Bewerbungsfrist für ehrenamtliche Richter verlängert
29.08.2018
Ehrenamtliche Richter entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichtern Streitfälle des öffentlichen Lebens. Diese betreffen insbesondere Streitigkeiten des Bürgers mit der öffentlichen Verwaltung, zum Beispiel in Fragen des Baurechts, des Kommunalabgabenrechts oder des Polizeirechts. Der ehrenamtliche Richter wirkt bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der Berufsrichter mit. Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes haben. Die Wahlperiode umfasst die Geschäftsjahre 2019 bis 2023.
Vorschläge und Bewerbungen können bis zum 7. September 2018 an das
Landratsamt Mittelsachsen
Geschäftsstelle Kreistag
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
gerichtet werden. (Tel. 03731 799-3398 oder -3314, E-Mail kreistag@landkreis-mittelsachsen.de)
Im Informationsblatt wird über weitere Hinderungs- und Ablehnungsgründe nach Verwaltungsgerichtsordnung unterrichtet, die bei der Bewerbung beziehungsweise beim Vorschlag berücksichtigt werden sollten.
Die vollständigen Unterlagen (Vordruck, Informationsblatt) können in der Geschäftsstelle Kreistag unter obengenannter Adresse abgefordert sowie nebenstehend heruntergeladen werden.