Corona-Lage am 10. November 2020
10.11.2020
Statistik
Heute registrierte das Gesundheitsamt 101 weitere Fälle. Somit gab es seit März 1951 positive Befunde, davon im Altkreis Mittweida 680, im Altkreis Döbeln 280 und im Altkreis Freiberg 990. Ein Fall wird an ein anderes Gesundheitsamt abgegeben. Da dieser noch in der Statistik enthalten ist, stimmt die Summe der Altkreise nicht mit der Gesamtfallzahl in Mittelsachsen überein. 1846 Personen befinden sich in Quarantäne. Seit März erlies das Gesundheitsamt 5 648 Quarantänebescheide. Die Zahl der Personen, die in Mittelsachsen stationär behandelt werden, erhöhte sich auf 81 – fünf Personen werden davon beatmet. Zwei weitere Gemeinschaftseinrichtungen kommen heute hinzu: Dabei handelt es sich um die Grundschule Niederwiesa und die Kita in Lichtenwalde.
Korrektur zu gestern: Das Gesundheitsamt wird von einer Person der Landesdirektion unterstützt sowie von vier Beschäftigten des Landesamtes für Umwelt und Geologie. Weiteres Personal vom Freistaat als Unterstützung ist angekündigt.
Rückerstattung Elternbeiträge
Für die ausgebliebenen Elternbeiträge im Frühjahr erhalten Träger einer Kita und die Kindertagespflegestellen rund 3,1 Millionen Euro. Die Kita-Schließung am 18. März 2020 war eine der ersten weitreichenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zum Schutz der Bevölkerung. Bereits zwei Tage später wurde ein Kompromiss zur Erstattung von Kitagebühren auf Ebene des Freistaates Sachsen in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden geschlossen. Für den ersten Schließzeitraum (18. März bis 17. April 2020) wurden keine Elternbeiträge erhoben Für den zweiten Schließzeitraum (18. April bis 17. Mai 2020) erfolgte der Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen nur dann, wenn eine Notbetreuung nicht in Anspruch genommen wurde. Das Referat Kindertagesbetreuung und Förderung ermittelte auf Grundlage der Anträge der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der entsprechenden Verwaltungsvorschrift zum Ausgleich der entgangenen Elternbeiträge die Erstattungsbeträge. „Dieses Verfahren musste getrennt für jede Kita oder Kindertagespflegestelle vorgenommen und pro Stadt- und Gemeinde wieder zusammengefasst werden. Rund 200 Arbeitsstunden entstanden so zusätzlich, ohne Mehrbelastungsausgleich für den Landkreis“, erklärte die Referatsleiterin Annett Voigtländer gestern im Jugendhilfeausschuss.
Gänsetaxi und Onlineweihnachtsfeier – so reagieren mittelsächsische Unternehmen auf den Lockdown light
Vor allem die Gastronomie, aber auch der Handel ist von den Einschränkungen im November betroffen. Viele mittelsächsischen Unternehmerinnen und Unternehmer lassen sich in dieser Zeit Besonderes einfallen. Anlässlich des bevorstehenden Martinsfest bis Weihnachten fahren zum Beispiel ab dem Schmiedelandhaus in Greifendorf oder dem Bürgergarten in Döbeln die Gänsetaxis. Ob im Ganzem oder tranchiert, geliefert oder abgeholt, heiß oder kalt (mit Gebrauchsanleitung), auch ohne Gastronomiebesuch können sich die Mittelsachsen die Gans oder andere Gaumenfreuden schmecken lassen. Der mittelsächsische Einkaufsführer zeigt darüber hinaus über zwanzig Rezepte von regionalen Erzeugern und Gastronomen. Der Anbieterkatalog stellt die regionalen Erzeuger und Gaststätten und Cafés vor.
