Corona-Lage am 21. Januar 2021

21.01.2021

Themen: Reiserückkehrer müssen sich melden, regelmäßige Schnelltest in Mittweida, Informationen zu Wirtschaftshilfen

Insgesamt wurden 13 536 Mittelsachsen positiv auf das Virus getestet – das sind im Vergleich zum Vortag 104 mehr. Davon entfallen 5212 auf den Altkreis Mittweida, 2570 auf den Altkreis Döbeln und 5754 auf den Altkreis Freiberg. Das Gesundheitsamt meldet drei weitere Todesfälle. Es handelt sich um zwei Männer (65 und 62 Jahre alt) sowie eine Frau (94 Jahre alt). Alle hatten Vorerkrankungen. Damit steigt die Zahl der Toten auf insgesamt 306 seit Beginn der Pandemie. 121 Patienten werden in den mittelsächsischen Kliniken behandelt, davon 19 beatmet.

Laut RKI liegt der aktuelle Inzidenzwert bei 295,6. Das Infektionsgeschehen in den Städten und Gemeinden wird durch den Freistaat veröffentlicht.

Einreisende müssen sich beim Gesundheitsamt melden

Entsprechend der Sächsischer Corona-Quarantäne-Verordnung müssen Einreisende aus ausländischen Risikogebieten (gemäß Robert Koch-Institut) sich häuslich absondern und unverzüglich das Corona-Testergebnis beim zuständigen Gesundheitsamt vorlegen. Der Test darf bei der Einreise nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Er kann auch bei der Einreise abgenommen werden oder, wenn das nicht möglich ist, bis zu 48 Stunden nach der Einreise nachgeholt werden. Die Kosten für die Testung sind von den Einreisenden selbst zu tragen. Die Testpflicht kann durch einen PCR-Test oder durch einen Antigen-Schnelltest erfüllt werden. Derzeit muss das Amt  rund die Hälfte  der wöchentlich Einreisenden mahnen, weil sie sich nicht selbstständig melden.

Damit das Gesundheitsamt die Einhaltung der Quarantänepflicht kontrollieren kann, müssen sich Einreisende  über eine digitale Einreiseanmeldung unter www.einreiseanmeldung.de anmelden. Ihre Reise- und Kontaktdaten werden an die zuständige Gesundheitsbehörde verschlüsselt weitergeleitet. Der Nachweis über die Anmeldung ist bei Einreise mitzuführen.  

Regelung zum Homeoffice vorgelegt

Nach dem gestrigen Bund-Länder-Beschluss für eine verbindlichere Regelung zum Homeoffice hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am heutigen Mittwoch eine entsprechende Rechtsverordnung unterzeichnet. Darauf weist das Sächsische Wirtschaftsministerium hin. Arbeitgeber sollen Homeoffice überall dort möglich machen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Dadurch sollen Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden. Nach Einschätzung von Ärzten und Virologen tragen Arbeitsplätze zum Infektionsgeschehen bei. Deshalb ist der Rückzug vom Arbeitsplatz ins Homeoffice ein zentraler Baustein im Kampf gegen die Corona-Pandemie. In der neuen  Verordnung heißt es: Arbeitgeber haben Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Wo eine Präsenz am Arbeitsplatz erforderlich ist, müssen Arbeitsschutzstandards weiterhin gelten und die Belegung von Räumen reduziert werden – es sind medizinische Masken oder FFP2-Masken vom Arbeitgeber bereitzustellen. Die Homeoffice-Verordnung wird voraussichtlich nur einige Wochen in Kraft sein: Nach der Unterzeichnung in der kommenden Woche wird sie wirksam und ist vorerst befristet bis zum 15. März 2021. Die Arbeitsschutzverwaltung hat hierzu insbesondere das Faktenblatt „Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) bei der Arbeit durch Anwendung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel" veröffentlicht. www.arbeitsschutz.sachsen.de

Studentenrat führt ab sofort wöchentlich Testangebote für die Bevölkerung durch

Der Studentenrat der Hochschule Mittweida hat am Mittwoch erstmalig das Corona-Testzelt für die Bevölkerung in Mittelsachsen geöffnet. „Insgesamt wurden innerhalb von zwei Stunden 64 Personen getestet. Davon haben 30 Personen einen Antigen-Test (für aktuelle Infektionen), 32 Personen einen Antikörper-Test (zur Bestimmung von Antikörpern) und zwei Personen beide Schnelltests durchführen lassen. Positiv zu beurteilen ist dabei, dass nur eine aktuelle Infektion (3,3 Prozent) im Test festgestellt wurde, im Antikörpertest konnten bei drei Personen zum Testzeitpunkt Antikörper im Schnelltest bestimmt werden. Der Studentenrat hat sich, in enger Abstimmung mit weiteren Partnern, dazu entschieden, das Testangebot wöchentlich durchzuführen. Auf Grund vielfältigen Wunsches wird das Testangebot zeitlich angepasst, sodass mehr Menschen die Möglichkeit zum Test haben. Das Testangebot wird ab 29. Januar 2021 wöchentlich freitags von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr angeboten. Die Konditionen (15,00 Euro pro Test) und die weiteren Modalitäten bleiben identisch.   

Die Tests finden auf dem Campus der Hochschule Mittweida (Adresse: Am Schwanenteich 6, zwischen den Hochschulgebäuden 4 und 8) statt. Weiterhin ist es erforderlich, einen Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument mitzubringen.

Verstöße gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Nach Bürgerhinweisen sowie bei eigenen Feststellungen haben Polizisten der Polizeidirektion Chemnitz am Dienstag bzw. vergangene Nacht mehrere Personen kontrolliert, die gegen die geltenden Beschränkungen zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens verstoßen hatten. In 15 Fällen mussten die Beamten Ordnungswidrigkeitsanzeigen aufnehmen. Nach einem Hinweis wurden am Dienstagabend Polizeibeamte beispielsweise in einer Wohnung in Döbeln tätig. Dort hatten sich fünf Personen aus unterschiedlichen Hausständen getroffen und zusammen gefeiert. Gegen die Anwesenden im Alter von 15 bis 31 Jahren wurden durch die Polizisten Anzeigen wegen Verstoßes gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gefertigt. Zudem wurde die Veranstaltung beendet.

Information zur Wirtschaftshilfen

Kleine und mittelständische Unternehmen aber auch Soloselbstständige oder Sozialeinrichtungen, die im Jahr 2020 ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können vom Bund Liquiditätshilfen erhalten. Anbetracht der aktuellen Lage hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Darauf weist die mittelsächsische Wirtschaftsförderung hin. Außerdem informiert sie, dass die Möglichkeit der Antragstellung für die November- und Dezemberhilfe ist vom Bund bis zum 30. April 2021 verlängert worden. Infos unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de

Die Zahlen werden täglich auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de aktualisiert. Morgen ist das Bürgertelefon von 08:00 bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden unter corona@landkreis-mittelsachsen.de  

Foto: aneriksson / stock.adobe.com

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