Corona-Lage 1. Dezember 2021
01.12.2021
Heute meldete das Gesundheitsamt 1572 neue Fälle. In den Krankenhäusern in Mittelsachsen werden 157 Corona-Patienten behandelt, davon 23 beatmet. Die Inzidenz liegt heute bei 1241,6.
Ausgangssperre gilt wieder
Heute lag die Inzidenz über 1000. Daher gilt ab morgen für Personen, die nicht geimpft oder genesenen sind, eine Ausgangssperre. Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr dürfen Ungeimpfte das Haus nur noch aus triftigen Gründen verlassen. Dazu gehört beispielsweise die Ausübung des Berufs. Wird der Inzidenz-Schwellenwert von 1000 im Landkreis Mittelsachsen an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, gilt die Ausgangsbeschränkung ab dem nächsten Tag nicht mehr.
Hier eine Übersicht zu den triftigen Gründen:
- die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben, Kindeswohl und Eigentum,
- die Jagd zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest,
- die Ausübung beruflicher, hochschulischer oder schulischer Tätigkeiten und kommunalpolitischer Funktionen,
- die Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließlich Brief- und Versandhandel,
- Fahrten von Feuerwehr-, Polizei-, Rettungs- oder Katastrophenschutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort,
- der Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie von Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich sowie Besuche in bestimmten Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens,
- die Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheitsberufe, soweit dies medizinisch erforderlich ist oder im Rahmen einer erforderlichen seelsorgerischen Betreuung,
- die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
- die Begleitung Sterbender im engsten Familienkreis und
- unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.
Allgemeinverfügung zum Alkoholkonsum gültig
Weiterhin gibt es ein Verbot der Abgabe und des Konsums von Alkohol in der Öffentlichkeit. Innerorts gilt in der Öffentlichkeit somit ein Alkoholverbot – insbesondere auf Straßen, Gehwegen, in Parks, auf Sport- und Spielplätzen und für Bereiche, in denen Wochen- und Spezialmärkte abgehalten werden. Hinzu kommen auch Privatgrundstücke, die öffentlich zugänglich sind, wie Geschäfte oder Tankstellen. Auch außerorts ist an Bahnhöfen und Parkplätzen sowie im Umkreis von Sitzmöglichkeiten und Bushaltestellen der Konsum und die Abgabe von Alkohol in der Öffentlichkeit untersagt. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist in diesen Bereichen nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältnissen erlaubt. Die Allgemeinverfügung wurde im elektronischen Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht.
Terminportal des Freistaates startet
Das Terminportal für Impfungen startet am Freitag um 13:00 Uhr. Das teilt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) auf seiner Internetseite mit. Dann kann man sich über das Portal sachsen.impfterminvergabe.de für Impfungen ab 6. Dezember registrieren. Für den Impfstandort Freiberg in der Gerber-Passage in der Meißner Gasse 19 werden die Termine über das stadteigene Buchungssystem https://mitdenken.sachsen.de/1027285 vergeben. „Im Laufe des Dezembers wird auch der Impfpunkt Freiberg an das Terminportal für Sachsen angeschlossen. Ein weiterer Impfpunkt ist in Vorbereitung“, heißt es dazu auf der Internetseite des DRK. Weiterhin werden sogenannte Sonderimpfaktionen der mobilen Teams durchgeführt, diese laufen ohne Termin. Eine Übersicht über alle Sonderimpfaktionen gibt es unter drksachsen.de
Hinweis: Das Bürgertelefon des Landkreises zu Corona ist morgen wieder zwischen 09:00 und 15:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar. Ein Video erklärt die Quarantäne-Regeln in Mittelsachsen. Es wurde auf der Facebook-Seite und in der Mediathek auf der Webseite des Landkreises veröffentlicht. Ein Schema auf der Internetseite gibt außerdem dazu ausführliche Informationen.