Corona-Lage am 1. April
01.04.2020
In Mittelsachsen gibt es 109 nachgewiesene Corona-Fälle, das sind sieben mehr als gestern. Vier neue Erkrankte wohnen im Altkreis Freiberg, zwei im Altkreis Döbeln und eine Person im Altkreis Mittweida. Immer wieder erreichen die Landkreisverwaltung von Bürgern und Medien Rückfragen, warum keine Zahlen der Betroffenen in den Gemeinden genannt werden. „Wir möchten unbedingt vermeiden, das Rückschlüsse auf mögliche Erkrankte gezogen werden könnten – gerade in kleineren Gemeinden“, erklärt Landrat Matthias Damm. Damit sollen in jedem Fall Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Außerdem tangiert das Thema die ärztliche Schweigepflicht. Es gibt in 33 von 53 Städten und Gemeinden im Landkreis bestätigte Fälle. Bei einem Drittel davon gibt es nur einen bestätigten Fall. Nach heutigem Stand gibt es in keinem Ort in Mittelsachsen anhand der Einwohnerzahl eine exorbitant hohe Fallzahl. 13 Städte und Gemeinden haben zwei bis vier Fälle und somit haben neun Städte und Gemeinden mehr als vier Fälle. Der Landrat stellt in Aussicht, dass bei steigenden Fallzahlen die Städte und Gemeinden einzeln ausgewiesen werden und damit eine mögliche Zuordnung ausgeschlossen ist. Das Gesundheitsamt ordnete bis für 369 Personen eine Quarantäne an, 25 haben diese heute verlassen. Landrat Matthias Damm betont zum Abschluss: „Wichtig ist, dass sich alle konsequent an die Hygienehinweise beziehungsweise die erlassenen Regelungen halten – unabhängig von eventuellen Fall- beziehungsweise Kontaktzahlen im Ort.“
Nach Altkreisen aufgeschlüsselt die 109 bestätigten Fälle:
- Altkreis Mittweida 33
- Altkreis Freiberg 50
- Altkreis Döbeln 26
Corona-Ambulanz in Freiberg mit neuen Öffnungszeiten
Nach Mitteilung der Vereinigten Gesundheitseinrichtungen Mittelsachsen GmbH sei die ambulante Corona-Teststelle weniger nachgefragt als erwartet, sodass die Öffnungszeiten ab morgen anpasst werden. Sie befindet sich am Kreiskrankenhaus Freiberg und hat von Montag bis Freitag von 09:00 bis 14:00 Uhr und am Samstag und Sonntag von 09:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. „An dieser Stelle möchten wir ein großes Lob an die Mitarbeiter der Fieberambulanz und auch an unsere Patienten aussprechen, die sich geduldig zeigen und auch mit dem nötigen Abstand zueinander warten, bis sie aufgerufen werden“, heißt es in der Mitteilung. Die Vereinigte Gesundheitseinrichtungen weisen erneut darauf hin, dass lediglich jene Patienten als Corona-Verdachtsfälle gelten, die maximal 14 Tage vor Symptombeginn Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten und akute Atemwegserkrankungen aufweisen. Nur bei diesen Personen erfolgt auch ein Abstrich. Für all jene, die nicht unter diese Kriterien fallen, erhöht sich im Gegensatz das Risiko an Corona zu erkranken, wenn Sie „unnötig“ einen Bereich aufsuchen, der eine erhöhte Infektionsquelle darstellt. Als Beispiel wurde in der Mitteilung eine Corona-Teststelle genannt.
Mehr dazu im Internetauftritt des Krankenhauses Freiberg.
Über 500 Dankeschön-Osternester in Mittelsachsen
Am 19. März startete die Nestbau-Zentrale eine Dankeschön-Aktion. Seitdem können kostenfrei Bastelvorlagen für kleine Osternester bestellt werden. Liebevoll befüllt sagen diese Nester denjenigen Mittelsachsen danke, die die Versorgung in der aktuellen Situation aufrecht erhalten. Ganz nach Osterhasenart können die Nester dabei dem Landwirt von nebenan, der Verkäuferin im Supermarkt oder dem Hausärzteteam geschenkt werden. „508 Mal sagten bereits große und kleine Mittelsachsen mit den Osternestern Danke. Die Nestbau-Zentrale erhält sogar Bilder von den begeisterten Bastlern. Ein Freiberger Grundschulhort bastelte mit den 15 notzubetreuenden Kindern für deren Eltern, die in verschiedenen systemrelevanten Berufen arbeiten die Nester. Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten, bekommen die Dankeschönnester sogar von Kollegen mit der Post nach Hause geschickt", freut sich Dr. Lothar Beier. Auch über die Grenzen Mittelsachsens hinaus wurden die Bastelvorlagen verschickt, denn die Nestbau-Zentrale erhielt auch Anfragen aus Chemnitz und Dresden. Das Nestbau-Team nutzt so die Möglichkeiten die Serviceleistungen für potentiellen Rückkehrer oder Pendler vorzustellen. Die Bastelvorlage kann weiterhin unter info@nestbau-mittelsachsen.de oder telefonisch unter 03731 799-1491 bestellt werden.
