Corona-Lage am 24. September 2020
24.09.2020
Dabei handelt es sich um die Oberschule in Hainichen und die Kindertagesstätte Regenbogen in Mittweida. An der Oberschule wurde ein Schüler beziehungsweise Schülerin positiv getestet. Eine Klasse befindet sich in Quarantäne. Morgen erfolgen die Abstriche von 24 Schülern sowie sechs Erwachsenen. Erneut ist die Kindereinrichtung „Regenbogen“ in Mittweida betroffen. Erst heute lief die Quarantäne für rund 50 Kinder im Kindergartenbereich aus, nun ist die Krippe durch einen positiven Fall beim Personal betroffen. Das sind getrennte Bereiche, die anderen Kinder können nach Sicht des Gesundheitsamtes die Einrichtung normal besuchen. Getestet wird am Dienstag. „Das hängt mit der Inkubationszeit zusammen. Durch die spätere Testung ist wahrscheinlich nur ein Test notwendig“, heißt es aus dem Gesundheitsamt. Getestet werden zirka 12 Kinder. Erste Ermittlungen ergaben, dass nur Kinder getestet werden müssen. In Hainichen liegt der Fall etwas anders, da hier nach Ansicht des Gesundheitsamtes eine Ansteckung hätte eher erfolgen können. „Es sind immer einzelfallbezogene Entscheidungen“, so die Behörde.
Das Gesundheitsamt handelt nach den Regelungen des Robert-Koch-Institutes. Es gibt Kontaktpersonen der Kategorie 1 und 2. Alle Kontaktpersonen nach der Kategorie 1 werden getestet – Kriterien sind beispielsweise die Dauer und Intensität des Kontaktes. Die Personen der Kategorie 1 müssen alle für zwei Wochen in Quarantäne, das Gesundheitsamt erstellt entsprechende Bescheide. Seit März waren es 2076 Bescheide. Nach zwei Wochen können die Personen die Quarantäne wieder verlassen. Sie müssen auch in Quarantäne bleiben, wenn der Corona-Test negativ ist. Mitschüler in Hainichen beispielsweise müssen in Quarantäne, deren Eltern nicht. Anders ist es, wenn auch der jeweilige Mitschüler als Kontaktperson 1 positiv getestet würde. Dann erfolgt die Kontaktermittlung des Mitschülers durch das Gesundheitsamt und die Testungen der entsprechenden Personen der Kategorie 1.
Seit März haben 1675 Personen die Quarantäne wieder verlassen. Aktuell sind somit rund 400 Personen in der Quarantäne. Weitere Bescheide werden noch erstellt.
Maßnahmen zur weiteren Eindämmung werden seitens des Landkreises derzeit nicht geplant. Hintergrund: Der Wert für Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen liegt in Mittelsachsen bei rund fünf pro 100 000 Einwohner. Erste Maßnahmen greifen bei einem Wert von 20 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen.
In diesem Zusammenhang appelliert das Gesundheitsamt erneut, die Hygieneregeln einzuhalten – auch bei privaten Feiern. So gab es in den vergangenen Wochen eine Familienfeier, in deren Folge über zehn Corona-Neuinfektionen festgestellt worden sind bei rund 20 Teilnehmern des Festes.
Empfehlungen des Freistaates Sachsen
In den Herbst- und Wintermonaten treten bei den meisten Kindern und Jugendlichen wieder Atemwegsinfektionen, wie Husten und Schnupfen auf. Manchmal werden die Beschwerden so stark, dass der Besuch in der Kindertagesbetreuung oder in den Schulen unmöglich wird. Die Mehrheit dieser Infektionen ist jedoch nicht immer schwerwiegend. Ein gelegentlicher Husten oder ein leichter Schnupfen lassen den weiteren Besuch der Einrichtungen zu, teilt der Freistaat in einem Informationsschreiben für Eltern mit. Wichtig: Wie auch schon vor der Corona-Pandemie gilt, dass Kinder, die eindeutig krank sind, nicht in die Kinderbetreuung gebracht werden und auch nicht in die Schule gehen dürfen. Die Einschätzung, ob das Kind krank ist, treffen auch weiterhin grundsätzlich die Eltern.
Hierbei ist laut Handlungsempfehlung des Freistaates folgendes zu beachten:
- Ein Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen, genauso wie gelegentlicher Husten, Halskratzen oder Räuspern, sind kein Ausschlussgrund. Diese Kinder können die Einrichtung besuchen.
- Kinder, bei denen Symptome wie Husten bekannt und einer nichtinfektiösen Grunderkrankung wie zum Beispiel Asthma zuzuordnen sind, können ebenfalls weiterhin die Einrichtung besuchen.
- Kinder mit einer Symptomatik, die auf COVID-19 hindeutet, dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Dafür genügt eines der folgenden Symptome: Fieber ab 38 Grad Celsius, Husten, Durchfall, Erbrechen, allgemeines Krankheitsgefühl (Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen), Geruchs- oder Geschmacksstörungen.
- Ob das Kind einen Arzt benötigt, müssen zunächst die Eltern beurteilen.
- Zeigt ein Kind ein Symptom, das auf COVID-19 hinweist, sollte ein Test durchgeführt werden. Zeigt ein Kind Allgemeinsymptome ohne klaren COVID-19 Verdacht, muss es mindestens zwei Tage zu Hause beobachtet werden und mindestens 24 Stunden fieberfrei und in gutem Allgemeinbefinden sein.
- Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen unterliegen, können die Einrichtung besuchen, auch wenn das Geschwisterkind leichte Krankheitssymptome hat.
- Bei Kindern ohne Krankheitssymptome, welche jedoch persönlichen Kontakt zu einer Person mit positivem Testergebnis hatten, wird das Gesundheitsamt über den Einrichtungsbesuch entscheiden.
Ausführliche Informationen gibt es unter www.coronavirus.sachsen.de.
Zahl der Risikogebiete steigt
Unterdessen gibt es in jedem zweiten EU-Land wegen steigender Corona-Neuinfektionen ein Risikogebiet. Darunter sind direkt an Deutschland grenzende Regionen in Tschechien und Österreich. Wer aus einem Risikogebiet nach Sachsen einreist, muss sich beim Gesundheitsamt melden und einen Coronatest durchführen. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses muss eine häusliche Quarantäne eingehalten werden. Der Reisende kann bis 14 Tage nach der Einreise unter Beobachtung des Gesundheitsamtes gestellt werden.
Überbrückungshilfe des Bundes wird verlängert
Das im Juni 2020 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgesetzte Förderprogramm zur Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen wird bis zum Jahresende verlängert. Darauf weist die Wirtschaftsförderung hin. Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge können bundesweit über die einheitliche Plattform gestellt werden. Dort sind Informationen zum Antragsverfahren und zum Programm selbst zu finden. Ziel der Überbrückungshilfe ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch Corona bedingte vollständige oder teilweise Schließungen oder Auflagen erhebliche Umsatzausfälle erleiden. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Informationen unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de.