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16.03.2020
Das Aufstellen und Anbringen der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichen ist entsprechend Sächsischem Naturschutzgesetz durch den jeweiligen Grundstückseigentümer zu dulden. Im Rahmen der Aufstellung wird darauf Rücksicht genommen, dass die bisher ausgeübte Grundstücksnutzung nicht unnötig behindert oder sonstige wirtschaftliche Nachteile begründet werden.
Für Rückfragen zu einzelnen Schutzgebieten und -objekten steht die untere Naturschutzbehörde unter Telefon 03731 799-4015 oder -4161 zur Verfügung.
Hinweis:
Flurstücke der Stadt Großschirma, Gemarkung Siebenlehn, sind aus dem Landschaftsschutzgebiet „Grabentour“ ausgegliedert worden. Dies ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden. Nachzulesen ist dies auch im elektronischen Amtsblatt des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de. Die entsprechende Verordnung ist beim Landratsamt Mittelsachsen in der Leipziger Straße 4 in Freiberg zur Einsicht für Interessierte während der Sprechzeiten niedergelegt.