Corona-Lage 9. April

09.04.2020

Heute in der Meldung: Reiserückkehrer müssen sich melden, Hilfesuchende können sich  beim Team Sachsen melden und Desinfektionsmittel verteilt. Über Ostern werden aktuelle Zahlen auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Die nächste Meldung gibt es am 14. April.

In Mittelsachsen gibt es 202 bestätigte Fälle. Sie verteilen sich auf den Altkreis Döbeln mit 64 Fällen, den Altkreis Freiberg mit 80 Fällen und dem Altkreis Mittweida mit 58 Fällen. Das Gesundheitsamt ordnete für 630 Personen Quarantäne an, 269 Personen haben diese wieder verlassen.

Hinweis: Die Hotline des Landratsamtes ist auch über Ostern jeden Tag zwischen 09:00 und 13:00 Uhr zu erreichen. Anfragen werden auch per E-Mail über corona@landkreis-mittelsachsen.de beantwortet.

Landrat zu Ostern:

In den vergangenen Tagen war die Hotline des Landratsamtes zu Corona weiterhin sehr gefragt. Über 100 Anrufe täglich registrierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Neben den eigentlichen Fragen zum Virus drehte sich auch viel um die Ausgangsbeschränkungen im Hinblick auf das bevorstehende Osterfest. Hier appelliert Landrat Matthias Damm sich, beispielsweise nochmals genau über die gültigen Vorschriften zu informieren. Sowohl auf der Internetseite des Landkreises gibt es Hinweise als auch auf der Internetseite des Freistaates. „Kern ist weiterhin die Kontakte auf ein Minimum zu beschränken“, so Damm.

Ausnahmen bilden beispielsweise der Hin- und Rückweg zur Arbeit, der Hin- und Rückweg zur Kindernotbetreuung von Eltern, die darauf einen Anspruch haben. Wege zum Einkaufen sind weiterhin erlaubt. Damm: „Ganz viele Einwohnerinnen und Einwohner hätten sich garantiert das Osterfest anders vorgestellt und sind enttäuscht, diese Feiertage ganz anders verbringen zu müssen, aber das Hauptziel mit den Regelungen ist die Ausbreitung zu minimieren.“ Er hofft für Mittelsachsen weiterhin auf geringere Steigerungen der Erkrankungszahlen. Letztendlich zähle die Gesamtentwicklung in Sachsen beziehungsweise Deutschland noch bis Ostern. „Wir blicken in der kommenden Woche auf die Beratungen der Länder mit der Bundesregierung. So oder so werden es keine leichten Entscheidungen der Beteiligten.“ Er bedankt sich bei den Einwohnerinnen und Einwohnern für die Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen, denn es komme in dieser Situation auf jeden Einzelnen an: „Es erfordert von uns allen viel Disziplin, Verständnis und Opfer, aber es besteht  ein gesamtgesellschaftliches Ziel und ich freue mich, dass hier so viele mitwirken“.

Trotz dieser Umstände wünscht er den Mittelsachsen ruhige Feiertage. „Und es ist mir wichtig, an dieser Stelle vor allem jenen zu danken, die im medizinischen und pflegerischen Bereich arbeiten. Sie sind rund um die Uhr und unabhängig von Feiertagen für uns da.“

Freistaat Sachsen regelt Quarantäne für Ein- und Rückreisende

Der Freistaat Sachsen erlässt in Abstimmung mit der Bundesregierung und den anderen Bundesländern Regeln für die Einreise von Personen, die aus dem Ausland nach Sachsen kommen. Diese Personen sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder die für ihren Aufenthalt vorgesehene Unterkunft zu begeben. Ihnen wird aus Infektionsschutzgründen eine verbindliche zweiwöchige Quarantäne angeordnet. Das gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Den Personen ist es in dieser Zeit nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. Zudem sind die Reiserückkehrer verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und über ihre Ankunft zu informieren. Die Personen sind zudem verpflichtet, beim Auftreten von Krankheitssymptomen ebenfalls unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Für die Zeit der Quarantäne unterliegen die Reiserückkehrer der Beobachtung durch das zuständige Gesundheitsamt. Sie dürfen in dieser Zeit keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Ausgenommen von der häuslichen Quarantäne sind Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend reisen, weil sie Waren und Güter auf Straße, Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren. Befreit von der Pflicht zur Quarantäne sind Reisende, deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und der Pflegeeinrichtungen, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen, der Funktionsfähigkeit des Rechtswesens sowie der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen zwingend notwendig ist. Diese Notwendigkeit ist vom Arbeitgeber oder Dienstherrn zu bescheinigen.

