Corona-Lage 23. Februar 2022
23.02.2022
Heute meldet das Gesundheitsamt mehr als 500 neue Fälle. In den Krankenhäusern werden 50 Patienten behandelt, davon fünf auf der Intensivstation. Die Inzidenz liegt laut Robert Koch-Institut bei 978,5.
Informationen des Freistaates
Staatsregierung beschließt Anpassung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung
Das Kabinett hat gestern – orientiert am MPK-Beschluss vom 16. Februar 2022 – Lockerungen der derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Änderungen treten heute in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022.
So sind Zusammenkünfte, bei denen nur Geimpfte oder Genesene anwesend sind, ohne Teilnehmerbegrenzung möglich. Nimmt an privaten Zusammenkünften mindestens eine ungeimpfte Person teil, gilt eine Beschränkung auf einen Hausstand plus zwei Personen aus einem weiteren Hausstand (bisher ein Hausstand und eine Person).
Für Beerdigungen und Eheschließungen entfällt die Begrenzung der Teilnehmerzahl, wobei hier auch weiterhin ein Nachweis nach der 3G-Regel vorgelegt werden muss.
Folgende Lockerungen gelten, solange die definierten Betten-Schwellenwerte für die Überlastungsstufe auf den Intensiv- und Normalstationen unterschritten werden:
- Keine 3G-Nachweispflicht im Einzelhandel. Das Tragen einer FFP-2-Maske bleibt verpflichtend.
- 3G für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume und Innenbereiche von zoologischen Gärten (bisher 2G)
- 3G bei der Nutzung von Außensportanlagen (bisher: 2G)
Die geänderte Notfall-Verordnung ist unter dem folgenden Link veröffentlicht: www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
Es ist vorgesehen, dass die Staatsregierung am 1. März 2022 eine neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet, welche am 4. März 2022 in Kraft treten soll.
In Schulen und Kitas soll mehr Normalität einkehren
Die sächsische Staatsregierung hat sich gestern für den Schul- und Kitabetrieb auf einen Fahrplan verständigt, der vorbehaltlich des Anhörungsverfahrens in der Kabinettssitzung am 1. März 2022 beschlossen werden soll. Danach gelten in der ersten Woche nach den Winterferien die bisherigen erhöhten Schutz- und Hygieneregelungen unverändert fort. Erfahrungsgemäß werden nach den Ferien vergleichsweise viele unentdeckte Infektionsfälle identifiziert.
Ab dem 7. März sollen jedoch die Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas „achtsam zurückgefahren werden“. So ist geplant, den eingeschränkten Regelbetrieb in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen wieder aufzuheben. Gruppen und Klassen müssen dann nicht mehr streng voneinander getrennt werden. Entfallen soll auch die Maskenpflicht im Unterricht für Schüler ab Klassenstufe 5. In Grundschulen galt eine Maskenpflicht im Unterricht ohnehin nicht. Darüber hinaus soll die Testpflicht für den Schulbesuch von dreimal auf zweimal wöchentlich reduziert werden.
Auch soll die Schulbesuchspflicht wieder eingeführt werden. Abmeldungen vom Schulbesuch sind dann nur aus medizinischen und aus anderen Gründen gemäß der Schulbesuchsordnung möglich. Ebenso sollen mehrtägige Schulfahrten wieder möglich sein.
Geplant ist zudem, Schulen bei erhöhtem Infektionsgeschehen künftig nicht mehr zeitlich befristet zu schließen oder einzelne Klassen in die häusliche Lernzeit zu schicken. Wenn einzelne Infektionsfälle auftreten, müssen lediglich die betroffenen Schüler in häusliche Lernzeit gehen und die übrigen Schülerinnen und Schüler können in der Schule verbleiben. Allerdings müssen sich die verbleibenden Schüler der betroffenen Klasse für fünf Tage täglich testen. In der letzten Woche vor den Winterferien waren aufgrund des Infektionsgeschehens in Sachsen 18 Schulen befristet geschlossen. Bei 316 Schulen wurden vorübergehend eine oder mehrere Klassen in die häusliche Lernzeit geschickt.
Weitere Informationen gibt es im Blog des Kultusministeriums.
Weitere Öffnungen für Kultur und Tourismus in Sachsen
Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten können wieder unter 3G-Zugangsbedingungen anstatt wie bisher 2G besucht werden.
Ab kommende Woche Freitag, 4. März 2022, soll es noch weitere Öffnungsschritte für Kultur und Tourismus in Sachsen geben: Demnach können auch die Clubs, Bars und Diskotheken unter 2Gplus wieder öffnen. Weiterhin gilt ab dem 4. März für Veranstaltungen, Theater, Opernhäuser und Kino bis zu 1000 Besuchern die 3G-Regel statt wie bisher 2Gplus. Entfallen wird ebenfalls die Pflicht zur Kontakterfassung in den Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Für Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern werden die bundeseinheitlichen Regelungen aus dem MPK-Beschluss umgesetzt. Das bedeutet, es gilt 2G mit maximal 60 Prozent Auslastung im Innenbereich und maximal 6.000 Zuschauern, im Außenbereich maximal 75 Prozent Auslastung und maximal 25 000 Zuschauer.
Zudem gilt ab dem 4. März für Gastronomie und die touristische Beherbergung statt 2G wieder die 3G-Regelung. Für Reisebüros werden die Zugangsbeschränkungen wegfallen.
Hinweis: Das Bürgertelefon des Landkreises zu Corona ist morgen wieder zwischen 09:00 und 15:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar.