Beschlüsse der 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 10. Februar 2025

24.02.2025

Beschluss JHA 014/003./2025

Vorlage JHA 008/2025

1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt auf der Grundlage einer Prioritätensetzung die Förderung der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach  § 11 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2025 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*). Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) und die zur komplementären Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen.

2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden   Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) und die zur komplementären Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen. Der Verwaltung des Jugendamtes wird in diesen Fällen die Entscheidungsbefugnis übertragen.

(Stimmberechtigte: 13, dafür: 10, dagegen 0, Enthaltungen: 3)

Beschluss JHA 015/003./2025

Vorlage JHA 009/2025

1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt auf der Grundlage einer Prioritätensetzung die Förderung der Angebote der Jugendverbandsarbeit nach § 12 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2025 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*). Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) und die zur komplementären Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen.

2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden   Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) und die zur komplementären Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen. Der Verwaltung des Jugendamtes wird in diesen Fällen die Entscheidungsbefugnis übertragen.

(Stimmberechtigte: 13, davon 1 befangen, dafür: 12)

Beschluss JHA 016/003./2025

Vorlage JHA 010/2025

1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung der Angebote der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2025 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*). Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Bundes, des Freistaates Sachsen und die zur komplementären Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen   zur Verfügung stehen.

2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden   Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) und die zur komplementären Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen. Der Verwaltung des Jugendamtes wird in diesen Fällen die Entscheidungsbefugnis übertragen.

(Stimmberechtigte: 13, davon 1 befangen, dafür: 12)

Beschluss JHA 017/003./2025

Vorlage JHA 014/2025

1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung der Angebote der Schulsozialarbeit nach § 13a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2025 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*). Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen gemäß FRL Schulsozialarbeit und die zur komplementären Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen.

2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden   Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen  Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (FRL Schulsozialarbeit) und die zur komplementären Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen. Der Verwaltung des Jugendamtes wird in diesen Fällen die Entscheidungsbefugnis übertragen.

(Stimmberechtigte: 13, davon 1 befangen, dafür: 12)

Beschluss JHA 018/003./2025

Vorlage JHA 011/2025

1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt auf der Grundlage einer  Prioritätensetzung die Förderung der Angebote des Erzieherischen Kinder- und  Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2025 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*). Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) und die zur komplementären Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen.

2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden  Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) und die zur komplementären Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen. Der Verwaltung des Jugendamtes wird in diesen Fällen die Entscheidungsbefugnis übertragen.

(Stimmberechtigte: 13, dafür: 13)

Beschluss JHA 019/003./2025

Vorlage JHA 012/2025

1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung der Angebote der Familienbildung und Familienbegleitung nach § 16 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2025 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*). Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) und die zur komplementären Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen.

2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden   Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen    Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) und die zur komplementären Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen. Der Verwaltung des Jugendamtes wird in diesen Fällen die Entscheidungsbefugnis übertragen.

(Stimmberechtigte: 13, dafür: 13)

Beschluss JHA 020/003./2025

Vorlage JHA 013/2025

1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung der Angebote der Jugendhilfe im Strafverfahren nach § 52 SGB VIII in Verbindung mit § 10 JGG für das Haushaltsjahr 2025 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*). Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) und die zur komplementären Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen.

2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden   Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) und die zur komplementären Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen. Der Verwaltung des Jugendamtes wird in diesen Fällen die Entscheidungsbefugnis übertragen.

(Stimmberechtigte: 13, dafür: 11, dagegen 0, Enthaltungen: 2)

*) = zur Vorlage

i. V. Michael Albrecht

Stellvertretender Vorsitzender