Corona-Lage 27. November 2020

27.11.2020

Ab Dienstag neue Regeln im Freistaat Sachsen, weiter hohe Fallzahlen in Mittelsachsen

Das Sächsische Kabinett hat heute die neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. So bleiben beispielsweise weiterhin Gaststätten, Kultur- und Freizeitbetriebe geschlossen. Außerdem gibt es verschiedene Kontaktbeschränkungen – weitere Details sind in der Lage-Meldung enthalten (siehe unten).

Die neue Verordnung sieht außerdem vor, dass die Landkreise beziehungsweise Kreisfreien Städte bei hohen Fallzahlen weitere und strengere Regelungen erlassen müssen. Als Richtwert gilt hier die Grenze von 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. In Mittelsachsen liegt der heutige Wert laut dem Sächsischem Sozialministerium bei 276,6 und damit über den sächsischen Schnitt von 244. Auch heute gab es in Mittelsachsen wieder über 100 neue Fälle. „Jeder kann und muss einen Beitrag leisten, damit diese Zahlen wieder sinken“, appelliert Landrat Matthias Damm. „Es geht um die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung. Unabhängig von Corona kann es ganz schnell gehen, dass man medizinische Hilfe braucht. Das gilt es zu sichern.“ Gerade in der Adventszeit sei der Verzicht von Kontakten sehr schwer und verlange den Menschen viel ab. Aber der November habe nicht die erhoffte Senkung der Werte gebracht. „Es muss uns gelingen, hier eine Kehrtwende zu erreichen“, betont der Landrat. Die Auswirkungen der notwendigen Maßnahmen auf die Bevölkerung, die Wirtschaft und Kultur seien groß und dürften kein Dauerzustand sein. Damm abschließend an die Einwohnerinnen und Einwohner: „Bitte wirken Sie mit, reduzieren Sie Kontakte und halten Sie sich an die Grundregeln in dieser Pandemie: Abstand, Hygiene und Alltagsmaske“.

Über eine Allgemeinverfügung des Landkreises wird in den kommenden Tagen informiert.

Statistik

166 neue positive Befunde registrierte das Gesundheitsamt. Somit meldete die Behörde heute an den Freistaat, dass es im Landkreis seit März 3867 Fälle gab. Diese verteilen sich auf den Altkreis Mittweida mit 1386, den Altkreis Döbeln mit 532 und den Altkreis Freiberg mit 1949 Fällen. Bei der Statistik der Altkreise wurde eine Bereinigung beziehungsweise Korrektur der Daten vorgenommen, daher gibt es im Bereich des Altkreises Freiberg niedrigere Werte im Vergleich zu gestern. Derzeit befinden sich 2774 Personen in Quarantäne. Die Zahl der Personen, die in Mittelsachsen stationär behandelt werden, liegt bei 107 – acht Personen werden davon beatmet. Derzeit sind rund 20 Gemeinschaftseinrichtungen betroffen. Darunter befinden sich beispielsweise die Oberschulen in Penig, Frankenberg, Sayda, Brand-Erbisdorf und Eppendorf und Grundschulen in Naundorf, Hilbersdorf, Oberbobritzsch, Frauenstein, Brand-Erbisdorf und Döbeln (Kunzemannschule) sowie Kitas in Rechenberg-Bienenmühle, Langenau, Großschirma (Regenbogen) und Freiberg (Kibu). Hinzu kommen 15 Pflegeeinrichtungen.

130 000 Schnelltests können bestellt werden

Das Landratsamt hat 101 Testkonzepte von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten bestätigt. Diese sind die Grundlage um sogenannte Schnelltests (PoC-Antigen-Tests ) zu bestellen. Seit Ende Oktober prüft die Behörde die Konzepte. In diesem Zusammenhang wird die Menge der PoC-Antigen-Tests unter Berücksichtigung der Anzahl der Personen festgestellt, die in oder von der jeweiligen Einrichtung oder dem jeweiligen Unternehmen behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht werden. Das sind zum Beispiel in stationären Pflegeeinrichtungen bis zu 20 und für ambulante Pflegedienste bis zu 10 PoC-Antigen-Tests pro Monat und gepflegter Person. Sofern Bedarf besteht, können Unternehmen aus dem Pflegebereich auf Nachfrage ein Muster-Testkonzept über die E--Mail-Adresse pflegenetz@landkreis-mittelsachsen.de abfordern.

