Corona-Lage am 25. März
25.03.2020
In Mittelsachsen gibt es 51 bestätigte Fälle. Neu erkrankt sind zwei Personen im Raum Mittweida, vier Personen im Raum Freiberg und eine Person im Raum Döbeln. 189 Personen befinden sich in Quarantäne.
Corona- & Grippediagnostik in Freiberg
Seit heute bietet das Kreiskrankenhaus Freiberg eine ambulante Anlaufstelle für Corona-Verdachtsfälle an. In der Fieberambulanz können sich jene Patienten auf das Coronavirus testen lassen, die eine entsprechende Symptomatik gemäß der RKI-Richtlinien aufweisen. Das sind aktuell: akute respiratorische Symptomatik, wie Husten, Fieber und Ähnliches und Kontakt zu Corona-positiv getestetem Patienten beziehungsweise Risikogruppe. Der Zugang ist gesondert ausgeschildert. Bitte folgen Sie den roten Pfeilen. Die Fieberambulanz ist während der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 03731 77-1923 zu erreichen. Die Ambulanz ist täglich von 09:00 bis 16:00 Uhr, auch am Wochenende, geöffnet. Patienten werden gebeten die Krankenversicherungskarte bereitzuhalten. Getrennt von der sonstigen Notfallversorgung können über die Fieberambulanz auch Patienten versorgt werden, die einer stationären Aufnahme bedürfen und die unter einem begründeten Verdacht stehen, mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2/COVID-19) infiziert zu sein. Als begründete Verdachtsfälle gelten Personen, die maximal 14 Tage vor Symptombeginn Kontakt mit einem bestätigten Fall hatten und akute Atemwegserkrankungen aufweisen. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.kkh-freiberg.com/gut-zu-wissen/corona-news/.
Über die Ambulanz in Mittweida wird in den nächsten Tagen informiert.
Auswirkungen auf laufende Bauanträge
Das Staatsministerium für Regionalentwicklung hat die Corona-Krise mit Hinweisschreiben vom 18. März 2020 als wichtigen Grund für eine Verlängerung aller baurechtlichen Antragsverfahren eingestuft. Es kann zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen. Das Referat Bauantragsbearbeitung ist jedoch bemüht, im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen möglichst unbürokratisch und schnell zu entscheiden. Haben Sie Fragen, nehmen Sie Kontakt mit dem Referat auf (03731 799-1951 oder -1914).
Sachsen erweitert Regelung für polnische Pendler
Die Staatsregierung hatte gestern in ihrer Kabinettssitzung ein Unterstützungsangebot für tschechische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Familien beschlossen. Diese Regelung soll auf polnische Pendler ausgeweitet werden. Der Freistaat Sachsen unterbreitet ein Angebot an diese Pendler, die in Sachsen in der Medizin und Pflege sowie dazugehörigen Bereichen (zum Beispiel Küche in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Wäscherein) arbeiten. Sie erhalten einen Zuschuss zum Lebensunterhalt ab Donnerstag, pro Person und Tag 40 Euro beziehungsweise 20 Euro für Familienangehörige. Auch die Kindernotbetreuung soll für sie offen stehen. Die Personen sollen direkt angesprochen werden.
Hinweise zur Erreichbarkeit Kfz-Zulassungsbehörde
Die Kfz-Zulassungsbehörde hat die Zeiten ihrer Erreichbarkeit konkretisiert. Seit gestern wird der Zutritt zur Kfz-Zulassungsbehörde Mittelsachsen an den drei Standorten vorerst nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung für Autohändler und Zulassungsdienste gestattet. Ohne Termin erfolgt kein Einlass. Die Mitarbeiter stehen telefonisch Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Dienstag und am Donnerstag von 13:00 bis 15:00 Uhr für Fragen zur Verfügung.
Die Zulassungsstelle in Döbeln ist zu erreichen über die 03731 799-1351, die Zulassungsstelle in Mittweida über die 03731 799-6683 und die Zulassungsstelle in Freiberg über die 03731 799-3616. Zentrale Telefon-Nr. Kfz-Zulassungsbehörde: nur für Fachfragen, keine Terminvereinbarungen – 03731 799-6633
Bearbeitet werden können derzeit ausschließlich notwendige und nicht aufschiebbare Vorgänge.
Die nachstehenden Vorgänge werden aktuell nicht zur Bearbeitung angenommen:
- externe Abmeldungen (Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken abmelden)
- Erteilung Ausfuhr-Kennzeichen
- Erteilung Kurzzeitkennzeichen
- Erteilung 07er Oldtimerkennzeichen sowie H-Kennzeichen (inkl. Oldtimerzulassungen; Technikänderungen)
- Erteilung 06er Händlerkennzeichen sowie Verlängerung Fahrzeugscheinhefte (generelle Ausnahme: abgelaufene Fahrzeugscheinhefte behalten ihre Gültigkeit zunächst bis zum 5.4.2020)
- Zulassungen von Gebrauchtfahrzeugen ohne Dokumente (sog. Scheunenfunde)
- Keine zusätzlichen Motorräder/Quads bzw. nicht erforderliche Anhänger
- Änderung Halterdaten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 5.4.2020 ausgesetzt)
- Änderung technischer Daten (laufende Änderungsfristen werden zunächst bis zum 5.4.2020 ausgesetzt)
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
Hinweis: Das Bürgertelefon des Landratsamtes ist auch morgen wieder von 09:00 bis 18:00 Uhr besetzt. Anfragen rund um Corona können an die E-Mail-Adresse corona@landkreis-mittelsachsen.de gesendet werden. Fragen von gehörlosen und hörgeschädigten Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Bürgertelefon im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mittels eines Gebärdentelefons mittels Videotelefonie im Internet. Man kann direkt und ohne zusätzliche Software anrufen. Man benötigt nur ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (zum Beispiel PC, Tablet oder Smartphone) und einen uneingeschränkten Internetzugang. Beantwortet werden die Fragen in Gebärdensprache. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum neuen Gebärdentelefon: www.gebaerdentelefon.de/bmg/. Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr sowie am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr erreichbar.