Corona: Aktuelle Lage 17. März 2020

17.03.2020

Im Landkreis gibt es vier weitere Erkrankungen, die Kontaktpersonen sind ermittelt. Außerdem wurde heute entschieden, das Landratsamt für Besucher zu schließen. Der Freistaat hat heute eine Allgemeinverfügung erlassen, damit schließt er fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen und untersagt alle Veranstaltungen.

In Mittelsachsen gibt es neun erkrankte Personen. Bei den vier Neuerkrankungen handelt es sich um Reiserückkehrer, die in häuslicher Quarantäne sind. Sie leben im Raum Freiberg und Mittweida. „Wir haben die Kontaktpersonen ermittelt und für diese eine Quarantäne angeordnet“, erklärt die Leiterin des Gesundheitsamtes Dr. Annelie Jordan. Am Nachmittag trafen sich Vertreter aller mittelsächsischen Kliniken erneut mit dem Gesundheitsamt. Landrat Matthias Damm dankt für die Bereitschaft der Kliniken und deren aktives Mitwirken in dieser Lage. “Das spürt man, was hier die Klinken und deren Mitarbeiter auch für die Gesamtbevölkerung für eine Verantwortung übernehmen.“ Ein Thema beim Treffen war eine Ambulanz. Dr. Jordan stellt aber schon jetzt zu einer Corona-Ambulanz klar, dass nur Abstriche von Personen genommen werden, die Symptome haben und aus einem Risikogebiet zurückkehrten oder direkten Kontakt mit einer erkrankten Person hatten. „Ohne Symptome hat der Test auch keinen Sinn“, so die Amtsärztin. Dr. Jordan sagte abschließend, dass zu einer Corona-Ambulanz noch keine abschließende Entscheidung getroffen wurde: „Wir reagieren entsprechend der Lage.“

Landratsamt schließt

Der Besucherverkehr wird ab 18. März im Landratsamt vollständig eingestellt. Die Beschäftigten sind per Telefon oder per E-Mail für Fragen oder Beratungen erreichbar. „Nur im besonderen Ausnahme-Fall kann es noch persönliche Vorsprachen geben“, so Landrat Matthias Damm. Die allgemeine Telefonnummer des Landratsamtes ist die 03731 799-0. Im Mittelsachsenkurier, der morgen erscheint, ist ein Behördenführer mit konkreten Durchwahlnummern abgedruckt.

Keine Vollstreckung

Das Landratsamt Mittelsachsen verzichtet vorübergehend bis zum 19. April 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen zur Beitreibung offener Forderungen des Landkreises Mittelsachsen. Eine Ausnahme davon bilden drohende, endgültige Zahlungsausfälle durch Verjährung sowie Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Busse fahren weiter

Trotz der angekündigten Schulschließungen laufen ÖPNV und die Schülerbeförderung auch in den kommenden Tagen noch normal. Wie der zuständige Abteilungsleiter für den Öffentlichen Personennahverkehr erklärt, müsse man sehen, wie viele Kinder in die Notbetreuung gehen und sich dann entsprechend ausrichten. „Wir stehen hier im engen Kontakt mit dem ZVMS und REGIOBUS“, so Thomas Kranz. Nach Einschätzung vom REGIOBUS Geschäftsführer gab es mit der Einführung, dass nur noch die hinteren Türen zum Einstieg geöffnet werden, keine Probleme. „Einige Fahrgäste waren etwas verunsichert, aber das spielt sich alles ein und das Ziel ist, einen stabilen Fahrbetrieb zu halten“, erklärt Michael Tanne.

Treffen mit Kommunen

Am Nachmittag fand in Freiberg eine gemeinsame Beratung mit dem Vorstand des Städte- und Gemeindetages von Mittelsachsen zur aktuellen Corona-Krise statt. „Wir stehen als kommunale Familie zusammen und agieren hier in enger Abstimmung“, so Landrat Matthias Damm. „Es ist für uns Kommunen eine große Herausforderung, aber wir sehen hier die gesamtgesellschaftliche Verantwortung“, erklärt der Vorsitzende des Städte- und Gemeindetages Ronny Hofmann. „Jede Kita, die jetzt besteht, soll ab morgen eine Notbetreuung anbieten“, erklärt die Leiterin der Abteilung Jugend und Familie im Landratsamt Heidi Richter. Dies gelte auch für Tagesmütter in Mittelsachsen. Es gibt ein entsprechendes Formblatt. Die Sorgeberechtigten erklären unter anderem, dass die Kinder gesund sind. Die Arbeitgeber bestätigen, dass sie unverzichtbar sind und in einem Sektor der kritischen Infrastruktur tätig sind. Wichtig ist, dass bei zwei Sorgeberechtigten beide Sorgeberechtigten einen Beruf in der kritischen Infrastruktur nachgehen. Zahlen, wie viele Kinder notbetreut werden, liegen für Mittelsachsen liegen noch nicht vor. „Nach ersten Rückmeldungen sind es zum Teil weniger als zehn Prozent der eigentlichen Kinder“, so Hofmann. Dies schwanke entsprechend der örtlichen Gegebenheiten, wie zum Beispiel die Zahl von Pflegeheimen“, so Hofmann abschließend.

Freistaat erlässt Allgemeinverfügung: Veranstaltungen verboten

Um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus weiter zu reduzieren, schließt der Freistaat Sachsen per Allgemeinverfügung fast alle private und öffentliche Einrichtungen und untersagt alle Veranstaltungen. Das Kabinett hat diese Maßnahme in seiner heutigen Sitzung beraten. Die Verfügung des Gesundheitsministeriums gilt ab 19. März 2020, Null Uhr früh, bis zunächst 20. April 2020. Sie untersagt den Betrieb von Tanzlokalen, Messen, Spezial- und Jahrmärkten, Volksfesten, Spielbanken und Wettannahmestellen. Zudem sind für den Publikumsverkehr geschlossen Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Opern, Museen, Ausstellungshäuser, Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern, Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit, öffentliche Bibliotheken, Planetarien, zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen, Angebote von Volkshochschulen, Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger, Angebote von Musikschulen, Angebote in Literaturhäusern, Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder,  Saunas und Dampfbäder, Fitness- und Sportstudios, Spielplätze, Seniorentreffpunkte, Mensen und Cafés der Studentenwerke, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, Sportanlagen sowie Reisebusreisen. Geöffnet bleiben Gaststätten in der Zeit von 06:00 bis 18:00 Uhr einschließlich ihrer Liefer- und Abholdienste für den Außer-Haus-Verkauf. Geöffnet und vom Sonntagsverkaufsverbot ausgenommen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes ist Montag, Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 16:00 und am Dienstag und Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar.

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