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19.09.2024
Die Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen, einer Mückenart, übertragen und kann bei schweren Verläufen tödlich sein. Für den Menschen besteht keine Gefahr da die Erkrankung nicht auf den Menschen übertragbar ist. Empfänglich für eine Infektion sind beispielsweise Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas und Wildwiederkäuer. Sie äußert sich durch eine fieberhafte Allgemeinerkrankung, Rötung der Schleimhäute, zum Teil vermehrten Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul, Lahmheiten durch Entzündungen am Kronsaum. Eine Therapie zur Behandlung der Blauzungenkrankheit gibt es nicht, lediglich die Symptome können gemildert werden.
Alle Tierhalterinnen und Tierhalter von empfänglichen Tieren darauf hin, dass bei klinischen Symptomen im Bestand oder plötzlich verendeten Tieren ohne bekannte Ursache das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) zu informieren ist und der betreuende Tierarzt zur Abklärung der Seuche einzuschalten ist. Dieser berät auch zu möglichen Schutzmaßnahmen. Es ist zu gewährleisten, dass aus einem BTV-infizierten Bestand keine Seuche verschleppt wird. Laut Wissenschaftlern beträgt die Infektionszeit für die Blauzungenkrankheit 60 Tage, das heißt der betroffene Betrieb gilt in dieser Zeit als BTV-infiziert. Ein direktes Verbringen von klinisch gesunden Tieren aus einem solchen Betrieb innerhalb Deutschlands ist möglich.
Jägerinnen und Jäger sind ebenfalls verpflichtet Tiere mit entsprechenden Symptomen zu melden. In Abstimmung mit dem LÜVA sollte eine Probenahme bei erlegten oder tot aufgefundenen Tieren erfolgen. Folgende Angaben sind dann noch relevant: Totfund oder Erlegung, Fundort, Wildart und die Sympome.