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08.05.2024
Beschluss JHA 091/21./2024
Vorlage JHA 093/2023
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Neufassung der Richtlinie des Landkreises Mittelsachsen zur Förderung von offenen Angeboten und Leistungen der Jugendhilfe nach den §§ 11 – 14, 16 Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und Angeboten der Jugendgerichtshilfe nach § 52 SGB VIII i. V. m. § 10 Jugendgerichtsgesetz (JGG) (FRL Jugendhilfe) gemäß Anlage 1*).
Die Richtlinie tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie des Landkreises Mittelsachsen zur Förderung von offenen Angeboten und Leistungen der Jugendhilfe nach den §§ 11 – 14 und 16 SGB VIII vom 11. Mai 2009 in der Fassung vom 12. September 2017 (Beschluss Jugendhilfeausschuss Nr. 040/12./2017 vom 11. September 2017) außer Kraft.
(Stimmberechtigte:13, dafür: 9, dagegen: 0, Enthaltungen: 4)
Beschluss JHA 092/21./2024
Vorlage JHA 096/2023
1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt in Umsetzung der Förderrichtlinie KitaBau vom 8. Oktober 2020 den Maßnahmenplan für das Neubewilligungsvolumen des Landes 2024 sowie die Verpflichtungsermächtigungen (VE) des Landes 2024 fällig in 2025 und 2026 gemäß Anlage 2*).
2. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt in Umsetzung der Förderrichtlinie KitaBau vom 8. Oktober 2020 die Reserveliste förderfähiger Maßnahmen gemäß Anlage 3*). Die Reserveliste kommt zur Anwendung, wenn Mittel frei werden oder weitere Fördermittel des Landes und des Landkreises hinzukommen.
3. Die Beschlüsse des Maßnahmenplans und der Reserveliste stehen jeweils unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen und die Mittel zur kommunalen Komplementärfinanzierung des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen.
(Stimmberechtigte:13, dafür: 12, dagegen: 0, Enthaltungen: 1)
Beschluss JHA 093/21./2024
Vorlage JHA 095/2023
1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Erhöhung der maximalen Zuwendungshöhe
2. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Erhöhung der maximalen Zuwendungshöhe für das Projekt Schulsozialarbeit an der Oberschule Niederwiesa in Trägerschaft des inpeos e. V. im Haushaltsjahr 2024 um insgesamt 5.442,79 EUR von bisher 64.405,12 EUR auf 69.847,91 EUR.
(Stimmberechtigte:13, dafür: 13)
Beschluss JHA 094/21./2024
Vorlage JHA 094/2023
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Erhöhung der maximalen Zuwendungshöhen für die Projekte Werkstatt Konsumkompetenz und Werkstatt für soziale Kompetenzen des Trägers der freien Jugendhilfe inpeos e. V. im Haushaltsjahr 2024 gemäß Anlage*).
(Stimmberechtigte:13, dafür: 13)
Beschluss JHA 095/21./2024
Vorlage JHA 097/2023
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt, ehrenamtlich tätigen Patinnen und Paten, die im Rahmen des Paragrafen 20 SGB VIII bei der Betreuung von Kindern in Notsituationen zum Einsatz kommen, eine pauschale monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 EUR zu gewähren.
(Stimmberechtigte:13, dafür: 12, dagegen: 0, Enthaltungen 1)
*) = zur Vorlage
gez. i. V. Michael Albrecht
Stellvertretender Vorsitzender
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