Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
03.03.2026
Beschluss JHA 026/007./2026
Vorlage JHA 022/2026
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt auf Grundlage einer Prioritätensetzung die Förderung der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2026 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*). Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. In diesen Fällen entscheidet die Verwaltung des Jugendamtes.
Stimmberechtigte: 15, dafür: 12, dagegen: 0, Enthaltungen: 3)
Beschluss JHA 027/007./2026
Vorlage JHA 023/2026
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt auf Grundlage einer Prioritätensetzung die Förderung der Angebote der Jugendverbandsarbeit nach § 12 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2026 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*). Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. In diesen Fällen entscheidet die Verwaltung des Jugendamtes.
(Stimmberechtigte: 15, davon 2 befangen, dafür: 13, dagegen: 0, Enthaltungen: 0)
Beschluss JHA 028/007./2026
Vorlage JHA 024/2026
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung der Angebote der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2026 gemäß Anlage*). Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. In diesen Fällen entscheidet die Verwaltung des Jugendamtes.
(Stimmberechtigte: 15, davon 1 befangen, dafür: 14, dagegen: 0, Enthaltungen: 0)
Beschluss JHA 029/007./2026
Vorlage JHA 025/2026
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt auf der Grundlage einer Prioritätensetzung die Förderung der Angebote des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2026 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*). Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. In diesen Fällen entscheidet die Verwaltung des Jugendamtes.
Stimmberechtigte: 15, dafür: 15)
Beschluss JHA 030/007./2026
Vorlage JHA 026/2026
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung der Angebote der Familienbildung und Familienbegleitung nach § 16 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2026 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*). Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. In diesen Fällen entscheidet die Verwaltung des Jugendamtes.
(Stimmberechtigte: 14, dafür: 14)
Beschluss JHA 031/007./2026
Vorlage JHA 027/2026
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung der Angebote der Jugendhilfe im Strafverfahren nach § 52 SGB VIII in Verbindung mit § 10 JGG für das Haushaltsjahr 2026 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*). Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. In diesen Fällen entscheidet die Verwaltung des Jugendamtes.
(Stimmberechtigte: 14, dafür: 14)
Beschluss JHA 032/007./2026
Vorlage JHA 028/2026
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mittelsachsen beschließt die Förderung der Angebote der Schulsozialarbeit nach § 13a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2026 mit den maximalen Zuwendungshöhen gemäß Anlage*). Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass es sich bei nachträglich zu entscheidenden Änderungen in den Förderhöhen zu den bereits bewilligten Projekten um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sofern weder der Fördergegenstand, der Zuwendungszweck noch die Förderumfänge des Projekts von einer Änderung tangiert sind und die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. In diesen Fällen entscheidet die Verwaltung des Jugendamtes.
(Stimmberechtigte: 15, davon 2 befangen, dafür: 13, dagegen: 0, Enthaltungen: 0)
*) = zur Vorlage
gez. Sven Krüger
Landrat
Diese Website nutzt Cookies, um das beste Nutzererlebnis zu gewährleisten, um die Nutzung der Website zu analysieren und Datenschutzeinstellungen zu speichern. In unseren Datenschutzrichtlinien können Sie Ihre Auswahl jederzeit ändern.
Funktionale
Diese Cookies gewährleisten das korrekte Betreiben der Seite. Auch zustimmungsfreie Cookies oder First Party Cookies genannt.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Cookies, welche für die Grundfunktion unserer Seite benötigt und gesetzt werden.
Cookies, welche für die Nutzung des TYPO3 Backendzugangs benötigt und gesetzt werden.
Auf unseren Seiten nutzen wir Schriftarten von Fonts.com. Hierfür wird ein Zähler-Cookie gesetzt.
Informationen zum Datenschutz von Monotype finden sie hier: Monotype Datenschutzinformation
Analytische Cookies
Diese Cookies sammeln anonyme Informationen über die Nutzungsweise einer Website, bspw. wie viele Besucher welche Seiten aufrufen. Damit soll die Performance der Website und das Nutzererlebnis verbessert werden.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Mit Matomo Analytics erfassen wir anonymisierte Nutzer-Daten die uns helfen, das Nutzererlebnis auf unserer Website zu verbessern. Hierfür analysieren wir Statistiken zur Nutzung, z.B. Seitenaufrufe und Klicks.
Unsere Datenschutzinformation
Streaming-Dienste
Unsere Internetseite kann Elemente aus externen Quellen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass wir keinen Einfluss darauf haben, dass Betreiber anderer Webseiten die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen zu den einzelnen Anbietern finden Sie unter den detaillierten Informationen.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.
Karten-Dienste
Unsere Internetseite kann Elemente aus externen Quellen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass wir keinen Einfluss darauf haben, dass Betreiber anderer Webseiten die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Weitere Informationen zu den einzelnen Anbietern finden Sie unter den detaillierten Informationen.
Anbieter, die Cookies auf dieser Seite nutzen, werden nachfolgend aufgelistet. Wo dies möglich ist, können Sie der Nutzung von Cookies zustimmen.