Corona-Lage am 25. Februar 2021

25.02.2021

Themen: 46 neue Fälle, Impfungen jetzt unter anderem auch für Lehrer und Kita-Personal möglich

Das Gesundheitsamt meldet heute 46 Neuinfektionen. Die Gesamtzahl liegt damit aktuell bei 15 470. Davon entfallen 5960 auf den Altkreis Mittweida, 3092 auf den Altkreis Döbeln und 6418 auf den Altkreis Freiberg. Laut Robert-Koch-Institut liegt der aktuelle Inzidenzwert für Mittelsachsen bei 41,1.  

Aktuell werden 48 Patienten in den Krankenhäusern im Landkreis behandelt, 10 davon beatmet.

Sachsen eröffnet Impfmöglichkeit für Angehörige der nächsten Priorisierungsstufe

Der Freistaat Sachsen erweitert den Kreis der für den Erhalt einer Coronaschutzimpfung berechtigten Personen. Das teilte das Sozialministerium heute mit. Ab sofort werden Impftermine erstmals auch für diejenigen Personen der zweithöchsten Priorisierungsstufe angeboten, die 18 bis 64 Jahre alt sind (gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission für den Impfstoff AstraZeneca). Dazu zählen nach einer Änderung der Impfverordnung des Bundes auch Personen, die in Kitas, Kindertagespflege, Grund- und Förderschulen tätig sind. Verimpft wird der Impfstoff AstraZeneca. Die Termine können online unter sachsen.impfterminvergabe.de oder telefonisch unter 0800 0899089 gebucht werden.

In die Gruppe 2 mit hoher Priorität gehören folgende Personen unter 65 Jahre, die ab sofort Impftermine buchen können:

  • Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
    • Personen mit Trisomie 21,
    • Personen nach Organtransplantation
    • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit psychiatrischer Erkrankung
    • Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen, nicht in Remission befindlichen Krebserkrankungen oder Krebserkrankungen vor oder während einer Krebsbehandlung oder einer onkologischen Anschlussrehabilitation
    • Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder anderer ähnlich schwerer chronischer Lungenerkrankung
    • Personen mit Diabetes mellitus (HbA1c ≥ 58 mmol/mol 7,5%)
    • Personen mit Leberzirrhose und anderer chronischer Lebererkrankung
    • Personen mit chronischer Nierenerkrankung
    • Personen mit Adipositas (BMI > 40)
    • Personen, bei denen nach ärztlicher Beurteilung und Prüfung durch eine Einzelfallkommission ebenfalls ein (sehr) hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht
  • bis zu zwei enge Kontaktpersonen
    • von nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person (80 Jahre oder älter)
    • von Personen ≥65 Jahre in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen
    • von schwangeren Personen, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird, auch Hebammen bzw. Personal involviert in die Geburtsvorbereitung.
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen versorgen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind
    • Personen nach Organtransplantationen
    • Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, sofern nicht in der höchsten Priorisierungsstufe
    • Personal der Blut- und Plasmaspendedienste
  • Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
  • Personen, die
    • im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind
    • in relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind,
    • in Obdachlosenunterkünften und Asylbewerberunterkünften untergebracht oder tätig sind.
    • in Kitas, Kindertagespflege, Grund- und Förderschulen tätig sind

Zum Nachweis der Impfberechtigung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers beziehungsweise ein ärztliches Attest notwendig. Geimpft werden können vorerst nur die Menschen der Priorisierungsgruppe 2, die zwischen 18 und 64 Jahre alt sind. Geimpft wird in den 13 Impfzentren mit dem Impfstoff AstraZeneca. Die anderen beiden Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna werden weiterhin vorrangig an die über 80-Jährigen verimpft.

Personen, die der höchsten Priorisierungsgruppe 1 angehören, können sich auch weiterhin gleichberechtigt zu einer Impfung anmelden.

Weitere Informationen: www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html

Die Zahlen werden täglich auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de aktualisiert. Morgen ist das Bürgertelefon von 08:00 bis 16:00 Uhr unter der Rufnummer 03731 799-6249 erreichbar. Fragen können auch per E-Mail gestellt werden unter corona@landkreis-mittelsachsen.de  

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