Auch für Weihnachtsfeiern, die im November nicht stattfinden können, gibt es von Madlen Seigerschmidt vom Essskulptur und Seifenstück aus Mittweida die passende Idee. In ihren Online-Tutorials zeigt sie wie kunstvolle Seifen- beziehungsweise Gemüseschnitzerei einfach nachzumachen ist. Die Seifen stammen aus der Manufaktur „Frische Erleben“ aus dem Striegistal. Ihren Onlineshop hat Madlen Seigerschmidt für andere regionale Händler und Erzeuger geöffnet und zeigt damit wie regionale Kooperation auch in schwierigen Zeiten funktioniert. Ebenso gut funktioniert die Zusammenarbeit in Oederan. Unterstützt vom Stadtmarketing e. V. und der Stadtverwaltung haben die Oederaner Händler und Dienstleister einen Liefer- und Abholdienst eingerichtet.
Alle Angebote sind in einer Kartenübersicht unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/kaufregional übersichtlich dargestellt, insbesondere für die Gastronomie gibt es zwei neue Rubriken.
Sachsen verlängert und erweitert Soforthilfe-Programm für Kultureinrichtungen
Die Förderrichtlinie für Corona – Härtefälle in der Kultur ist bis zum 31. Dezember 2021 verlängert sowie auf Musik-Clubs und Spielstätten, die von Einzelpersonen betrieben werden, erweitert worden. Eine Klarstellung erfolgt hinsichtlich Personengesellschaften, die nunmehr ausdrücklich in der Richtlinie als Zuwendungsempfänger benannt sind. Das Sächsische Kabinett hat heute den Änderungen des Förderprogramms zugestimmt, teilte das zuständige Ministerium mit. Grund für die Änderung ist, dass die Corona-Pandemie auch im Jahr 2021 für große Unsicherheiten im Kulturbereich sorgen wird. Mit der Richtlinie „Corona – Härtefälle Kultur" werden freie Träger im Bereich Kunst und Kultur in der Corona-Pandemie unterstützt. Bisher konnten bereits unter anderem freie Theater, Festivals und kulturelle Vereine Gelder beantragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 10.000 Euro, bei Darlegung eines höheren Bedarfes mittels eines qualifizierten Liquiditätsplans können bis zu 50.000 Euro ausgereicht werden. Zuwendungen können nun auch Träger von kleinen und mittleren kulturellen Spielstätten in den Bereichen Darstellende Künste und Musik erhalten, die im Haupterwerb Einzelunternehmer oder selbständige Angehörige der Freien Berufe sind. Voraussetzung ist, dass der Betrieb einer kulturellen Spielstätte ihr hauptsächlicher Unternehmenszweck ist, die Spielstätte mindestens 24 kulturelle Veranstaltungen pro Jahr vorweisen kann, die Veranstaltungen allgemein öffentlich zugänglich sind und die Spielstätte maximal 2 000 Besucherplätze (sitzend/stehend) besitzt. Das Antragsverfahren und die Auszahlung erfolgt über die SAB. Antragstellungen seitens der von Einzelpersonen betriebenen Spielstätten sind bei der SAB ab Anfang der 48. Kalenderwoche möglich. Alle übrigen Antragsberechtigten können ihre Anträge weiterhin fortlaufend einreichen. Anträge mit einem Liquiditätsbedarf für 2020 können noch bis 31. Dezember 2020 gestellt werden. Anträge mit einem Liquiditätsbedarf für das Jahr 2021 können ab 1. Januar 2021 bis zum 20. November 2021 gestellt werden. Weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite der SAB unter www.sab.sachsen.de zu finden.
Hinweis:
Die nächste Lage-Meldung erfolgt morgen. Die Zahlen werden täglich auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de aktualisiert sowie über die Bürgerinformations- und Warnapp BIWAPP veröffentlicht. Morgen ist das Bürgertelefon von 09:00 bis 15:00 Uhr unter der 03731 799-6249 geschaltet. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden unter corona@landkreis-mittelsachsen.de.