Corona-Lage 20. März
20.03.2020
Weitere Fälle in Mittelsachsen bestätigt
Im Landkreis Mittelsachsen gibt es 24 Fälle. Seit der Meldung der Lage am Mittwoch mit 13 Fällen gab es nur in den Räumen Freiberg und Mittweida neue Erkrankte – sieben Erkrankte stammen aus dem Raum Freiberg und vier aus dem Raum Mittweida. Von den elf Personen im Alter von 20 bis 65 Jahren sind fünf Erkrankte durch Kontaktpersonen infiziert worden und bei vier Fällen handelt es sich um Reiserückkehrer. Erstmals gibt es zwei Fälle in den Räumen Freiberg und Mittweida, wo nicht ermittelt werden kann, wie sich die Personen infiziert haben. Vor diesem Hintergrund bittet die Leiterin des Gesundheitsamtes Dr. Annelie Jordan auf die Grundhygiene zu achten: „Regelmäßig Händewaschen, Abstand zu Personen halten, sich nicht ins Gesicht fassen sowie Niesen und Husten in die Armbeuge." Bei Facebook, durch Mails und durch Medien erreichen die Verwaltung immer wieder Fragen, warum die einzelnen Orte nicht genannt werden. „Derzeit handelt es sich stets um einzelne Fälle und wir möchten jegliche Rückschlüsse im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte vermeiden“, erklärt Pressesprecher André Kaiser. Er stellt aber in Aussicht, dass sich dies bei steigenden Fallzahlen ändern könnte. 68 Personen befinden sich derzeit in einer behördlich angeordneten Quarantäne.
Kita-Gebühren werden erstattet
Sachsens Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich am 20. März 2020 zur Erstattung von Kitagebühren verständigt. „Für den Zeitraum der Schließung von Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege und Horten werden keine Elternbeiträge erhoben“, heißt es in einer Pressemitteilung des Kultusministeriums. Bis zu einer gesetzlichen Regelung würden demnach die Städte und Gemeinden in die Vorfinanzierung gehen. Die Kosten beliefen sich auf rund 28,3 Millionen Euro.
Der Freistaat wird die kommunalen Belastungen durch eine zentrale Finanzierungsregelung kompensieren. „Landkreise, Städte und Gemeinden sowie die Staatsregierung sind sich darin einig, die Gespräche fortzuführen, um die enormen Herausforderungen gemeinsam und solidarisch zu meistern“, erklärt das Kultusministerium.
Auch Gaststätten, Friseursalons und Baumärkte müssen schließen
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die Staatsregierung heute weitere Maßnahmen getroffen. Nachdem bereits in der letzten Woche Schulen und Kitas geschlossen, Veranstaltungen verboten sowie der Handel und das Hotel- und Gaststättengewerbe eingeschränkt wurde, wurden heute weitere Verschärfungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die Allgemeinverfügung vom 18. März wird weiter verschärft. Zu den Geschäften und Einrichtungen, die jetzt geschlossen werden müssen, gehören nun auch Badeanstalten, Friseure, Bau- und Gartenbaumärkte. In den Geschäften, die öffnen dürfen, müssen die Auflagen zur Hygiene eingehalten werden. Dazu gehören unter anderem ausreichende Waschgelegenheiten und Desinfektionsmittel für das Personal, die regelmäßige Desinfektion von Einkaufswagen, Kassenbändern in kurzen Abständen, das Verbot von Selbstbedienung bei offenen Backwaren, Steuerung des Zutritts zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker dürfen ihrer Tätigkeit nur dann nachgehen, wenn diese ohne Publikumsverkehr stattfindet. Gaststätten sind zu schließen. Ausgenommen sind Personalrestaurants und Kantinen in der Zeit zwischen 06:00 und 18:00 Uhr, wenn sie die Hygieneauflagen erfüllen. Gaststätten ist zwischen 06:00 und 20:00 Uhr ein Außer-Haus-Verkauf erlaubt beziehungsweise ein Liefer- und Abholservice ohne zeitliche Beschränkung. Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wird ein Betreuungsverbot ausgesprochen. Genehmigungspflichtige stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung sowie Wohnstätten, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe an Kinder und Jugendlichen erbracht werden, sind prioritär aufrecht zu erhalten. Zum Schutz der untergebrachten Kinder und Jugendlichen und zum Schutz des öffentlichen Wohles dürfen diese Einrichtungen von Besuchern nicht betreten werden. Vom Betretungsverbot ausgenommen sind therapeutisch zwingend erforderliche oder medizinisch notwendige Besuche. Die Allgemeinverfügungen werden morgen veröffentlicht und treten am Sonntag, 22. März 2020, 0 Uhr in Kraft.
