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11.01.2024
Beschluss KT 368/23./2023:
BV-KT 311/2023
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen stellt fest, dass betreffend Herrn David Niese ein wichtiger Grund zur Ablehnung der Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit als Kreisrat für den Rest der Wahlperiode 2019 – 2024 besteht.
(Stimmberechtigte: 80, dafür: 80)
Beschluss KT 369/23./2023:
BV-KT 308/2023
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Verleihung der Verdienstmedaille des Landkreises Mittelsachsen 2023 an Michael Kreskowsky für seine Verdienste um die Bewahrung regionaler Geschichte sowie sein ausgeprägtes soziales Handeln.
offene Wahl – (Stimmberechtigte: 80, dafür: 80)
Beschluss KT 370/23./2023:
BV-KT 309/2023
Der Kreistag stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss des Landkreises Mittelsachsen für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich Rechenschaftsbericht und Anhang wie folgt fest:
· Summe der ordentlichen Erträge | 443.884.860,64 EUR |
· Summe der ordentlichen Aufwendungen | 452.668.850,30 EUR |
· einem ordentlichen Ergebnis von | -8.783.989,66 EUR |
· Summe der außerordentlichen Erträge | 1.176.231,37 EUR |
· Summe der außerordentlichen Aufwendungen | 2.318.189,50 EUR |
· einem Sonderergebnis von | -1.141.958,13 EUR |
· einem Gesamtergebnis von | -9.925.947,79 EUR |
· Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital | 7.481.409,57 EUR |
· Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital | 525.925,58 EUR |
· verbleibendes Gesamtergebnis | -1.918.612,64 EUR |
in der Finanzrechnung mit
· Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 5.228.311,26 EUR |
· Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit von | -2.056.113,36 EUR |
· Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit von | -932.323,68 EUR |
· Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr von | 2.239.874,22 EUR |
· Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen von | 148.047.42 EUR |
· Überschuss an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr von | 2.387.921,64 EUR |
in der Vermögensrechnung mit
· einer Bilanzsumme von | 838.023.002,34 EUR |
· einem Anlagevermögen von | 537.600.823,91 EUR |
· einem Umlaufvermögen von | 294.488.290,71 EUR |
o darunter dem Bestand an liquiden Mitteln von | 72.165.190,90 EUR |
· Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von | 5.933.887,72 EUR |
· einer Kapitalposition von | 259.485.312,24 EUR |
o darunter einem Basiskapital von | 207.652.468,77 EUR |
o und Rücklagen von | 51.832.843,47 EUR |
· Sonderposten von | 286.091.763,76 EUR |
· Rückstellungen von | 47.604.377,43 EUR |
· Verbindlichkeiten von | 244.785.135,37 EUR |
· Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von | 56.413,54 EUR |
Die Verwendung des Jahresergebnisses erfolgt durch die Verrechnung des Fehlbetrages mit der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.918.612,64 EUR.
(Stimmberechtigte: 78, dafür: 75, dagegen: 0, Enthaltung: 3)
Beschluss KT 371/23./2023:
BV-KT 301/2023
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen nimmt den 15. Beteiligungsbericht des Landkreises Mittelsachsen für das Geschäftsjahr 2022 zur Kenntnis.
(Stimmberechtigte: 74, dafür: 74)
Beschluss KT 372/23./2023:
BV-KT 302/2023
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen nimmt die Wirtschaftspläne 2024 und die neuesten Jahresabschlüsse der Unternehmen, an denen der Landkreis mit mehr als 20 % beteiligt ist, zur Kenntnis.
(Stimmberechtigte: 74, dafür: 73, dagegen: 0, Enthaltung: 1)
Beschluss KT 373/23./2023:
BV-KT 298/2023
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen nimmt das „Abfallwirtschaftskonzept Landkreis Mittelsachsen 2025 bis 2030“ billigend zur Kenntnis.
(Stimmberechtigte: 77, dafür: 61, dagegen: 15, Enthaltung: 1)
Beschluss KT 374/23./2023:
BV-KT 299/2023
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen nimmt die beigefügte Abfallgebührenkalkulation des Landkreises Mittelsachsen für die Kalkulationsperiode 2024 bis 2026 gemäß Anlage*1 billigend zur Kenntnis.
(Stimmberechtigte: 78, dafür: 78)
Beschluss KT 375/23./2023:
BV-KT 300/2023
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Sechste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren im Landkreis Mittelsachsen – Abfallgebührensatzung (Ags) vom 26.09.2013 (gemäß Anlage 1) *1.
