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14.03.2022
Die Erstellung der Bestätigung habe oberste Priorität, damit die Betroffenen auch schnell eine gewisse Sicherheit haben. Auch am Bürgertelefon kommt es bei den Anrufenden zu längeren Wartezeiten. Das Gesundheitsamt weist an dieser Stelle nochmals auf die Internetseite des Landkreises zum Thema Corona hin. Zahlreiche Fakten wurden im Fragen-Antwort-Katalog unter www.landkreis-mittelsachsen.de zusammengestellt, außerdem erklärt ein Schema die aktuellen Quarantäne-Regeln. Man hofft den Stau an Bescheiden schnellstens abzubauen.
Grundsätzlich gilt:
Die Absonderungszeit für Infizierte beträgt zehn Tage. Diese Zeit kann verringert werden, wenn ein frühestens am 7. Tag vorgenommener Antigenschnell- oder PCR-Test negativ ausfällt und 48 Stunden Symptomfreiheit bestanden hat. Die Absonderung endet mit dem Vorliegen des negativen Testergebnisses.
Ebenfalls auf zehn Tage wird die Quarantänezeit für Hausstandsangehörige verkürzt, auch diese können sich frühestens nach sieben Tagen freitesten. Für Kinder gelten besondere Regeln. Schon nach fünf Tagen können sich Schüler und Kindergartenkinder freitesten, in deren Einrichtung regelmäßig getestet wird. Kinder, in deren Einrichtung nicht regelmäßig getestet wird, können sich nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test oder nach sieben Tagen mit einem negativen Antigenschnell, freitesten und damit die Quarantäne früher verlassen. Bei Hausstandsangehörigen verlängert sich ihre Absonderungszeit als enge Kontaktperson nicht, wenn während der Absonderungszeit innerhalb eines Hausstands eine weitere Person positiv getestet wird. Die Voraussetzung ist, dass die Kontaktperson keine Symptome entwickelt hat und nicht positiv getestet wurde.
Nicht in die Quarantäne müssen Kontaktpersonen und Hausstandsangehörige, die als vollständig immunisierte Personen gelten. Dies sind:
Folgende Dokumente sind 90 Tage gültig und befreien so eine Kontaktperson von der Quarantäne:
Genereller Hinweis zur Freitestung: Testungen zur Verkürzung der Quarantäne müssen als Fremdtestung durch einen Leistungserbringer wie zum Beispiel Arztpraxen, Apotheken und beauftragte Teststellen erfolgen.
Darüber hinaus sollte bei Vorliegen eines positiven Selbsttests schnellstens ein professioneller Antigenschnelltest oder PCR-Test durchgeführt werden. Dies ist wichtig für die Berechnung der Quarantäne.
Die Informationen zur Absonderung werden vom Gesundheitsamt grundlegend nur an den Quellfall verschickt. Die Information an die Hausstandsangehörigen erfolgt durch den Indexfall und nicht durch die Behörde. Das Schreiben an den Index dient jedem Hausstandsangehörigen zugleich als Nachweis, zum Beispiel gegenüber dem Arbeitgeber oder der Schule.