Ebenfalls ausgenommen von der Quarantänepflicht nach Rückkehr sind Mitarbeiter von Luft-Schiffs-, Bahn-, oder Busverkehrsunternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen, die sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten haben, Grenzpendler und Personen, die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben. Auch besondere triftige Reisegründe können zur Befreiung von der Quarantänepflicht führen. Dazu zählen ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht im selben Hausstand lebenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen und der Beistand für schutzbedürftige Personen. Im Übrigen kann das zuständige Gesundheitsamt in begründeten Einzelfällen auf Antrag weitere Befreiungen erteilen. Die Verordnung gilt ab 10. April 2020 und tritt am 20. April 2020, 0 Uhr, außer Kraft. Sie ist im Internet unter www.coronavirus.sachsen.de

Desinfektionsmittel verteilt

Heute wurden in Mittweida Desinfektionsmittel an fast 50 Einrichtungen verteilt. Das Mittel wurde von der Beiersdorf AG zur Verfügung gestellt und von Fit GmbH abgefüllt. Die rund 1 000 Liter erhielten stationäre Pflege- und Behindertenheime. Die Spende bekam der Freistaat und wurde über den Landkreis an die Einrichtungen weitergereicht.

Wirtschaftsförderung: Die Krise meistern

An der Corona-Hotline des Landkreises, via Facebook und im Internet informieren sich tagtäglich viele Unternehmen aus Mittelsachsen. Neben den gestellten Fragen zu Entlastungsmöglichkeiten bei Steuern und Beiträgen oder weiteren finanziellen Hilfen werden auch Beispiele genannt, die momentan besonders aktuell sind. „Wir sind stolz, wie Mittelsachsens Wirtschaft in der Krise zusammenhält. Viele Firmen vernetzen sich und arbeiten eng zusammen. In den sozialen Medien weisen sie aufeinander hin" , beschreibt Dr. Lothar Beier die Situation. „Einige Firmen nutzen ihre Kontakte nach Fernost und helfen bei der Beschaffung von Schutzausrüstung, wie IMM in Mittweida oder nähen gleich selbst Gesichtsmasken wie die Firma Demmelhuber, deren Metier sonst ein ganz anderes ist. Mit Desinfektionsrobotern, hergestellt in der Hartmann GmbH in Hainichen können Oberflächen, sogar ganze Räume mittels UV-C-Strahlung desinfiziert werden. Alle diese Aktivitäten helfen in der Krise sehr und zeigen, dass insbesondere Mittelsachsens produzierendes Gewerbe zur Bewältigung der Situation beiträgt", schließt der erste Beigeordnete seine Betrachtungen ab.

Das Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung hat unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/informationen-fuer-unternehmen-zum-coronavirus.html wesentliche Fragen und Antworten für Unternehmen zusammengestellt, die ständig aktualisiert werden. Um die Liquidität zu erhalten, standen primär die Belange um die Soforthilfen von Bund und Land im Fokus von Mittelsachsens Wirtschaft.  Das Referat listet weitere Entlastungsmöglichkeiten und Hilfen zur Bewältigung der Situation auf. Darin geht es um die Herab- oder Aussetzung steuerlicher Vorauszahlungen oder um die zinslose Steuerstundung bis hin zur Anpassung von Beiträgen.

Hilfesuchende können sich melden

Ab sofort können nun auch individuelle Hilfegesuche von Privatpersonen an das TEAM SACHSEN gerichtet werden – ein Onlinetool bringt Hilfegesuch und Helfende vor Ort zusammen. Um Hilfe zu erhalten, ist zunächst eine Registrierung über die Webseite erforderlich: www.teamsachsen.de

Außerdem befindet sich auf der Webseite www.teamsachsen.de ein Anmeldeformular für interessierte Helferinnen und Helfer, die in der jetzigen Lage ihre Zeit und Fähigkeiten zur Verfügung stellen wollen. Zusätzlich gibt es einen Onlinekurs zum Thema Hygiene- und Desinfektionsschulung. Dieser steht jeder Bürgerin und jedem Bürger zur Verfügung unabhängig davon, ob sie oder er sich im »Team Sachsen« engagieren möchte. Perspektivisch soll auch ein Anmeldeformular für Hilfegesuche auf der Seite implementiert werden.

Die gemeinsame Koordinierungsstelle der sächsischen Hilfsorganisationen besteht aus dem Arbeiter-Samariter-Bund, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, dem Deutschen Rotes Kreuz, der Johanniter-Unfall-Hilfe und dem Malteser Hilfsdienst. In Krisen- und Katastrophenlagen wird das Lagezentrum des DRK Sachsen in Dresden für die landesweite Koordinierung von Einsätzen der Hilfsorganisationen genutzt. Die Initiative »Team Sachsen« ist in Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt entstanden. Das TEAM SACHSEN ist über folgenden Kontakt zu erreichen:
Telefon 0351 4678150
E-Mail ich-brauche-hilfe@teamsachsen.de

Allgemeine Hilfstelefone

Es stehen außerdem 24 Stunden am Tag folgende kostenfreie Rufnummer zur Verfügung: Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 08000 116 016, die Nummer gegen Kummer unter 116 111 5 sowie das Elterntelefon (0800 111 0 550).

Frauenschutzhaus erreichbar:

Die Mitarbeiterinnen des  Frauenschutzhauses Freiberg sind auch während der Corona-Krise ansprechbar.

Kontakt-Telefon-Nummer 03731 22561
Internet www.frauenschutzhaus-freiberg.de

In Mittweida wurde Desinfektionsmittel an fast 50 Einrichtungen im Kreis übergeben.

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