Corona-Lage am 31. März
31.03.2020
Im Landkreis gibt es den ersten Todesfall. Es handelt sich dabei um einen 72-jährigen Mann mit Vorerkrankung. Laut Gesundheitsamt ist das Virus bei 102 Personen nachgewiesen worden. Drei der neu erkrankten Personen leben im Altkreis Döbeln, zwei im Altkreis Freiberg und eine Person im Altkreis Mittweida. Insgesamt hat das Gesundheitsamt in 353 Fällen eine Quarantäne angeordnet. Zwei Personen befinden sich nicht mehr in Quarantäne
Sachsen verlängert Ausgangsbeschränkungen
Sachsen verlängert die bestehenden Ausgangsbeschränkungen bis zum 20. April. Eine entsprechende Rechtsverordnung tritt dazu morgen in Kraft. „Anhand der steigenden Erkrankungszahlen sei dies zu erwarten gewesen“, erklärt Landrat Matthias Damm, der diesen Schritt nachvollziehen kann. Das Ziel sei weiterhin die Ausbreitung der Erkrankung zu verlangsamen. Damm: „Es ist weiterhin ein Einschnitt für die Bevölkerung im täglichen Leben und verlangt viel Disziplin. Ich danke sehr, dass sich der deutlich überwiegende Teil der Mittelsachsen an diese Bestimmungen bisher gehalten habe.“ Wie nachhaltig sich diese Krise auswirke auf den Landkreis könne man erst im Nachgang sehen. Aber die Sorgen der Menschen, der Unternehmen und deren Beschäftigte sowie zahlreichen Vereine und Institutionen sei groß. Diese sind sehr unterschiedlich. „Wir spüren das immer an unserer Hotline. Es gibt Ängste vor der Erkrankung und auch Existenzsorgen, aber auch viele Fragen zu einzelnen Regelungen.“ Daher sind zahlreiche Fachbereiche im Landratsamt an dieser Hotline beteiligt, um gezielte und möglichst genaueste Angaben zu machen. Zahlreiche Fragen erreichen das Landratsamt auch über die E-Mail-Adresse: corona@landkreis-mittelsachsen.de Wichtig sei das Signal, dass es Hilfsprogramme des Bundes- und der Landespolitik gibt, die sukzessive greifen und wo auch nachgesteuert werden soll. Dennoch sieht Damm diese kommenden drei Wochen als eine große Herausforderung für die Menschen im Kreis: „Das Osterfest im Kreise der Familie und Freunde als ein Höhepunkt des Jahres kann nicht so gefeiert werden, weiterhin haben Gaststätten und Restaurants sowie Kultureinrichtungen geschlossen. Wir alle sind ungewohnt eingeschränkt, aber wir müssen hier den gesamtgesellschaftlichen Blick haben zum Schutz der Gesundheit und ich hoffe die Einwohnerinnen und Einwohner wirken weiterhin an dieser Aufgabe mit, so wie bisher.“
Sozialministerin Petra Köpping erklärte zur neuen Rechtsverordnung in einer Presseinformation: „Das Verlassen der häuslichen Unterkunft bleibt ohne triftigen Grund untersagt. Zu den triftigen Gründen zählen weiterhin der Arbeitsweg sowie der Weg zur Kindernotbetreuung.“ Wege zum Einkaufen blieben weiterhin erlaubt, zudem Abhol- und Lieferdienste, auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit. Weiter dürften Bürgerinnen und Bürger das Haus für Arztbesuche und medizinische Behandlungen verlassen. Angepasst wurde laut Köpping die Regelung zu Sport und Bewegung an der frischen Luft. Auch hier gelte, dass die Bewegung draußen vorrangig im Umfeld der häuslichen Umgebung allein, in Begleitung des Lebenspartners oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erfolgen sollte. „Im Ausnahmefall ist das aber auch mit einer weiteren, nicht im Hausstand lebenden Person, erlaubt. Diese Ausnahme stellt aber keine Regel da. Gemeint sind vor allem die Begleitung von alleinstehenden Seniorinnen und Senioren, die sonst nicht mehr das Haus verlassen", erklärt die Sozialministerin. Erlaubt ist künftig auch der Besuch mobiler Verkaufsstände unter freiem Himmel oder in Markthallen für Lebensmittel, selbsterzeugte Gartenbau- und Baumschulerzeugnisse sowie Tierbedarf, sofern durch geeignete Abstände zwischen den Verkaufsständen ein Mindestabstand der Besucher an den Ständen von zwei Metern gewährleistet ist. Weiterhin ist es möglich zur unabdingbaren Versorgung von Haustieren die Wohnung zu verlassen. Auch die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, sowie die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis, wobei die Anzahl 15 Personen nicht überschreiten darf.
