 €

 

 

Vermietungen von Räumen und definierten Flächen im Außenbereich werden separat nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung festgelegt.
Die Vermietung von Bierzeltgarnituren und Stehtischen erfolgt nur in Verbindung mit Flächen- bzw. Raumvermietungen.

Das Angebot kommt nur zustande, wenn eine Mindesteinnahme in der angegebenen Höhe gewährleistet ist.