Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht für den Landkreis Mittelsachsen beschlossen

21.05.2026

Der Landkreis Mittelsachsen ist insgesamt in rund 6 200 Bodenrichtwertzonen eingeteilt, für die nun aktuelle Bodenrichtwerte vorliegen. Diese sind für zwei Jahre gültig. 

Bodenrichtwerte per 1. Januar 2026    

Der Gutachterausschuss im Landkreis Mittelsachsen hat die aktuellen Bodenrichtwerte (BRW) beschlossen. Ermittelt wurden diese Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 und stellen eine Auswertung der Kauffälle der Jahre 2024/2025 dar – sie basieren auf tatsächlich gezahlten Kaufpreisen innerhalb dieses Zeitraums. Gültig sind die Bodenrichtwerte für zwei Jahre. Bodenrichtwerte werden für die Nutzung Bauland separat für jede Gemarkung des Landkreises ermittelt – im Bereich der Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Nutzflächen (Ackerland/Grünland/Wald) dagegen für jede Kommune als Durchschnittswert. Weiterhin gibt es Bodenrichtwerte für die „nachgeordneten“ Nutzungsarten, wie zum Beispiel Erholungsgrundstücke/Gärten oder bebaute landwirtschaftliche Grundstücke im Außenbereich. 

Die Ermittlung von Bodenrichtwerten ist gesetzlich geregelt und gilt für alle Gutachterausschüsse Deutschlands. Jeder Bodenrichtwert unterliegt einem Toleranzbereich von maximal plus/minus 30 Prozent. Das bedeutet, Ausreißer beziehungsweise eventuelle Spekulationsverkäufe fließen nicht mit in die Bodenrichtwertermittlung ein. Ist eine Bodenrichtwertermittlung aufgrund fehlender Kauffälle im Auswertungszeitraum nicht möglich, so erfolgt die Fortschreibung des zuletzt ausgewiesenen Bodenrichtwertes mittels Index. Dieser wird aufgrund von Kauffällen in vergleichbaren Gebieten ermittelt. 

Zur Ermittlung der Bodenrichtwerte Bauland lagen insgesamt 1 749 Kaufverträge vor, die geprüft und dem Toleranzbereich unterzogen wurden. Dabei gab es in Döbeln und Ortsteile mit 188 Kauffällen in dieser Rubrik die meisten Verkäufe. Gefolgt von Freiberg und Stadtteile mit 171 Kauffällen im Bereich Bauland. In den meisten Bodenrichtwertzonen ist der Bodenrichtwert konstant geblieben und es gab nur kleine Veränderungen. In wenigen Gemarkungen ist der Bodenrichtwert stark gesunken, so zum Beispiel in

GemarkungBodenrichtwertzoneBRW 2024BRW 2026
Freiberg Loßnitz77 Euro/m²64 Euro/m²
Niederlichtenau (Lichtenau)Ortslage Niederlichtenau77 Euro/m²50 Euro/m²
RoßweinRichtwertzone 1385 Euro/m²41 Euro/m²
 

Erhöhungen des Bodenrichtwertes von der letzten Auswertung per 1. Januar 2024 auf den 1. Januar 2026 gab es zum Beispiel in (hier nur Ortslage):

GemarkungBodenrichtwertzoneBRW 2024BRW 2026
Zug (Freiberg)Zug Ortslage57 Euro/m²70 Euro/m²
Burkersdorf (Burgstädt)Burkersdorf27 Euro/m²41 Euro/m²
Sachsenburg (Frankenberg)Sachsenburg28 Euro/m²36 Euro/m²
 

In den Städten Freiberg, Döbeln und Mittweida – nur Innenstadt (keine Bebauungsplan-Gebiete) – schwanken die Bodenrichtwerte zwischen:

Stadthöchster BRW Innenstadtniedrigster BRW Innenstadt
Freiberg132 Euro/m²50 Euro/m²
Döbeln205 Euro/m²28 Euro/m²
Mittweida  64 Euro/m²39 Euro/m²
 

Im Bereich der Verkäufe land-/forstwirtschaftlicher Flächen (Acker-/Grünland/Wald) bildeten insgesamt 654 Kauffälle die Grundlage zur Auswertung und Ermittlung der Bodenrichtwerte.
Die meisten Kauffälle gab es in der Gemeinde Jahnatal (38 Kauffälle), gefolgt von Oederan mit Ortsteilen (34 Kauffälle) und von Döbeln mit Ortsteilen (31 Kauffälle). 
Die Werte für landwirtschaftliche Nutzflächen schwanken innerhalb des Landkreises beziehungsweise der Region stark. 