Bis auf wenige Ausnahmen wird dagegen der Besuch in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen, in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gänzlich untersagt.
Ausgenommen vom Verbot sind Besuche von engsten Angehörigen auf Geburts-, Kinder- und Palliativstationen sowie Hospize und Besuche zur Sterbebegleitung naher Angehöriger.
Ebenfalls ausgenommen vom Verbot sind notwendige Besuche von Mitarbeitern des Jugendamtes einschließlich des ASD (Allgemeiner Sozialdienst), des Amtsvormundes und Besuche durch Personensorgeberechtigte beziehungsweise von diesen Bevollmächtigen bei Vorliegen eines dringenden medizinischen Notfalls. Diese Personen haben ihren Besuch im Vorfeld im Einvernehmen mit der Einrichtungsleitung abzustimmen.
„Wer bei Kontrollen durch die Ordnungsbehörden auf der Straße angetroffen wird, muss die Gründe benennen, warum er sich außer Haus aufhält“, heißt es in der Mitteilung der Staatsregierung. Dies könne durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen. „Die Polizei und die Ordnungsbehörden kontrollieren mit Augenmaß aber konsequent", sagte Innenminister Professor Roland Wöller heute in Dresden.
Im Rahmen der neuen Rechtsverordnung hat sich die Sächsische Staatsregierung deshalb heute auf die Erstellung eines Bußgeldkataloges zu Eindämmung des Corona-Virus in Sachsen geeinigt.
Folgende drei wesentliche, häufige Verstöße und die dazugehörigen Regelsätze beziehungsweise Bußgelder wurden festgelegt.
- § 2 Abs. 1 VO: Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund.
Bußgeld: 150 Euro - § 3 Nr. 1 - 3 VO: Verstoß gegen Besuchsverbot
Bußgeld (für Besuchenden): 500 Euro - § 3 Nr. 3 VO Überschreitung der in der Rechtsverordnung vorgegebenen angegebenen Personenzahl
Bußgeld (für verantwortliche Einrichtungsleitung): 500 bis 1.000 Euro - je nach Einrichtungsgröße
„Auch bei den Bußgeldern gilt der Grundsatz: Augenmaß und Verhältnismäßigkeit. So kann beispielsweise auch ein Verwarngeld zwischen fünf und 55 Euro ausgesprochen werden“, heißt es in der Mitteilung.
Weitergehende Informationen zur Lage in Sachsen gibt es hier: www.coronavirus.sachsen.de
Einschränkungen im Zugverkehr
Im Zugverkehr in Mittelsachsen gibt es ab Mittwoch Einschränkungen. Diese betrifft den Regionalexpress 3 (RE 3) zwischen Dresden und Hof. Es entfallen, bis auf einen Zug morgens (04:52 ab Dresden) und einen in der nachmittäglichen Hauptverkehrszeit (14:27 ab Hof), die Fahrten des RE 3 im Abschnitt Dresden – Zwickau. Als Alternative können die Fahrgäste stündlich die Regionalbahn (RB) 30 nutzen, die ab Zwickau Richtung Hof als RE 3 weiter verkehrt. Diese Änderungen gelten ab morgen bis mindestens zum 19. April. Zudem enden die Züge der S 3, die regulär bis Freiberg fahren, bereits in Tharandt. Die Züge der RB 45 (Chemnitz – Elsterwerda) fahren weiterhin planmäßig. Der Stundentakt zwischen Leipzig und Döbeln der Regionalbahn 110 bleibt erhalten. Fahrkarten können aus Sicherheitsgründen nicht mehr direkt bei dem Personal im Zug erworben werden. Die Fahrscheine sind im Vorverkauf an den Fahrkartenautomaten oder Kundencentern sowie online erhältlich. Die MRB-Kundencenter in Chemnitz und Zwickau sind aktuell zu leicht geänderten sowie die Partneragentur in Mittweida zu den gewohnten Zeiten geöffnet. In den MRB-Kundencentern können auch telefonisch Fahrkarten bestellt und auf dem Postwege zugesandt werden. Alle weiteren MRB-Kundencenter und Partneragenturen sind bis auf Weiteres geschlossen. Generell gilt weiterhin, dass der Zustieg in die Züge der Mitteldeutschen Regiobahn nur mit gültiger Fahrkarte erlaubt ist. Den detaillierten Fahrplan sowie weitergehende Informationen erhalten Fahrgäste auf der Webseite (www.mitteldeutsche-regiobahn.de) und der 24h-Service Nummer: 0341 231898288 (Ortstarif).
