Corona-Lage 14. Februar 2021
14.02.2021
Statistik
Das Gesundheitsamt meldet heute 16 Neuinfektionen. Die Gesamtzahl liegt damit aktuell bei 15 110. Davon entfallen 5842 auf den Altkreis Mittweida, 2997 auf den Altkreis Döbeln und 6271 auf den Altkreis Freiberg. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) liegt der aktuelle Inzidenzwert für Mittelsachsen bei 73,0. Das Infektionsgeschehen in den Städten und Gemeinden wird durch den Freistaat veröffentlicht.
Aktuell werden 75 Patienten in den Krankenhäusern im Landkreis behandelt, 13 davon beatmet.
Hinweis: In die Statistik des Landkreises fließen auch die positiv gemeldeten Schnelltests mit ein. Damit ist die Zahl der ausgewiesenen Fälle für Mittelsachsen immer im Vergleich zum Freistaat und dem Robert-Koch-Institut höher. Dort werden nur die positiven PCR-Tests registriert. Der Landkreis empfiehlt nach einem positiven Schnelltest einen PCR-Test nachzuholen, dies ist aber derzeit keine Pflicht. Sowohl bei einem positiven Schnelltest als auch bei einem positiven PCR-Test muss man sich in Quarantäne begeben. Fällt der PCR-Test negativ aus, kann man nach Vorlage des Ergebnisses beim Gesundheitsamt die Quarantäne wieder verlassen.
Neue Regeln ab morgen:
Ab morgen tritt die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates in Kraft. Neu geregelt wurde unter anderem, dass Friseure und Fußpflege-Betriebe ab 1. März öffnen dürfen. Bedingung ist ein Hygienekonzept, dass eine wöchentliche Testung von Betriebsinhabern und Beschäftigten vorsieht sowie das Tragen medizinischer Masken. Bei Friseuren ist zusätzlich ein Terminmanagement einzuführen, um durch gestaffelte Zeitfenster die Ansammlung von Kunden zu vermeiden. Fahrschulen für Kraftfahrzeuge dürfen ab 1. März unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen wieder öffnen, sofern der Unterricht, die praktische Ausbildung und die anschließende Prüfung berufsbedingt erforderlich ist. Händler in Sachsen dürfen darüber hinaus morgen den so genannten click & collect-Service anbieten. Dies bedeutet, dass bestellte Ware dann von Kunden im Geschäft abgeholt werden darf. Bedingung ist ein Hygienekonzept inklusive Maßnahmen wie gestaffelte Zeitfenster, um Kundenansammlungen vermeiden. Neu eingeführt wird die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Kraftfahrzeugen, die mit Personen aus unterschiedlichen Hausständen besetzt sind.
Allgemeinverfügung Quarantäne geändert
Die Allgemeinverfügung des Landkreises zur Quarantäne im Zusammenhang mit Coronainfektionen wurde erweitert. Sie gilt ab morgen. Hintergrund ist ein entsprechender Erlass des Sozialministeriums. Neu ist unter anderem, dass es bei positiven Befunden mit besorgniserregenden Mutationen des Corona-Virus (also beispielsweise bei der britischen oder der südafrikanischen Variante) keine Möglichkeit gibt, die Quarantäne zu verkürzen. Die Quarantänezeit beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Außerdem wurde festgelegt, dass bei den neuerdings zulässigen Corona-Laien-Tests im Falle positiver Ergebnisse ein PCR-Test erforderlich ist, bis zu dessen Ergebnis in jedem Fall Quarantänepflicht besteht. Die neue Allgemeinverfügung ist im elektronischen Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht worden.
Party aufgelöst
Nach Zeugenhinweisen zu einer privaten Feier in einer Garage auf der Dittmannsdorfer Straße in Penig stellten Polizeibeamte am Freitagabend insgesamt 15 Personen aus verschiedenen Haushalten fest, was die Auflösung der Veranstaltung sowie die Aufnahme von 15 Ordnungswidrigkeitsanzeigen gemäß der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zur Folge hatte.
Verkehrsverbund Mittelsachsen informiert
Die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund kehren ab morgen überwiegend zu ihren Normalfahrplänen zurück. Lediglich in Chemnitz, Zwickau und auf Einzellinien gibt es noch Einschränkungen im Nachtverkehr. REGIOBUS fährt nach Schulfahrplan und die Mitteldeutsche Regiobahn, die Erzgebirgsbahn und die City-Bahn im Regelfahrplan. Gleiches gilt für die Freiberger Eisenbahn, die montags bis sonntags im Ein-Stunden-Takt unterwegs ist.