Informationen des Freistaates:

„Corona-Pflegeteam“ unterstützt sächsische Pflegeeinrichtungen bei SARS-CoV-2-Infektionsfällen 
Die neue Koordinierungs- und Beratungsstelle „Corona-Pflegeteam Sachsen“ unterstützt ab sofort ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen, die pandemiebedingten Herausforderungen zu bewältigen. Laut einer Mitteilung des Sozialministeriums steht das Team betroffenen Einrichtungen mit pflegefachlicher Kompetenz beratend zur Seite. „Nach einem Notfallstufenplan werden die aktuelle Problemlage in der jeweiligen Einrichtung analysiert und konkrete Maßnahmen, wie die Einbindung der Heimaufsicht, des örtlichen Gesundheitsamtes, der Pflegeverbände oder gegebenenfalls des regionalen Krisenstabes, besprochen“, heißt in der Medieninformation. Parallel ist das Pflegeteam vorbeugend tätig. Werden dem Team Infektionsfälle bekannt, berät es Pflegeeinrichtungen beispielsweise zur Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, des Pandemieplans und der Coronavirus-Testverordnung, noch bevor es zu Versorgungsengpässen kommt. Das Sozialministerium, die Landesverbände der Pflegekassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung im Freistaat Sachsen e. V. (MDK Sachsen) und der Kommunale Sozialverband Sachsen sind Träger der Stelle. In dem Corona-Pflegeteam arbeiten Pflegefachkräfte des MDK Sachsen aus dem Bereich Pflege-Qualitätsprüfung. Ziel ist es, bei SARS-CoV-2-Infektionsfällen in Einrichtungen und Diensten die pflegerische Versorgung sicherzustellen.

Sächsische Corona-lmpfzentren gehen Mitte Dezember ans Netz 
In Sachsen laufen die Vorbereitungen für eine bald verfügbare Corona-Impfung. Zur Organisation hat das Sozialministerium das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der Corona-Impfzentren beauftragt. Das teilte der Freistaat gestern mit. Gemeinsam mit dem Landeskommando der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat das DRK einen Arbeitsstab eingerichtet, der auf Ebene der Landkreise durch lokale Einsatzstäbe ergänzt wird. Einbezogen sind zudem die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe und die Malteser sowie die kommunale Ebene. Bis zum 15. Dezember wird gemäß den Anforderungen des Bundes in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt jeweils ein Impfzentrum sowie jeweils ein mobiles Impfteam eingerichtet und betriebsbereit sein. Die Erkundung und die Auswahl der Liegenschaften soll zeitnah abgeschlossen werden. Danach werden die Zentren für die Betriebsaufnahme vorbereitet. Die Impfzentren werden in einem ortsfesten Objekt errichtet. Zu den Kriterien gehören eine mögliche räumliche Unterteilung für einzelne Stationen (darunter Anmeldung, Wartebereich), gesicherter Lagerraum, ausreichend Parkplätze, gute Anbindung an den ÖPNV, ausreichend sanitäre Anlagen und ausreichend Platz auf den Fluren und in Funktions- und Warteräumen zur Wahrung des Infektionsschutzes. 

Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung 
Aufgrund der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das Kabinett heute eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen, um die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich einzudämmen. Das teilte das Sozialministerium am Abend mit. Sie gilt vom 1. bis einschließlich 28. Dezember 2020. Die Corona-Schutz-Verordnung beinhaltet schärfere Kontaktbeschränkungen: Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum sind auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt. „Anlässlich des Weihnachtsfestes sind ab 23. Dezember Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem Familien- und Freundeskreis zulässig. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet. Sie gilt nun auch in Arbeits- und Betriebsstätten außer am unmittelbaren Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern dort eingehalten werden kann“, geht aus der Mitteilung hervor. Die derzeit gültigen Vorgaben zur Schließung von Einrichtungen und Angeboten bleiben bestehen. Musikschulen dürfen wieder für den Einzelunterricht öffnen. Gemäß des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten darf sich in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich insgesamt auf einer Fläche von 800 Quadratmetern höchstens ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten, auf der darüber hinaus gehenden Fläche höchstens ein Kunde pro 20 Quadratmetern.

Die neue Verordnung wird in Kürze unter www.coronavirus.sachsen.de veröffentlicht.

Hinweis: 
Die Zahlen werden täglich auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de aktualisiert sowie über die Bürgerinformations- und Warnapp BIWAPP veröffentlicht. Am Montag ist das Bürgertelefon von 09:00 bis 15:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 geschaltet. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden unter corona@landkreis-mittelsachsen.de.

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