Nutzungniedrigster Bodenrichtwerthöchster Bodenrichtwert
Ackerland0,54 Euro/m² – Stadtgebiet Frauenstein2,82 Euro/m² Gemeinde Jahnatal
Grünland0,42 Euro/m² – Stadtgebiet Frauenstein1,75 Euro/m² Gemeinde Jahnatal
 

Der Landkreis Mittelsachsen ist insgesamt in rund 6 200 Bodenrichtwertzonen eingeteilt, für die nun aktuelle Bodenrichtwerte vorliegen.
Eine Übersicht der Bodenrichtwerte finden Interessierte unter www.webgis.landkreis-mittelsachsen.de oder unter www.boris.sachsen.dee (Landesamt für Geobasisinformation Sachsen)

Grundstücksmarktbericht 2026

Der Grundstücksmarktbericht 2026 wurde ebenfalls durch den Gutachterausschuss beschlossen. Er stellt eine Auswertung des Grundstücksmarktes der Jahre 2023 bis 2025 dar und gilt für zwei Jahre. 

Grundlage für die Ermittlung dieser Daten ist die Kaufpreissammlung, welche in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführt wird. Laut Baugesetzbuch sind die Notare verpflichtet, eine Kopie aller Grundstücksübertragungen (zum Beispiel Kauf, Schenkung, Tausch) eines Grundstückes dem Gutachterausschuss zu übersenden.

Der Grundstücksmarktbericht enthält neben der allgemeinen statistischen Auswertung zum Flächen- und Umsatzvolumen auch Informationen über die Arbeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle, Angaben über Sondereigentum (Eigentumswohnungen), Gebäudefaktoren, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren sowie Angaben über frei vereinbarte Pachtpreise für Garagen-, Garten und Wochenendgrundstücke im gesamten Kreisgebiet.  

Im Auswertungszeitraum 2023 bis 2025 wurden in der Geschäftsstelle 9 419 Kaufverträge erfasst. Das entspricht insgesamt einem Rückgang von rund zehn Prozent eingegangener Kaufverträge im Vergleich zu den vorherigen Auswertungen. 

Im Auswertungszeitraum 2023 bis 2025 wechselten bei 4 268 bebauten Grundstücken im Gesamtwert von rund 773 Millionen Euro die Besitzer. Hierzu zählen Wohnhäuser (Ein-/Zwei-/Mehrfamilienhäuser), Wohn- und Geschäftshäuser, gewerbliche Immobilien aber auch bebaute landwirtschaftliche Grundstücke und bebaute Wochenendgrundstücke. Unbebaute Grundstücke wurden insgesamt in 3 772 Fällen veräußert. Die verkaufte Gesamtfläche beläuft sich dabei auf rund 4 922 Hektar bei einem Geldumsatz von etwa 165 Millionen Euro.

Im Jahr 2025 zeichnet sich ab, dass die Anzahl der Kauffälle im Vergleich zum Auswertungszeitraum 2024 gleichbleibend ist, der verkaufte Flächenanteil größer ist, jedoch der insgesamt gezahlte Kaufpreis geringer ausfällt.

Die restlichen Kauffälle erfolgten im Bereich der Eigentumswohnungen (Sondereigentum) – hier betrug der Geldumsatz zirka 112 Millionen Euro.

