Bewerbungsstart für Medizinstipendium

04.06.2021

Interessierte Studenten können ihre Bewerbung ans Landratsamt schicken. Bewerbungsschluss ist  der 15. Juli.

Mit dem Programm „Rundum gesund − Ärztin/Arzt werden für Mittelsachsen“ sollen langfristig Ärzte für den Landkreis gewonnen werden. Dafür werden jährlich bis zu drei Medizinstudenten mit einem Stipendium unterstützt, das für maximal zwölf Semester gewährt wird. Ziel ist es, dass diese sich später in Mittelsachsen als Arzt niederlassen. Das Stipendium wird für maximal sechs Jahre gewährt und beträgt 400 Euro monatlich. Hierfür verpflichten sie sich, alle Praxisphasen ihres Studiums und ihre Facharztausbildung soweit möglich an medizinischen Einrichtungen im Landkreis zu absolvieren. Zum Programm gehören außerdem eine persönliche Begleitung der Studierenden durch Fachärzte aus dem Landkreis und jährliche gemeinsame Veranstaltungen. Bei diesen Treffen lernen die jungen Menschen den Landkreis und seine medizinischen Einrichtungen kennen und knüpfen wichtige berufliche Netzwerke.

Die Krankenhäuser im Landkreis, sowie die Kreisärztekammer und im Kreistag vertretene Ärzte haben bei der Entwicklung des Programms mitgewirkt.

Interessierte Studenten können ihre Bewerbung ans Landratsamt schicken. Bewerbungsschluss ist der 15. Juli. Über die Auswahl der Stipendiaten entscheidet der Landrat auf Vorschlag eines Auswahlgremiums. Dieses Gremium sichtet die Bewerbungen, führt Gespräche mit den Studenten und schlägt dann anhand einer regionalen Priorisierung und einer leistungsbezogenen Rangfolge dem Landrat vor, wer das Stipendium erhalten sollte. Bewerben können sich sowohl Studenten aus dem Landkreis, aber auch welche ohne Bezug zu Mittelsachsen. Es können sich auch Abiturienten bewerben, die noch keine Zusage für einen Studienplatz haben.

Wer gegen die Vereinbarung verstößt − das Studium zum Beispiel abbricht oder nicht im Landkreis tätig wird − muss das Stipendium zurückzahlen. Wer nach Erteilung der Approbation keine unmittelbare Weiterbildung zum Facharzt anstrebt, verpflichtet sich, im Landkreis als angestellter Arzt in der Patientenversorgung oder im Gesundheitsamt des Landkreises tätig zu werden. Die Arzttätigkeit ist für mindestens fünf Jahre auszuüben.

Foto: WavebreakMediaMicro / stock.adobe.com

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