Corona-Lage am 17. November 2020

17.11.2020

Themen: Erweiterung des Tragens der Mund-Nasen-Bedeckung, 27 Gemeinschaftseinrichtungen betroffen.

Statistik

Heute registrierte das Gesundheitsamt 92 weitere Fälle. Somit gab es seit März 2646 positive Befunde, davon im Altkreis Mittweida 923, im Altkreis Döbeln 366 und im Altkreis Freiberg 1357. 2330 Personen befinden sich in Quarantäne. Die Zahl der Personen, die in Mittelsachsen stationär behandelt werden, erhöhte sich auf 106  – sechs Personen davon werden beatmet. Derzeit sind elf Pflegeeinrichtungen beziehungsweise Pflegebetriebe betroffen, außerdem 17 Schulen sowie zehn Kitas beziehungsweise Horte. 

Informationen des Freistaates zur Erweiterung des Tragens der Mund-Nasen-Bedeckung und des Grenzverkehrs:

Das Sozialministerium hat die Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus geändert. Ab morgen gelten folgende Änderungen: 

  • Alle Personen sind verpflichtet, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich der Parkplätze eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Es wird empfohlen, dass die vulnerablen Gruppen auf nicht notwendige Fahrten mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln verzichten

Den Verordnungstext finden Interessierte unter www.coronavirus.sachsen.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“.

Das Sächsische Sozialministerium hat die Ausnahmeregelung für den „kleinen Grenzverkehr“ geändert. Die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung wurde entsprechend angepasst, teilte der Freistaat gestern mit. Seit heute gilt: Personen dürfen nur noch für maximal zwölf Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als zwölf Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten, wenn sie einen triftigen Grund haben. Dazu zählen berufliche, soziale oder medizinische Gründe. Gleichzeitig darf der Aufenthalt nicht dem Einkauf, der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dienen oder gedient haben.
Die geänderte Quarantäne-Verordnung steht online unter www.coronavirus.sachsen.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“ zur Verfügung.

Virtueller Job- und Karrieretag

Aufgrund der besonderen Corona-Situation ist die für den 28. Dezember 2020 geplante Messe „Job- und Karrieretag“ in Freiberg abgesagt und wird auf den 10. April 2021 in die Osterzeit verschoben. Trotz der Messeabsage müssen Interessierte jedoch nicht auf den Besuch und den Kontakt zu mittelsächsischen Unternehmen verzichten: Am 28. Dezember 2020 findet Mittelsachsens Rückkehrer-Tag virtuell statt. Damit die persönliche Kommunikation nicht zu kurz kommt, bietet die Messe am Eröffnungstag einen Live Chat von 10:00 bis 14:00 Uhr an. Interessierte können sich vorab anmelden und am 28. Dezember online mit regionalen Unternehmen ins Gespräch kommen. Auch das bekannte Rückkehrer-Café der Nestbau-Zentrale bot immer die Möglichkeit für persönliche Gespräche. Da dies nicht virtuell stattfinden kann, plant das Nestbau-Team eine Kampagne. Neuigkeiten zum Rückkehrer-Tag und der dazugehörigen Kampagne werden regelmäßig auf www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de veröffentlicht.

Überbrückungshilfe wird bis Juni 2021 verlängert und erweitert

Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Darauf weist die mittelsächsische Wirtschaftsförderung hin. Es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31. Dezember 2020. Sie soll nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert werden. Die Details werden zeitnah bekannt gegeben. Auch hier wird es weitere Verbesserungen geben, bspw. bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder auch Kosten für Abschreibungen. Bei der Höhe sind anstelle von bislang maximal 50.000 Euro pro Monat künftig bis zu maximal 200.000 Euro pro Monat Betriebskostenerstattung möglich.

Die Überbrückungshilfe III wird Verbesserungen für Soloselbständige bringen. Betroffene, zum Beispiel aus dem Kunst- und Kulturbereich, sollen künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum bis Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten können. Informationen zur Überbrückungshilfe II gibt es auch unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/informationen-fuer-unternehmen-zum-coronavirus.html. Dort werden zukünftig auch Informationen zur Phase III erhältlich sein.

Hinweis:

Die nächste Lage-Meldung erfolgt am Donnerstag. Die Zahlen werden täglich auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de aktualisiert sowie über die Bürgerinformations- und Warnapp BIWAPP veröffentlicht. Am Donnerstag ist das Bürgertelefon von 09:00 bis 18:00 Uhr unter der 03731 799-6249 geschaltet. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden unter corona@landkreis-mittelsachsen.de

Foto: Andrea Funke

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