Corona-Lage am 11. Februar 2021
11.02.2021
Das Gesundheitsamt meldet heute 32 Neuinfektionen. Die Gesamtzahl liegt damit aktuell bei 14 998. Davon entfallen 5792 auf den Altkreis Mittweida, 2961 auf den Altkreis Döbeln und 6245 auf den Altkreis Freiberg. Laut RKI liegt der aktuelle Inzidenzwert für Mittelsachsen bei 81,2. Das Infektionsgeschehen in den Städten und Gemeinden wird durch den Freistaat veröffentlicht. Aktuell werden 85 Patienten in den Krankenhäusern im Landkreis behandelt, 12 davon beatmet.
Hinweis: In die Statistik des Landkreises fließen auch die positiv gemeldeten Schnelltests mit ein. Damit ist die Zahl der ausgewiesenen Fälle für Mittelsachsen immer im Vergleich zum Freistaat und dem Robert-Koch-Institut höher. Dort werden nur die positiven PCR-Tests registriert. Der Landkreis empfiehlt nach einem positiven Schnelltest einen PCR-Test nachzuholen, dies ist aber derzeit keine Pflicht. Sowohl bei einem positiven Schnelltest als auch bei einem positiven PCR-Test muss man sich in Quarantäne begeben. Fällt der PCR-Test negativ aus, kann man nach Vorlage des Ergebnisses beim Gesundheitsamt die Quarantäne wieder verlassen.
Rahmen der Corona-Schutzverordnung vorgestellt
Ab kommender Woche gilt eine neue Corona-Schutz-Verordnung. Einige Eckpunkte stellten heute Ministerpräsident Michael Kretzschmer und weitere Regierungsmitglieder in einer Pressekonferenz vor. So dürfen Friseure ab 1. März öffnen, ebenso soll ab 15. Februar ein Abholservice im Einzelhandel möglich sein und Grundschulen und Kitas dürfen wieder öffnen. Die Verordnung soll morgen beschlossen werden. Die Pressekonferenz ist auf der Facebookseite „sachsen.de“ nachzusehen.
Bund startet Antragsverfahren für Überbrückungshilfe III
Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können ab sofort die Überbrückungshilfe III beantragen. Dies teilte die Bundesregierung gestern mit.
Der Förderzeitraum umfasst den Zeitraum November 2020 bis Juni 2021. Sofern ein Unternehmen in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat, beispielsweise weil der Betrieb wegen Corona schließen musste oder wegen der Corona-Einschränkungen weniger Kunden kamen, kann es die Überbrückungshilfe III beantragen – und zwar für jeden Monat, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt. Abschlagszahlungen können bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe betragen, maximal 100.000 Euro pro Fördermonat. Für den gesamten Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III (November 2020 bis Juni 2021) können Unternehmen damit maximal 800.000 Euro Abschlagszahlungen erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen bis zu 400.000 Euro können nach Angaben des Bundes ab dem 15. Februar 2021 fließen. Abschlagszahlungen über 400.000 Euro werden laut Bund ab Ende Februar ausgezahlt. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, startet die reguläre Auszahlung nach Antragsbearbeitung durch die Länder im Monat März 2021. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Die Zahlen werden täglich auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de aktualisiert. Morgen ist das Bürgertelefon von 08:00 bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden unter corona@landkreis-mittelsachsen.de