Corona-Lage am 15. April
15.04.2020
Im Landkreis gibt es den zweiten Todesfall. Es handelt sich um eine 52-jährige Frau mit Vorerkrankung. Mit dem heutigen Stand sind im Gesundheitsamt 230 bestätigte Fälle insgesamt registriert worden. Diese verteilen sich auf den Altkreis Döbeln mit 68 Fällen, dem Altkreis Freiberg mit 92 Fällen und dem Altkreis Mittweida mit 70 Fällen. Rechnerisch sind zirka 115 Personen wieder genesen. Das Gesundheitsamt erlies für 720 Personen einen Quarantänebescheid, 410 Personen haben diese wieder verlassen. Heute Abend tagt das Sächsische Kabinett zur weiteren Verfahrensweise in der Corona-Krise. Die Ergebnisse werden auf einer Pressekonferenz bekanntgegeben, die auf Facebook übertragen wird.
Bus und City-Bahn fahren wieder normal
Ab Montag stellt REGIOBUS seinen Fahrplan um und fährt wieder regulär. Hintergrund ist die Ankündigung, die Schulen teilweise wieder zu öffnen. In Folge der Corona-Krise und den Schulschließungen fuhr das Unternehmen seit 23. März nach Ferienfahrplan. Weiterhin gültig bleiben zunächst die Regelung, dass – wenn möglich – die hintere Türe benutzt werden soll. Die Fahrpläne aller Linien von REGIOBUS sind auf der Internetseite unter www.regiobus.com veröffentlicht.
Auch die City-Bahn fährt ab Montag wieder im sogenannten Vollbetrieb. Dieser erfolgt aber mit Einschränkungen in Form von Schienenersatzverkehr wegen Instandsetzungsmaßnahmen bzw. Bauarbeiten.
Hier eine Übersicht der betroffenen Linien in Mittelsachsen:
- C13 Chemnitz - Burgstädt
Montag, 20.04.2020 bis Mittwoch, 22.04.2020 jeweils nach 21 Uhr bis Betriebsschluss Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Chemnitz Hbf – Burgstädt - C14 Chemnitz - Mittweida
Mittwoch, 22.04.2020 23:00 Uhr bis Samstag, 02.05.2020 durchgehend Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Chemnitz Hbf – Mittweida
Weitere Informationen gibt es unter www.city-bahn.de.
Antrag ist online
Das Gesundheitsamt und die Abteilungen Soziales sowie Jugend und Familie arbeiten mit zahlreichen sozialen Dienstleistern zusammen. Im Auftrag des Landkreises unterhalten diese zum Beispiel soziale Leistungsangebote für erzieherische Hilfen, Eingliederungshilfen, aber auch Beratungsstellen oder Treffs. Infolge der Corona-Krise können sie ihr Angebot zum Teil nur noch begrenzt oder gar nicht aufrechterhalten. Um die Existenz der Träger in dieser schwierigen Zeit sicherzustellen, können jetzt entsprechende Zuschüsse beantragt werden. Der Landkreis hat auf seiner Internetseite zum Coronavirus Informationen und ein Antragsformular zur Verfügung gestellt. Mittelsachsens zweiter Beigeordneter Jörg Höllmüller: „Die Träger erfüllen wichtige Aufgaben im Bereich der Daseinsvorsorge und sind wichtige Partner, die durch ihre Leistungen in der Bevölkerung großes Vertrauen genießen. Mit dem Programm wird geholfen, dass diese Leistungen in der Fläche auch nach der Krise wieder fortgeführt werden.“ Im Gegenzug erklären die Einrichtungen ihre Bereitschaft, z. B. ihr Personal oder Sachmittel für die Bekämpfung der Corona-Krise zur Verfügung zu stellen.
Ein Nestbau-Ei versteckte sich im Wimmelbild
Bevor die jüngsten Mittelsachsen und ihre Familien in der grünenden Natur ihre Osternester und vielfältiges Naschwerk entdecken durften, hatte die Nestbau-Zentrale Mittelsachsen eine etwas andere Eier-Suche für findige Oster-Fans vorbereitet. Auch in diesem Jahr galt es, im Facebook-Auftritt der Wirtschaftsregion Mittelsachsen auf die Jagd nach einem gut getarnten Nestbau-Ei zu gehen. Dieses musste auf einem Wimmelbild mit Raster – schön mit ländlichen-kindlichen Motiven gezeichnet von Grafikerin Bianka Behrami – gefunden werden. Einfach war es nicht, glich doch das eine oder andere Astloch dem gesuchten Gegenstand. Nur wer das richtige Planquadrat in die Kommentarspalte schrieb, hatte die Chance, mit seinem Namen in den Lostopf zu kommen. Die Ziehung nahm der fleißige Nestbau-Osterhase schließlich persönlich vor. Die drei Gewinner dürfen sich auf eine Familienkarte für den Besuch im Sonnenlandpark Lichtenau freuen. Insgesamt nahmen 148 Personen an dem Gewinnspiel teil. 147 lagen mit ihrem Kommentar richtig. Der Gewinnspiel-Betrag wurde 1.336 mal angeklickt und erreichte 12.210 Facebook-Fans.
Steuererleichterungen bei gemeinnützigem Engagement während der Corona-Krise
Die Bundesregierung hilft mit verschiedenen Maßnahmen, die Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Dazu zählen jetzt auch steuerliche Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Initiativen, die von der Corona-Krise Betroffene unterstützen und sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt engagieren. Die vereinfachten Regelungen gelten für Unterstützungsmaßnahmen, die vom 1. März bis 31. Dezember 2020 durchgeführt werden. Bei Spenden soll beispielsweise – unabhängig von der Betragshöhe - ein vereinfachter Zuwendungsnachweis geführt werden können. Grundsätzlich genügt danach der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts. In der heutigen Pressemitteilung des Sächsischen Finanzministeriums heißt es: „Verzichten Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen ihres Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer Zahlung ihres Arbeitgebers auf ein Spendenkonto einer spendenempfangsberechtigten Einrichtung im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2 EStG, können diese Lohnanteile bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns außer Ansatz bleiben. Das soll auch für Aufsichtsratvergütungen gelten.“