Externer Inhalt von ##teaserTitle##
##teaserText##
06.09.2024
In diesem Zusammenhang weist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) alle Tierhalterinnen und Tierhalter von empfänglichen Tieren darauf hin, dass bei klinischen Symptomen im Bestand oder plötzlich verendeten Tieren ohne bekannte Ursache das LÜVA zu informieren ist und der betreuende Tierarzt zur Abklärung der Seuche einzuschalten ist. Dieser berät auch zu möglichen Schutzmaßnahmen. Unmittelbare Auswirkungen hat der Nachweis nicht, es gibt keinen Sperrkreis oder ähnliches. Hinweis: Es ist zu gewährleisten, dass aus einem BTV-infizierten Bestand keine Seuche verschleppt wird. Laut Wissenschaftlern beträgt die Infektionszeit für die Blauzungenkrankheit 60 Tage, das heißt der betroffene Betrieb gilt in dieser Zeit als BTV-infiziert. Ein direktes Verbringen von klinisch gesunden Tieren aus einem solchen Betrieb innerhalb Deutschlands ist möglich.
Die Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen, einer Mückenart, übertragen und kann bei schweren Verläufen tödlich sein. Für den Menschen besteht keine Gefahr da die Erkrankung nicht auf den Menschen übertragbar ist. Empfänglich für eine Infektion sind beispielsweise Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer. Sie äußert sich durch eine fieberhafte Allgemeinerkrankung, Rötung der Schleimhäute, zum Teil vermehrten Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul, Lahmheiten durch Entzündungen am Kronsaum. Eine Therapie zur Behandlung der Blauzungenkrankheit gibt es nicht, lediglich die Symptome können gemildert werden.
Auf Basis einer Eilverordnung des Bundes wurde die Anwendung von drei verschiedenen BTV-3 Impfstoffen in Deutschland gestattet.