Neue Gebühren im Rettungsdienst ab morgen
Zum 1. April tritt die 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportes im Landkreis Mittelsachsen in Kraft. Sie wurde im elektronischen Amtsblatt heute veröffentlicht und ist eine Eilentscheidung des Landrates, die aufgrund des ausgefallenen Kreistages erforderlich wurde. Für den Einsatz eines Krankentransportwagens (KTW) beträgt die Gebühr künftig 240,30 Euro statt bisher 145,90 Euro, für einen Rettungswagen (RTW) 710,20 Euro statt 424,10 Euro sowie für ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 369 Euro statt bisher 217,70 Euro. „Zu zahlen haben diese Gebühren Personen, die nicht in den gesetzlichen Krankenversicherungen versichert sind“, erklärt Steffen Kräher, Leiter der Abteilung Ordnung, Sicherheit und Veterinärwesen im Landratsamt Mittelsachsen. Der Kalkulation liegen unter anderem die gestiegenen Personalkosten der Leistungserbringer sowie die Einsatzzahlen aus dem Jahr 2018 zu Grunde. Demzufolge gab es 29 733 KTW-, 30 551 RTW- sowie 13 000 NEF-Einsätze.
Kein Sommertheater in Kriebstein:
In diesem Jahr wird das Mittelsächsische Theater die Seebühne Kriebstein nicht mit einem großen Sommertheater bespielen. „In diesen Tagen müssten die intensiven Proben anlaufen mit unmittelbarem Kontakt der Künstler und das ist bei der derzeitigen Situation nicht vertretbar“, erklärt Landrat Matthias Damm, der Vorsitzender des Aufsichtsrates des Theaters ist. Es sei sehr bedauerlich und ein Verlust im Veranstaltungskalender in Mittelsachsen. Geplant war die „Csárdásfürstin“. Nicht ausgeschlossen sei kurzfristige kleinere Veranstaltungen zu initiieren. Die „Csárdásfürstin“ soll nun im Sommer 2021 ihre Premiere feiern. Die bereits gekauften Karten für die „Csárdásfürstin“ 2020 behalten ihre Gültigkeit für die auf den Sommer 2021 verschobene Produktion. Sobald die Veranstaltungen für den Sommer 2021 feststehen, werden diese Karteninhaber von den Theaterkassen über ihren neuen Termin telefonisch informiert. In einem Brief an das Publikum auf der Internetseite informiert das Haus über seine derzeitige Tätigkeit. „Wir befinden uns in Entscheidungsprozessen auch darüber, welche der jetzt nicht realisierten Angebote unseres Spielplans in die nächste Spielzeit verlegt werden können, aber auch, welche leider entfallen müssen“, heißt es in dem Brief. Derzeit sieht es aber so aus, dass mit den Inszenierungen von „Don Pasquale“, „Zwei Lügen, eine Wahrheit“ und „Sommernachtstraum“ den Premieren-Auftakt der neuen Spielzeit zu gestalten.
Hinweis des Referates Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung:
Die Sächsische Aufbaubank stellt den Antrag auf Soforthilfe für kleine Unternehmen und Soloselbstständige jetzt auch im PDF-Format zur Verfügung. Damit ist neben der Beantragung im SAB-Förderportal auch der Postversand möglich. Alle Infos dazu gibt es unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de.