Wirtschaftsförderung erweitert Fragenkatalog
Das Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung kümmert sich an der Hotline des Landratsamtes um die Belange der Wirtschaftsakteure. Über 98 Prozent von Mittelsachsens Unternehmen sind Kleinst- und kleine Betriebe. Entsprechend häufig sind Fragen zur Zuordnung von Dienstleistern wie zum Beispiel Fahrschulen oder kleinen Betrieben, die sich mit der Gesundheitsfürsorge beschäftigen. Auch bei den Kommunen gehen Fragen ein, die diese an die Hotline weitergeben. Fragen, die vom Referat nicht sofort beantwortet werden können, werden zur Klärung weitergeleitet. Auch bei den touristischen Einrichtungen ist die Verunsicherung groß. Deshalb wurde im Fragen-Antwort-Katalog unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/informationen-fuer-unternehmen-zum-coronavirus.html ein eigener Bereich eingearbeitet, der zum Beispiel auch auf einen Leitfaden zum Umgang mit Stornierungen verweist. Auch die aktuellen steuerlichen Hilfen für alle Unternehmen sind dort eingearbeitet. Weiterhin findet sich die Ausnahmereglung vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit in der Liste.
Inzwischen hat die Nestbau-Zentrale Mittelsachsen im Rahmen der aktuellen Osterkampagne zu einer Dankeschön-Aktion aufgerufen. Momentan setzen sich viele Mittelsachsen ein, die Versorgung sicherzustellen. Das kann das Hausärzteteam, der Handwerker von nebenan oder die Verkäuferin im Lebensmittelgeschäft sein. In der Nestbau-Zentrale können kostenfrei zwei bis drei Bastelbögen für ein Osternest bestellt werden. Dies gilt es zu befüllen und den Menschen, die in den schwierigen Zeiten für uns da sind, als kleines Dankeschön zu übergeben. Das Nest kann natürlich auch ganz nach Osterhasenart vor die Tür des Beschenkten gestellt werden. „Wir freuen uns, dass das kleine Zeichen für einen wertschätzenden Umgang miteinander so positiv angenommen wird. Sofort nach der Onlineveröffentlichung meldeten sich Mittelsächsinnen und Mittelsachsen und berichteten, das Osternest an die Bäckersfrau im Ort, den Landwirt von nebenan, die Altenpflegerin oder die Nachbarin, die in der Kinderbetreuung unterstützt, geben zu wollen“, berichtet Dr. Lothar Beier, erster Beigeordneter des Landrates. Und noch ein Tipp, selbst für die Füllung kann man online schauen, was es in Mittelsachsen alles gibt. ProduktSCHAU und Einkaufsführer zeigen über 150 Firmen mit ganz verschiedenen Produkten. So wird die mittelsächsische Wirtschaft unterstützt. Die kostenfreien Bastelvorlagen können ganz unkompliziert telefonisch unter 03731 799-1491 oder per Mail an info@nestbau-mittelsachsen.de bei der Nestbau-Zentrale bestellt werden.
Hinweis des Referates Förderung Ländliche Entwicklung:
Für Vorhaben, die über LEADER gefördert werden und die aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation nicht wie geplant durchgeführt werden können (zum Beispiel durch Schließung, Lieferstopp oder Personalausfall), erfolgt eine Prüfung des Einzelfalls unter Beachtung der Regelungen zur höheren Gewalt und außergewöhnlichen Umständen. Den Begünstigten sollen grundsätzlich keine Nachteile entstehen. Es besteht hierbei eine Anzeigepflicht mit der dafür geltenden Frist (siehe Nr. 11.8 der NBest-ELER): „Der Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände ist der Bewilligungsbehörde innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem Zeitpunkt, ab dem der Begünstigte hierzu in der Lage ist, schriftlich mitzuteilen.“ Für Rückfragen und Erläuterungen (auch vorab) steht das Fachreferat unter Telefon 03731 799-1612 oder E-Mail poststelle.ile@landkreis-mittelsachsen.de ab Montag zur Verfügung.
Informationen der Arbeitsagentur Freiberg und des Jobcenter Mittelsachsen:
Auf der Internetseite der Regionaldirektion Sachsen (www.arbeitsagentur.de/Sachsen) finden Sie die neusten und gebündelten Informationen rund um die Themen:
- Kurzarbeitergeld
- Arbeitslosengeld II für Soloselbständige/Freiberufler
- Arbeitslosengeld I für gekündigte Arbeitnehmer
Ergänzend dazu sind Erklär-Videos rund um das Thema Kurzarbeitergeld im Kontext Corona verlinkt und alle Servicerufnummern der sächsischen Arbeitsagenturen und Jobcenter zusammengefasst. Ziel ist es, dass alle Kontaktdaten und erste Informationen auf einen Blick zu finden sind.
HINWEISE:
- Die Hotline des Landratsamtes zu Corona ist auch am Wochenende erreichbar. Unter der Telefonnummer 03731 799-6249 können sich Mittelsachsen mit ihren Fragen an die Mitarbeiterinnen wenden. Sie sind am Samstag und Sonntag zwischen 09:00 und 13:00 Uhr erreichbar.
- Der Landkreis Mittelsachsen veröffentlicht das nächste Lagebild am Sonntag. Darin wird mitgeteilt, ob es weitere Fälle in Mittelsachsen gibt. Die genaue Statistik mit den Regionen erfolgt im Lagebild am Montag.