Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
03.03.2026
Beschluss JHA 026/007./2026
Vorlage JHA 022/2026
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt auf Grundlage einer Prioritätensetzung die Förderung der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2026 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*). Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. In diesen Fällen entscheidet die Verwaltung des Jugendamtes.
Stimmberechtigte: 15, dafür: 12, dagegen: 0, Enthaltungen: 3)
Beschluss JHA 027/007./2026
Vorlage JHA 023/2026
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt auf Grundlage einer Prioritätensetzung die Förderung der Angebote der Jugendverbandsarbeit nach § 12 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2026 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*). Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. In diesen Fällen entscheidet die Verwaltung des Jugendamtes.
(Stimmberechtigte: 15, davon 2 befangen, dafür: 13, dagegen: 0, Enthaltungen: 0)
Beschluss JHA 028/007./2026
Vorlage JHA 024/2026
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung der Angebote der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2026 gemäß Anlage*). Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. In diesen Fällen entscheidet die Verwaltung des Jugendamtes.
(Stimmberechtigte: 15, davon 1 befangen, dafür: 14, dagegen: 0, Enthaltungen: 0)
Beschluss JHA 029/007./2026
Vorlage JHA 025/2026
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt auf der Grundlage einer Prioritätensetzung die Förderung der Angebote des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2026 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*). Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. In diesen Fällen entscheidet die Verwaltung des Jugendamtes.
Stimmberechtigte: 15, dafür: 15)
Beschluss JHA 030/007./2026
Vorlage JHA 026/2026
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung der Angebote der Familienbildung und Familienbegleitung nach § 16 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2026 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*). Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. In diesen Fällen entscheidet die Verwaltung des Jugendamtes.
(Stimmberechtigte: 14, dafür: 14)
Beschluss JHA 031/007./2026
Vorlage JHA 027/2026
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung der Angebote der Jugendhilfe im Strafverfahren nach § 52 SGB VIII in Verbindung mit § 10 JGG für das Haushaltsjahr 2026 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*). Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. In diesen Fällen entscheidet die Verwaltung des Jugendamtes.
(Stimmberechtigte: 14, dafür: 14)
Beschluss JHA 032/007./2026
Vorlage JHA 028/2026
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung der Angebote der Schulsozialarbeit nach § 13a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2026 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*). Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. In diesen Fällen entscheidet die Verwaltung des Jugendamtes.
(Stimmberechtigte: 15, davon 2 befangen, dafür: 13, dagegen: 0, Enthaltungen: 0)
*) = zur Vorlage
gez. Sven Krüger
Landrat