Bienenmedikamentenbestellung 2023
14.02.2023
Grundlage für die Bestellung sind die Meldung der pro Standort vorhandenen Völker bei der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) und die Bezahlung der Tierseuchenkassenbeiträge bis zum Bestellzeitpunkt.
Die Bestellung muss bis spätestens 15. April 2023 bei dem für den Bienenstandort zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt abgeben werden. Das entsprechende Bestellformular können Interessierte beim Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt abfordern oder es sich nebenstehend herunterladen und ausdrucken.
Imkervereine können die einzelnen Bestellformulare der Imker des Vereins sammeln und gemeinsam abgeben.
Gemäß der Richtlinie des Freistaates zur Bekämpfung der Varroatose bei Honigbienen werden den Imkern folgende Medikamente zur Verfügung gestellt:
- ein Liter Ameisensäure (60%ig) je zwei bei der TSK gemeldeten Völkern oder
- 0,5 Liter Oxalsäuredihydrat-Lösung (3,5%ig) je zehn bei der TSK gemeldeten Völkern oder
- ein Thymolpräparat je bei der TSK gemeldetem Volk (Abgabemenge in Abhängigkeit von der Packungsgröße) für eine Behandlung.
Die Bienenmedikamente stehen voraussichtlich ab Ende Juni 2023 im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) in Mittweida zur Abholung bereit. Bitte vorab im LÜVA anfragen ob und wann die Medikamente abgeholt werden können.
Fragen beantwortet das LÜVA unter Telefon 03731 799-6908 oder 03731 799-6234.