Corona-Lage am 12. Mai 2021

12.05.2021

Themen: Neue Regeln beim Selbsttest, was ist erlaubt an Himmelfahrt, Inanspruchnahme der Notbetreuung in Kitas

Statistik

Seit März vergangenen Jahres wurden im Landkreis 23 194 positive PCR-Tests registriert, über 200 mehr im Vergleich zu gestern. Der aktuelle Inzidenzwert für Mittelsachsen liegt laut Robert Koch-Institut bei 238,1. In den Krankenhäusern werden 95 Covid-Patienten behandelt, davon werden 20 beatmet.

Selbsttest nur noch unter Aufsicht

Es gibt eine Änderung beim Umgang mit den Selbsttests und der damit verbundenen qualifizierten Selbstauskunft. Bisher reichte es, wenn man den Test zu Hause machte und dann die Selbstauskunft, zum Beispiel im Geschäft oder in der Schule abgab. Aufgrund einer Änderung auf Bundesebene sollen die Selbsttests nur noch unter Zeugen – zum Beispiel direkt beim Friseur absolviert werden. Alternativ können auch die Testzentren aufgesucht werden, die eine negative Bescheinigung ausstellen. Die Änderung hat auch Auswirkungen auf den Schul- und Kita-Bereich. Auf dem Blog des Kultusministeriums heißt es: „Ab sofort müssen die Tests in den Schulen unter Aufsicht vorgenommen werden. Anzuerkennen sind darüber hinaus auch Testnachweise, die im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt sind oder von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurden (unter anderem Testzentren). Die Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen.“ Weitere Informationen hier

Was ist erlaubt an Himmelfahrt?

Prinzipiell gilt die Bundes-Notbremse in Mittelsachsen. Das bedeutet beispielsweise, dass Restaurants, Kneipen, Biergärten und Ähnliches geschlossen bleiben müssen (inklusive deren Toiletten). Erlaubt ist aus infektionsrechtlicher Sicht der Verkauf von Speisen und Getränken, die mitgenommen werden können. Allerdings dürfen diese nicht vor Ort und im näheren Umfeld verzehrt werden. Man muss damit weiterlaufen. Der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit ist wieder erlaubt. Es gelten auch weiterhin die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, sprich man darf sich nur mit einer Person aus einem weiteren Hausstand treffen. Allerdings werden Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt bei der Gruppengröße.

Notbetreuung

Seit 26. April, mit Inkrafttreten der Bundes-Notbremse – sind die Kitas im Landkreis wieder geschlossen. In der ersten Schließwoche sind rund 38 Prozent der etwa 11 500 Kinder in Kita und Krippe betreut worden. Im Hort waren es rund 21 Prozent. In der zweiten Woche im Notbetrieb sind etwa 40 Prozent der Kinder in den Kitas betreut worden. Im Hort sank die Quote auf rund 7 Prozent.

Innerhalb des Landkreises gibt es deutliche Unterschiede. So haben manche Kitas eine Notbetreuungsquote von nur etwa 10 Prozent, in anderen Kitas sind weit mehr als die Hälfte der Kinder anwesend.

Zum Vergleich:
Ende März 2020, als die Kitas zum ersten Mal geschlossen wurden, waren nur 630 Kinder im Landkreis in der Notbetreuung. Später, nachdem die Liste der Berufe die Anspruch haben, verlängert wurde, stieg der Anteil in der Notbetreuung Ende April 2020 auf 14 Prozent. Im eingeschränkten Regelbetrieb war die Auslastung in Kinderkrippe und Kindergarten konstant hoch bei zirka 80 Prozent. Im Dezember 2020, als die Einrichtungen zum zweiten Mal seit Beginn der Pandemie schließen mussten, waren es rund 1 700 Kinder, 16 Prozent. Vier Wochen später waren es 2 500 Kinder, 22 Prozent.

Schließtag im Landratsamt

Das Landratsamt hat am Freitag, 14. Mai 2021, geschlossen. Das Corona-Bürgertelefon ist am 13. und 14. Mai dennoch zwischen 09:00 und 12:00 Uhr besetzt. Am 17. Mai sind die Beschäftigen wieder wie gewohnt erreichbar.

Information des Zweckverbandes Kriebsteintalsperre

Absage – Talsperrenfest 2021

Nach gründlicher Abwägung der derzeitigen Corona-Situation und dem Bautenstand im Hafen wurde entschieden, das Talsperrenfest 2021 abzusagen.

Im Wesentlichen haben folgende Sachverhalte dazu geführt:

Auf Grund der topographischen Lage sowie der fehlenden Einfriedung des Hafens und des Besucherzentrums, ist es nicht möglich die Besucherzahlen zu begrenzen. In der Vergangenheit besuchten an den Samstagen zirka 4 000 bis 5 000 Gäste das Talsperrenfest. Bei dieser Gästezahl ist es nahezu unmöglich, geltende Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Ein weiterer Grund ist der Bauverzug im Hafen. Es ist bei den derzeitigen Lieferengpässen abzusehen, dass sich die Baumaßnahmen bis in den August hinziehen. Das bedeutet, dass zum Talsperrenfest einige Bereiche durch Bauzäune abgesperrt und vermutlich auch die kleine Bühne nicht genutzt werden kann.

Morgen und am Freitag ist das Bürgertelefon von 09:00 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden unter corona@landkreis-mittelsachsen.de

Coronatest für Laien

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