(Stimmberechtigte: 79, dafür: 77, dagegen: 0, Enthaltung: 2)
Beschluss KT 376/23./2023:
BV-KT 288/2023
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt, die Studierenden der Landkreisverwaltung ab dem 01.01.2024 entsprechend den Regelungen des TVAöD zu vergüten.
(Stimmberechtigte: 79, dafür: 79)
Beschluss KT 377/23./2023:
BV-KT 295/2023
Der Kreistag beschließt die Prioritätenliste 2024 für die kreiseigenen Straßenbaumaßnahmen nach dem Kommunalbudget entsprechend § 20b SächsFAG.
(Stimmberechtigte: 78, dafür: 78)
Beschluss KT 378/23./2023:
BV-KT 296/2023
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt zur Umsetzung des in der Kreistagsvorlage BV-KT 295/2023 erläuterten Kommunalbudgets 2024 für Kreisstraßenbaumaßnahmen folgende finanzielle Auswirkungen:
(Stimmberechtigte: 78, dafür: 78)
Beschluss KT 379/23./2023:
BV-KT 297/2023
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt, für die in der Anlage aufgeführten Vorhaben an Kreisstraßen und deren Ingenieurbauwerken den Landrat zu ermächtigen, dem jeweiligen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag zu erteilen und die notwendigen Vertragserweiterungen im Rahmen der Bauausführungen zu vereinbaren. Diese Festlegung zur Zuschlagserteilung gilt nur, wenn die Vergabe in den zuständigen, regulären Gremien aus terminlichen Gründen nicht möglich ist bzw. zu einer unangemessenen Bauverzögerung führt.
(Stimmberechtigte: 80, dafür: 80)
Beschluss KT 380/23./2023:
BV-KT 303/2023
Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 30. Juni 2025 die Übernahme der Aufgabe „Mentoring für die alltagsintegrierte sprachliche Bildung (Sprachmentorinnen und -mentoren) in der Kindertagesbetreuung“ auf der Grundlage des Landesprogramms alltagsintegrierte sprachliche Bildung. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Zuwendungen des Freistaates Sachsen nach Ziffer 7.4 der „Richtlinie KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserung – RL KiTa-QuTVerb“ tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Der Landrat wird beauftragt, entsprechende Erklärungen im Zusammenhang mit dem Fördervorhaben abzugeben.
(Stimmberechtigte: 79, dafür: 49, dagegen: 23, Enthaltung: 7)
Beschluss KT 381/23./2023:
BV-KT 312/2023
Der Kreistag beschließt, die Entwicklung einer Gesamtstrategie für den Landkreis Mittelsachsen bis zum Jahresende 2024 durch eine Arbeitsgruppe zu begleiten. Der Arbeitsgruppe gehören neben dem Landrat je zwei Mitglieder jeder Kreistagsfraktion sowie zwei Vertreter des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG)-Kreisverband Mittelsachsen an.
(Stimmberechtigte: 81, dafür: 80, dagegen: 0, Enthaltung: 1)
Beschluss KT 382/23./2023:
BV-KT 310/2023
Der Beschluss des Kreistages KT 309/17./2022 hinsichtlich der Bestellung der weiteren Mitglieder für den Aufsichtsrat der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH wird aufgehoben.
(Stimmberechtigte: 78, dafür: 78)
Beschluss KT 383/23./2023:
BV-KT 310/2023
Der Kreistag Mittelsachsen bestellt durch Einigung folgende weitere Mitglieder für den Aufsichtsrat der Landkreis Mittweida Krankenhaus gGmbH.
(Einigung – Stimmberechtigte: 78, dafür: 78)
Beschluss KT 384/23./2023:
FRA 014/2023
(Stimmberechtigte: 79, dafür: 70, dagegen: 0, Enthaltung: 9)
Beschluss KT 385/23./2023:
FRA 010/2023
1. Der Kreistag Mittelsachsen beauftragt den Landrat des Landkreises Mittelsachsen einen fachlichen Diskussionsprozesses mit dem Ziel der Stärkung, Weiterentwicklung und Flexibilisierung der Wirtschaftsförderung des Landkreises Mittelsachsen als wichtigem Instrument, um die Wirtschaftskraft der Unternehmen zu erhalten und damit die Quelle unseres Wohlstandes zu sichern, mit konkreten Umsetzungsszenarien, der Beteiligung aller maßgeblichen Akteure auf diesem Gebiet (insbesondere der im Landkreis beheimateten Unternehmen, der IHK Mittelsachsen, den regionalen Handwerkskammern, den Wirtschaftsförderungs- und Standortentwicklungsgesellschaften im Landkreis, der Agentur für Arbeit, den im Landkreis ansässigen Hochschulen, dem Kreistag Mittelsachsen sowie den Mitarbeitern der Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung in der Landkreisverwaltung) und der dazu erforderlichen Gremienbeschlüsse des Kreistages Mittelsachsen in Gang zu setzen.
