Beschlüsse der 5. Sitzung des Jugendhilfeausschusses

15.08.2025

Beschluss JHA 021/005./2025
Vorlage JHA 018/2025

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt den Jugendhilfeplan – Teilfachplan §§ 22 – 26 SGB VIII – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege für die Jahre 2024/2025 – 2026/2027 gemäß Anlage*).

(Stimmberechtigte: 13, dafür: 11, dagegen: 0, Enthaltungen: 2)

Beschluss JHA 022/005./2025
Vorlage JHA 020/2025

1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Fördermittel für das  Angebot "Koordinierung der Jugendarbeit im Jugendverband" in Trägerschaft des Kreisfeuerwehrverbandes Mittelsachsen e. V. nach § 12 SGB VIII in Höhe von 19.231 EUR für den Zeitraum 1. September 2025 – 31. Dezember 2025. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) zur Verfügung stehen.

2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden   Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen    Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (Jugendpauschale) und die zur komplementären Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung  stehen. Der Verwaltung des Jugendamtes wird in diesen Fällen die Entscheidungsbefugnis übertragen.

(Stimmberechtigte: 13, davon 1 befangen, dafür: 9, dagegen: 0, Enthaltungen: 3)

Beschluss JHA 023/005./2025
Vorlage JHA 019/2025

1. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt für den Träger der freien Jugendhilfe Berufsausbildungs-Förderverein Brand-Erbisdorf e. V. Fördermittel in Höhe von 5.000 EUR zur Komplementärfinanzierung der Projektumsetzung „Jugendwerkstatt“ – Förderung von Jugendberufshilfen nach § 13 SGB VIII für den Zeitraum 1. Oktober 2025 – 31. Dezember 2025. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Fördermittel nach der ESF Plus-Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Verfügung stehen.

2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden   Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen Haushaltsmittel des Freistaates Sachsen (ESF Plus-Richtlinie) und die zur komplementären Finanzierung erforderlichen Haushaltsmittel des Landkreises Mittelsachsen zur Verfügung stehen. Der Verwaltung des Jugendamtes wird in diesen Fällen die Entscheidungsbefugnis übertragen.

(Stimmberechtigte: 13, dafür: 13)

Beschluss JHA 024/005./2025
Vorlage JHA 017/2025

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen nimmt die als Anlage*) beigefügten Berichte des Verfahrenslotsen für Zeiträume vom 1. Juli 2024 - 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025 - 30. Juni 2025 zur Kenntnis.

(Stimmberechtigte: 12, dafür: 12)

 

*) = zur Vorlage

 

gez. Sven Krüger
Landrat