Hinweis für Reisen auf Tschechien
Die Ausweisung der Tschechischen Republik als Virusmutations-Gebiet durch die Bundesregierung führt zu einer vierzehntägigen Quarantänepflicht für die meisten Berufspendler, die ihre Beschäftigung in sächsischen Unternehmen faktisch ausschließt. In der Nacht von Sonnabend zu heute wurden um Mitternacht die Grenzen zwischen Deutschland und der Tschechischen Republik geschlossen.
Ab diesem Zeitpunkt ist es nicht mehr möglich, die Grenze von Tschechien nach Sachsen zu übertreten. Dies gilt für Privatpersonen und Pendler. Ausnahmen bilden ausschließlich Pendler, welche in Berufen der Medizin oder Pflege arbeiten oder die in der Landwirtschaft tätig sind und zwingend Nutztiere versorgen müssen. Nach der Einreiseverordnung des Bundes müssen Grenzpendler zwingend einen Nachweis über einen Test mitführen, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist. Sachsen geht über diese Anforderung hinaus und verlangt für die Grenzpendler-Gruppen, die weiterhin ohne Quarantänepflicht einreisen dürfen (Gesundheit/Pflege; Nutztiere), ab Sonntag eine tägliche Testung. Wo und wann genau diese Testung vorgenommen wird, ist unerheblich, solange eine Testung pro Arbeitstag garantiert ist.
Transportfahrer im Dienst (etwa LKW-Fahrer) dürfen einreisen. Diese müssen bei Einreise einen Testnachweis mitführen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Sie dürfen ohne Quarantänepflicht einreisen. Ursprung und Ziel der Reise sind nicht relevant.
Seit dieser Woche läuft auch das Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III
Seit dem 12. Januar zahlt die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) – die Novemberhilfen im Auftrag des Bundes vollständig aus. Das teilte das Wirtschaftsministerium mit. Die Antragsteller aus Sachsen, die vom „Lockdown light“ im November betroffen waren, haben bis heute Abschläge und vollständige Auszahlungen in Höhe von rund 116 Millionen Euro erhalten. Fast 80 Prozent aller bislang 16 292 eingegangenen Anträge sind abschließend bearbeitet worden. Rund 95 Prozent der sächsischen Antragsteller auf Novemberhilfe erhielten Abschlagszahlungen. Seit dem 1. Februar erfolgt durch die SAB – wiederum im Auftrag des Bundes – die vollständige Auszahlung der Dezemberhilfe. Bislang flossen Abschläge und vollständige Auszahlungen in Höhe von rund 97 Millionen Euro an sächsische Unternehmen, die vom „Lockdown light" im Dezember betroffen waren. Die Hälfte (50,4 Prozent) aller 14 561 eingegangenen Anträge ist abschließend bearbeitet worden. 96,6 Prozent Antragsteller auf Dezemberhilfe erhielten Abschlagszahlungen.
Die Beantragung der November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30. April 2021 möglich. Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können ab sofort die Überbrückungshilfe III beantragen. Das hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am Mittwoch mitgeteilt. Der Förderzeitraum umfasst den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021. Sofern ein Unternehmen in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat, beispielsweise weil der Betrieb wegen Corona schließen musste oder wegen der Corona-Einschränkungen weniger Kunden kamen, kann es die Überbrückungshilfe III beantragen – und zwar für jeden Monat, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt. Abschlagszahlungen können bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe betragen, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat. Für den gesamten Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III (November 2020 bis Juni 2021) können Unternehmen damit maximal 800.000 Euro Abschlagszahlungen erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen bis zu 400.000 Euro können nach Angaben des Bundes ab dem 15. Februar 2021 fließen. Abschlagszahlungen über 400.000 Euro werden laut Bund ab Ende Februar ausgezahlt. Wie das BMWi mitteilte, startet die reguläre Auszahlung nach Antragsbearbeitung durch die Länder im Monat März 2021.
Anträge auf die Überbrückungshilfe III können bis zum 31. August 2021 gestellt werden.
Die Zahlen werden täglich auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de aktualisiert. Morgen ist das Bürgertelefon von 08:00 bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden unter corona@landkreis-mittelsachsen.de