2. Der Kreistag Mittelsachsen beauftragt den Landrat, das bisher dem Kreistag Mittelsachsen zur Kenntnis gelangte Konzept zur Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung hinsichtlich konkreter Aufgaben und Themenfelder, kooperativer Arbeitsteilung mit Dritten, notwendiger Ressourcen und Finanzmittel bis zum Ende des Jahres 2023 zu prüfen und zu qualifizieren und die Ergebnisse dieser Qualifizierung zur ersten Kreistagssitzung im Jahr 2024 vorzustellen. In diesen Arbeitsprozess sind insbesondere die im Landkreis beheimateten Unternehmen, die IHK Mittelsachsen, die regionalen Handwerkskammern, die Wirtschaftsförderungs- und Standortentwicklungsgesellschaften im Landkreis, die Agentur für Arbeit, die im Landkreis ansässigen Hochschulen, der Kreistag Mittelsachsen sowie die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung in der Landkreisverwaltung selbst mit einzubeziehen.
3. Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beauftragt den Landrat bis zum Ende des Jahres 2023 ein Organisationskonzept zu entwickeln, welches eine engere Zusammenarbeit des landkreiseigenen Referates Wirtschaftsförderung/Kreisentwicklung mit der GIZEF GmbH beinhaltet und die Ergebnisse dieser Entwicklung zur ersten Kreistagssitzung im Jahr 2024 vorzustellen. Dabei soll der Fortbestand der Beschäftigungsverhältnisse der derzeitigen Beschäftigten in den bewährten Arbeitsstrukturen sichergestellt werden.
(Stimmberechtigte: 75, dafür: 66, dagegen: 0, Enthaltung: 9)
Beschluss KT 386/23./2023:
FRA 010/2023
4. Der Kreistag Mittelsachsen stellt fest, dass die sogenannte „Agenda 2030“, aufgestellt von Landrat Dirk Neubauer, und deren Ziele keine bindende Wirkung für den Landkreis Mittelsachsen, die Landkreisverwaltung Mittelsachsen sowie die nachgeordneten Gremien und die landkreiseigenen Gesellschaften haben, solange der Kreistag Mittelsachsen über die Agenda 2030 nicht beraten und beschlossen hat. Der Landrat wird beauftragt, einen dementsprechenden Diskussionsprozess mit dem Kreistag Mittelsachsen in Gang zu setzen.
(Stimmberechtigte: 75, dafür: 54, dagegen: 10, Enthaltung: 11)
Beschluss KT 387/23./2023:
FRA 017/2023
Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag in der zweiten Kreistagssitzung im Jahr 2024 ein Konzept zur Aufbesserung der materiellen Unterstützung des Kreisfeuerwehrverbandes zur Entscheidung vorzulegen, welches im Benehmen mit dem Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes erstellt wird.
(Stimmberechtigte: 66, dafür: 26, dagegen: 39, Enthaltung: 1)
– abgelehnt –
Beschluss KT 388/23./2023:
FRA 017/2023
1. Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Erhöhung der Förderung des Kreisfeuerwehrverbandes Mittelsachsen e. V. ab dem Haushaltsjahr 2025.
2. Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt, dass sich diese Arbeitsgruppe wie folgt zusammensetzt:
3. Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beauftragt die Landkreisverwaltung sowie die Mitglieder der Arbeitsgruppe bis zur Kreistagssitzung im Mai 2024 eine Erhöhung der Förderung des Kreisfeuerwehrverbandes Mittelsachsen ab dem Haushaltsjahr 2025 beschlussreif vorzubereiten.
(Stimmberechtigte: 70, dafür: 52, dagegen: 4, Enthaltung: 14)
Beschluss KT 389/23./2023:
BV-KT 304/2023
1. Der Kreistag des Landkreises Mittelsachsen beschließt, im 1. Halbjahr 2024 am
2. Der Landrat wird ermächtigt, in Abstimmung mit dem Ältestenrat, abweichend von Ziffer 1, insbesondere in Abhängigkeit von der Tagesordnung, die in Ziffer 1 genannten Kreistagssitzungen zu einer früheren Uhrzeit einzuberufen.
(Stimmberechtigte: 70, dafür: 69, dagegen: 0, Enthaltung: 1)
*) zur Beschlussvorlage
gez. Dirk Neubauer
Landrat