Tipp des Referates Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung: Soforthilfe und Lohnersatz
Kleine Unternehmen und Selbstständige erkundigen sich an der Corona-Hotline des Landkreises und schildern dabei ihre individuelle Situation. Oft ist besonders den Soloselbstständigen nicht ganz schlüssig, welche Hilfeleistung sie in Anspruch nehmen können. Die Soforthilfe des Bundes ist in dem Zusammenhang eine Unterstützung für die Liquidität des Unternehmens, was Fixkosten wie Miete oder Leasing betrifft. Es handelt sich dabei nicht um eine Lohnersatzleistung. Hierfür kommen für Angestellte das Kurzarbeitergeld oder die Entschädigung für Verdienstausfälle, die entstehen, wenn Kinder betreut werden müssen, in Betracht. Letzteres kann ein Selbstständiger ebenfalls in Anspruch nehmen. Die Anträge für diese Leistung muss jeweils der Arbeitgeber beziehungsweise der Selbstständige für sich selbst stellen. Das Kurzarbeitergeld wird über die Agentur für Arbeit beantragt und gilt auch für Azubis. Die Entschädigungsleistung für den Verdienstausfall infolge der Kinderbetreuung zahlt die Landesdirektion Sachsen aus. Eine Übersicht mit den Hinweisen auf Ansprechpartner und Antragsunterlagen gibt es unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de.
Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde:
Die Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt ist von Montag bis Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr sowie am Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr erreichbar. Sie sichert derzeit die eingeschränkte Bearbeitung dringlicher Fälle in der Hauptstelle in Döbeln ab. Der Zutritt erfolgt ausschließlich nach telefonischer Terminabsprache/Terminbestätigung :
- Servicehotline: 03731 799-1454
- E-Mail service-fahrerlaubnisbehoerde@landkreis-mittelsachsen.de
Dringliche Fälle sind Verlängerungen der Gültigkeit von Fahrerlaubnissen (LKW, Bus, Fahrgastbeförderung) und der Schlüsselzahl 95, die bis zum 30. April 2020 ablaufen sowie die Ausstellung von Ersatzdokumenten, wenn diese zur Berufsausübung benötigt werden (Kraftfahrer im Fernverkehr).
Hinweis der Kfz-Zulassungsstelle
Seit dem 24. März 2020 ist der Zutritt zur Kfz-Zulassungsbehörde Mittelsachsen an den drei Standorten vorerst nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung für Autohändler und Zulassungsdienste gestattet wird. Ohne Termin erfolgt kein Einlass.
Hotline für Terminvereinbarungen
- Dienststelle Döbeln: 03731 799-1351
- Diensstelle Freiberg: 03731 799-3616
- Dienststelle Mittweida: 03731 799-6683
Zentrale Telefon-Nr. Kfz-Zulassungsbehörde: nur für Fachfragen, keine Terminvereinbarungen – 03731 799-6633
Die nachstehenden Vorgänge werden aktuell nicht zur Bearbeitung angenommen:
- externe Abmeldungen (Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken abmelden)
- Erteilung Ausfuhr-Kennzeichen
- Erteilung Kurzzeitkennzeichen
- Erteilung 07er Oldtimerkennzeichen sowie H-Kennzeichen (inkl. Oldtimerzulassungen; Technikänderungen)
- Erteilung 06er Händlerkennzeichen sowie Verlängerung Fahrzeugscheinhefte (generelle Ausnahme: abgelaufene Fahrzeugscheinhefte behalten ihre Gültigkeit zunächst bis zum 19. April 2020)
- Zulassungen von Gebrauchtfahrzeugen ohne Dokumente (sogenannte Scheunenfunde)
- Keine zusätzlichen Motorräder/Quads beziehungsweise nicht erforderliche Anhänger
- Änderung Halterdaten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 19. April 2020 ausgesetzt)
- Änderung technischer Daten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 19. April 2020 ausgesetzt)
- Ausstellung von Ersatzdokumenten