Beschlüsse der 10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 15. November 2021

23.11.2021

Beschluss JHA 040/10./2021
Vorlage JHA 045/2021

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die maximalen Zuwendungshöhen für Angebote der Schulsozialarbeit nach § 13a SGB VIII in Verbindung mit der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen (FRL Schulsozialarbeit) für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Anlage*) unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen zur Verfügung stehen.
(Stimmberechtigte: 12, davon 1 befangen, dafür: 11)

Beschluss JHA 041/10./2021
Vorlage JHA 040/2021

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die maximalen Zuwendungshöhen für Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Anlage*) unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) zur Verfügung stehen.    
(Stimmberechtigte: 12, davon 1 befangen, dafür: 9, dagegen: 0, Stimmenthaltungen: 2)

Beschluss JHA 042/10./2021
Vorlage JHA 042/2021

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die maximalen Zuwendungshöhen für Angebote des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Anlage*) unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) zur Verfügung stehen.
(Stimmberechtigte: 12, dafür: 12)

Beschluss JHA 043/10./2021
Vorlage JHA 043/2021

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die maximalen Zuwendungshöhen für Angebote der Familienbildung und Familienbegleitung nach § 16 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Anlage*) unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) zur Verfügung stehen.    
(Stimmberechtigte: 12, dafür: 12)

Beschluss JHA 044/10./2021
Vorlage JHA 044/2021

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die maximalen Zuwendungshöhen für Angebote der Jugendgerichtshilfe nach § 52 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2022 gemäß der Anlage*) unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) zur Verfügung stehen.     
(Stimmberechtigte: 12, dafür: 12)

Beschluss JHA 045/10./2021
Vorlage JHA 046/2021

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die maximalen Zuwendungshöhen für Angebote der Jugendverbandsarbeit nach § 12 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2022 gemäß Anlage*) unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) zur Verfügung stehen.
(Stimmberechtigte: 12, davon 2 befangen, dafür: 10)

*) = zur Vorlage

gez. Matthias Damm
Landrat