Veränderungen des Grundstücksmarktes

Eigentumswohnungen:

Die Anzahl der Verkäufe von Eigentumswohnungen ist im Vergleich zum vergangenen Auswertungszeitraum rückläufig. In den Erstverkäufen konnte jedoch im Bereich „sanierter Altbau“ eine Preissteigerung festgestellt werden. Wurden im Auswertungszeitraum 2021/2022 im ländlichen Raum (Gemeinden) im Schnitt noch 2.841 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gezahlt, liegt aktuell der Durchschnitt bei 3.299 Euro. Bei Neubauten in den Städten kostete der Quadratmeter Wohnfläche im Zeitraum 2021/2022 noch im Durchschnitt 2.791 Euro – aktuell beträgt er rund 3.782 Euro.

Veränderungen gab es auch bei den Kaufpreisen für Stellplätze im Freien/Tiefgaragenstellplätze und Garagen in Verbindung mit dem Kauf einer Eigentumswohnung.

 

Kaufpreis 2022

Kaufpreis 2026

Stellplatz im Freien

Gemeinden:
Stadt Freiberg:

 

3.350 Euro
6.185 Euro

 

5.505 Euro
8.362 Euro

Garagen

Städte:

 

8.800 Euro

 

6.495 Euro

Tiefgaragenstellplätze

Städte (Neubau):
Stadt Freiberg:

 

14.667 Euro
5.305 Euro

 

19.355 Euro
9.143 Euro

 

Vergleichsfaktoren Gebäude:

In dieser Rubrik sind durchschnittliche Gebäudewerte (Kaufpreise pro Quadratmeter Wohnfläche), gestaffelt nach Baujahresklassen und Sanierungszustand, zu finden.
Auch hier gab es Schwankungen im Vergleich zur vergangenen Auswertung 2021/2022. 

Beispiel:

GebäudeartSanierungszustand

Ø Kaufpreis
pro m² / Wohnfläche
GMB 2022

Ø Kaufpreis
pro m² / Wohnfläche
GMB 2026

Einfamilienhäuser

Baujahr vor 1919

 

unsaniert
teilsaniert
saniert

 

371 Euro
815 Euro
1.595 Euro

 

222 Euro
815 Euro
1.764 Euro

Einfamilienhäuser

Baujahr 1990 bis
2011

 

Zustand Baujahr
mittlere Ausstattung
gehobene Ausstattung

 

1.284 Euro
2.129 Euro
2.620 Euro

 

850 Euro
1.358 Euro
1.918 Euro

 

Einblick in den Grundstücksmarktbericht und Bodenrichtwertkatalog:

Beide Kataloge können zu den Sprechzeiten in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses am Standort Döbeln des Landratsamtes eingesehen werden. Mündliche Auskünfte sind kostenfrei. Für schriftliche Auskünfte werden Gebühren im Rahmen des Kostenverzeichnisses für Leistungen des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle erhoben. 

Im vergangenen Auswertungszeitraum erteilte die Geschäftsstelle Gutachterausschuss rund 780 schriftliche und zirka 5 100 mündliche Auskünfte.   

Kontakt:
Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-1202 bis -1206
E-Mail: gutachterausschuss@landkreis-mittelsachsen.de   

Hintergrund:

Im Freistaat Sachsen sind bei den kreisfreien Städten und bei den Landkreisen selbständige und unabhängige Gutachterausschüsse für Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen zu bilden.

Aufgabe des Gutachterausschusses ist es, für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen. Zu diesem Zweck führen die Gutachterausschüsse eine Kaufpreissammlung, werten sie aus und ermitteln Bodenrichtwerte sowie sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten. Berechtigte können beim Gutachterausschuss die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken beantragen.

Weitere Aufgabe des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von sanierungsunbeeinflussten Anfangswerten sowie die prozentuale Wertsteigerung in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten. 

Der Gutachterausschuss veröffentlicht unter anderem Bodenrichtwerte, erteilt mündliche und schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte und bei Nachweis des berechtigten Interesses schriftliche Auskünfte aus der Kaufpreissammlung. Die Gutachterausschüsse unterstehen der Rechtsaufsicht des Landesamtes für Geobasisinformation Sachsen sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung als oberste Rechtsaufsichtsbehörde.